Entscheidungsvorlage - FB 61/1044/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 894 S - Lütticher Straße / Hasselholzer Weg, (Teil Süd) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hasselholzer Weg, Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweghier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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25.03.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt
den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 894 S zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie
folgt vereinfacht zu ändern:
- Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche am Ende der Straße “Am Adamshäuschen” in Allgemeines Wohngebiet.
- Erweiterung der überbaubaren Fläche “Am
Adamshäuschen” 15b um 2,8 m nach Nordosten und Reduzierung dieser Baufläche um
1,8 m an der westlichen Seite.
- Korrektur der schriftlichen Festsetzungen unter
Nr. 3:
“... Ausnahmsweise sind in
den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die
Breite dieser Anlagen maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite
von Zufahrten zu Stellplätzen , Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem
Grundstück ist dabei anzurechnen.
Ausnahmsweise sind zwischen
der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den
seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.”
Außerdem beschließt er sämtliche Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 894S - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg- (Teil Süd) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hasselholzer Weg, Adamshäuschen Preusweg und Lutherweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0903/WP15 – (Ergebnis der Bürgerinformation/ Behördenbeteiligung) und
FB 61/1044/WP15 – (Ergebnis der Offenlage/ Behördenbeteiligung)
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hatte am 29.09.2005 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 894 - Lütticher Straße,
Hasselholzer Weg - gefasst, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer
Sitzung vom 28.09.2005 die Empfehlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
ausgesprochen hatte.
Das
Plangebiet wurde aufgrund seiner Größe im Laufe der Bearbeitung in einen Teil
Nord und einen Teil Süd geteilt. Der Bebauungsplan für den nördlichen Teil ist
bereits rechtskräftig.
Für den südlichen Teil, reduziert um die Flächen um Haus Ficht, hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2008 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerinformation und der Beteiligung der Behörden zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 894 S in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 03.12.2008 eine entsprechende Empfehlung abgegeben.
Der
Bebauungsplan Nr. 894 S wurde darauf hin in der Zeit vom 16.12.2008 bis
23.01.2009 öffentlich ausgelegt.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 19.03.2009 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird aus bezirklicher Sicht am 11.03.2009 beraten.
Über die Beratungsergebnisse wird in der Ratssitzung mündlich berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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