Entscheidungsvorlage - FB 14/0162/WP15-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung in der vorgelegten Fassung mit folgenden Abweichungen:

 

Der vorgesehene § 9 Abs. 9 entfällt.

 

§ 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung:

„Werden vom Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen seiner Tätigkeit wesentliche Unregelmäßigkeiten festgestellt oder werden ihm Sachverhalte bekannt, die zu einem Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung führen, so hat in beiden Fällen die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung unverzüglich den / die Oberbürgermeister/in zu unterrichten. Die / Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses sowie sein/e / ihr/e Stellvertreter/in werden zeitgleich unterrichtet.

Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einem Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung bzw. zu Anhaltspunkten für eine Verfehlung nach ' 5 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW führen, so hat die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung die Leitung des Fachbereiches Recht und Versicherung über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Die Befugnisse nach ' 12 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bleiben unberührt.“

 

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Änderung der Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung in der vorgelegten Fassung.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach eingehender Diskussion in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 11.3.2009 wurde abweichend vom Beschlussentwurf folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung in der vorgelegten Fassung mit folgenden Abweichungen zu beschließen:

Der vorgesehene § 9 Abs. 9 entfällt.

 

§ 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung:

„Werden vom Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen seiner Tätigkeit wesentliche Unregelmäßigkeiten festgestellt oder werden ihm Sachverhalte bekannt, die zu einem Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung führen, so hat in beiden Fällen die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung unverzüglich den / die Oberbürgermeister/in zu unterrichten. Die / Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses sowie sein/e / ihr/e Stellvertreter/in werden zeitgleich unterrichtet.

Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einem Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung bzw. zu Anhaltspunkten für eine Verfehlung nach ' 5 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW führen, so hat die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung die Leitung des Fachbereiches Recht und Versicherung über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Die Befugnisse nach ' 12 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bleiben unberührt.“

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung in der vorgelegten Fassung.

Loading...