Entscheidungsvorlage - FB 61/1026/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Innerer Bahnbogen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnbogenhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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25.03.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 902 zur
Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange, sämtliche Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung sowie der Offenlage vorgebracht wurden und die nicht berücksichtigt
werden konnten, zurückzuweisen und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a
Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ergänzen:
- Garagen und
Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen, bis zu 2 m hinter der
hinteren Baugrenze und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.
Außerdem beschließt der Rat der Stadt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Innerer Bahnbogen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnbogen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0884/WP15 – (Ergebnis der Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung)
FB61/1026/WP15 – (Ergebnis der Offenlage/ Behördenbeteiligung)
Einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hatte in
seiner Sitzung am 07.12.2006 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen
und die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben - Niederforstbach / Innerer Bahnbogen
- unter Berücksichtigung der in der Diskussion vorgetragenen Anregungen (im
weiteren Verfahren die Wendehämmer im nördlichen Planbereich nochmals zu
überarbeiten, um hier einen möglichst großen Abstand zwischen den
Verkehrsflächen und den angrenzenden Heckenstrukturen zu halten) einen
Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zu erarbeiten.
Gleichzeitig hat er beschlossen,
hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1
BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich in ihrer Sitzung am 07.02.07 dem Beschluss des Planungsausschusses angeschlossen; des weiteren hat sie aus bezirklicher Sicht beschlossen, für die Variante C mit Erweiterung nach Nordwesten bis zur Münsterstraße (entsprechend Verlängerung aus Variante D) und für die Variante D, die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und den Richtlinien des Rates, Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 19.03. bis 21.03.2007 stattgefunden,
parallel wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Der Planungsausschuss hat
daraufhin in seiner Sitzung am 28.08.2008 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Brand hin den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur
Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Er beschloss gemäß § 2 (1) BauGB
die Aufstellung und gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 902 - Niederforstbach / Innerer Bahnbogen- in der
vorgelegten.
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 29.09.2008 bis einschließlich 07.11.2008
stattgefunden.
Der Planungsausschuss hat sich in
seiner Sitzung am 05.02.2009 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die
schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie
folgt vereinfacht zu ergänzen:
- Garagen
und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen, bis zu 2 m hinter
der hinteren Baugrenze und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.
Außerdem empfiehlt er dem Rat den so geänderten
Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach/ Innerer Bahnbogen - gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung zu beschließen, wobei die Verwaltung beauftragt wird,
mit dem Investor Gespräche zu führen mit der Zielsetzung, eine abschnittsweise
Realisierung des Baugebietes im Durchführungsvertrag zu vereinbaren. “
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 21.01.2009 aus
bezirklicher Sicht eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,9 kB
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828,1 kB
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