Kenntnisnahme - FB 36/0256/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bericht der Verwaltung:

 

Am 29. April 2009 findet der "Tag gegen Lärm“ statt. Dieser wird seit 12 Jahren in Deutschland von der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) initiiert. Unter dem diesjährigen Motto „Horch, was kommt von draußen rein!“ werden in vielen Städten Aktionen veranstaltet.

 

Im Mittelpunkt aller Aktionen stehen Lärm und Geräusche, die unser tägliches Leben beeinflussen, die allgegenwärtig  sind und zur Belastung werden können: So fühlen sich über 50 % der Menschen in der Bundesrepublik durch Verkehrslärm gestört und belästigt.  Lärm ist jedoch keineswegs nur eine Belastung für Erwachsene: auch Kinder und Jugendliche leiden unter den Folgen von Dauerbeschallung und Spitzenbelastung.

 

Die Stadt Aachen hat für diesen Tag Anregungen und Aktionen vorbereitet, die das Bewusstsein auf das Hören lenken und die Aufmerksamkeit für die Problematik des Phänomens Lärm wecken:

 

1.   Ausstellung der Lärmkarten im Fachbereich Umwelt

2.   Veröffentlichung der Lärmkarten als Sonderdruck der neuen ‚stadtseiten’ (alternativ Hinweis auf die Pläne ohne Sonderdruck)

3.  Überprüfung des individuellen Hörvermögens für Schulklassen bei Aachener Hörgeräte-Akustikern

4.  Vermittlung von Fachreferenten zum Thema Hören und Lärm für Schulen und Medien UND Ausleihe von Messgeräten zur Messung des Umgebungslärms an interessierten Schulen

5.  Ausleihe von „Lärmampeln“ im Fachbereich Umwelt, Broschüren für LehrerInnen werden bereitgehalten

6.  Presseerklärung

 

 

Erläuterungen zu den Punkten 1+2

 

Grundsätzliches

Im Mai 2005 hatte der Fachbereich Umwelt den Umweltausschuss letztmalig und umfassend über die Thematik Lärmschutz/Lärmkartierung in Aachen informiert. U.a. wurde darauf hingewiesen, dass sich durch die europäischen Vorgaben (EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002) die rechtlichen Regelungen im Bereich der Geräuschimmissionen verändern und seitens der Städte fundierte Grundlagen-Erhebungen zur Lärmsituation durchzuführen sind.

 

Aachen als Ballungsraum in NRW hat die vorgesehene Lärmkartierung des Stadtgebietes bis zum 30. Juni 2007 und die Lärmaktionsplanung bis zum 18. Juli 2008 fertig gestellt.  Dem MUNLV des Landes NRW wurden die Immissionskarten und das Konzept der Lärmaktionsplanung vorgelegt. Von dort aus wurde der Vollzug der Aufgabe fristgerecht an die Europäischen Umweltagentur gemeldet.

Karten und Berichte sind zu finden unter  http://www.umgebungslaerm.nrw.de/

 

Lärmaktionsplanung

Für die Lärmaktionsplanung sind entsprechend dem RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008 schrittweise die folgenden Maßnahmen durchzuführen:

 

1. Analyse der vorhandenen Lärmsituation

- Lärmanalysen

- Betroffenenanalysen

- Ermittlung von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen

- Ermittlung ruhiger Gebiete

- Analyse der Lärmquellen

 

2. Analyse vorhandener Planungen

- Bauleitplanung

- Verkehrsentwicklungsplanung

- Luftreinhalteplanung und weitere Planungen

 

3. Lärmaktionsplanung

- Analyse vorhandener und geplanter Lärmschutzprogramme und -maßnahmen

- Maßnahmenkonzepte und –strategien

- Prioritätensetzung

- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

- Öffentlichkeitsbeteiligung

 

4. Gesamtkonzept

- Wirkungsanalysen, Kosten-Nutzen-Analyse

- Zeitrahmen, Umsetzungsverantwortliche

- Bewertung, Abwägung möglicher Maßnahmen

 

5. Lärmaktionsplan

 

6. Beschlussfassung

 

7. Veröffentlichung und Berichterstattung

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die bislang durchgeführten Abstimmungen mit den von der Lärmthematik betroffenen Ämtern und Fachbereichen innerhalb der Verwaltung und die durchgeführte Information der Träger Öffentlicher

Belange führten zu dem Ergebnis, eine klare Prioritätensetzung in der Lärmaktionsplanung vorzunehmen, um zunächst die kritischsten Belastungssituationen zu verbessern bzw. zu entschärfen.

Auf der Basis der Lärmkarten sollen Schutzmaßnahmen bevorzugt dort eingeleitet werden, wo

- die höchsten Lärmbelastungen vorliegen,

- wo viele Bewohner betroffen sind,

- wo sensible Nutzungen (z.B. Kindergärten) vorliegen und

- bei aktuellen Maßnahmen (z. B. Bebauungspläne u. Bauvorhaben).

 

Die Bürgerinformation/-anhörung wird in den  EU-Richtlinien vorgeschrieben.

Der 29. April 2009 wird daher zum Anlass genommen, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, damit die Gesichtspunkte von Betroffenen/Beteiligten in die weitere Aktionsplanung einfließen können.

Nach erfolgter Bürgerinformation und Auswertung der Anregungen und Eingaben werden die Maßnahmen zur Beschlussfassung in den politischen Gremien vorgestellt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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