Entscheidungsvorlage - FB 61/1071/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Mitte:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Umbau für Doppelgelenkbusse  an folgender Bushaltestelle gemäß Lageplan 2003_053_L2a zu beschließen:

 

Haltestelle “Josefkirche" stadteinwärts

 

Beschlussvorschlag Verkehrsausschuss:

Der Verkehrsausschuss beschließt,  den Umbau für Doppelgelenkbusse  an folgender Bushaltestelle gemäß Lageplan 2003_053_L2a durchzuführen:

 

Haltestelle “Josefkirche" stadteinwärts

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundlagen

 

Für den dauerhaften Einsatz der Doppelgelenkbusse sollen auf den stark nachgefragten Innenstadtachsen Brand-Vaals (Linie 5) und Driescher Hof-Uniklinik (Linie 45) die Bushaltestellen durch geeignete Umbaumaßnahmen an die Erfordernisse von Doppelgelenkbussen angepasst werden.

 

In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 20.08.2008 und im Verkehrsausschuss am 21.08.2008 wurden insgesamt 13 Einzelmaßnahmen an verschiedenen Bushaltestellen zum Umbau beschlossen.

 

Abweichend von der bisherigen Beratung und Beschlussfassung kann die Haltestelle “Pfaffenbroich" stadtauswärts und stadteinwärts (Vaalser Straße) derzeit nicht ausgebaut werden, weil der notwendige Grunderwerb für die dazugehörige Wegeverbindung zur Alten Vaalser Straße bisher nicht getätigt werden konnte. Dies war jedoch Voraussetzung für die Förderung durch Landesmittel.

Stattdessen soll die Haltestelle Josefkirche einschließlich der Anpassung des Fußgängerüberwegs in das diesjährige Ausbauprogramm aufgenommen werden.

Der Umfang der Arbeiten an der Haltestelle Josefkirche sowie die geschätzten Umbaukosten entsprechen in etwa denen für die Haltestelle Pfaffenbroich. Somit ändert sich an den Kosten für die Gesamtmaßnahme nichts.

 

Beschreibung

 

Die Doppelgelenkbusse haben eine Gesamtlänge von rund 25 Metern und verfügen über vier Türen.

Um den Fahrzeugen ein Anfahren an die Haltestellen auf ganzer Länge zu ermöglichen, so dass auch aus der hintersten Tür ein problemloser Ausstieg möglich ist, muss ein Teil der an der Strecke gelegenen Haltestellen verlängert bzw. umgebaut werden.

Der Umfang der einzelnen Maßnahmen ist sehr unterschiedlich und reicht von Markierungsarbeiten (Westfriedhof, stadtauswärts) über die Verlängerung einzelner Haltestellen bis hin zur Neuanlage von Haltestellenbereichen.

Neben einer Verbesserung der Haltestellensituation wird auch teilweise eine Erhöhung der Fußgängersicherheit sowie eine Verkehrsberuhigung angestrebt.

 

Durchführung

 

Die Bauzeit für alle Baumaßnahmen beträgt ca. 10 Wochen.

Es ist geplant, die Bauarbeiten im Frühjahr/Sommer  2009 durchzuführen.

 

Finanzierung                                                                                      

 

Die Baukosten für den Umbau aller bezeichneten Bushaltestellen betragen ca. 120.000 Euro.

Die Kosten sind beim Auftragssachkonto X 12010060  7852060 “Verbesserung des ÖPNV” Produkt 120 010 120 vorgesehen, stehen für 2009 zur Verfügung und sind freigegeben.

                                                           

Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln über Landeszuweisungen in Höhe von 75 v.H. für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kreisen und Gemeinden nach Entflechtungsgesetz/FöRi-Sta liegt vor.

Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von insgesamt 120.000,00 € bei den Investitionsauszahlungen ergeben. Die Kosten sind beim Auftragssachkonto X 12010060  7852060 “Verbesserung des ÖPNV” vorgesehen und stehen für 2009 zur Verfügung.

                                                                                                           

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich durch Zuwendungen des Landes NRW zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kreisen und Gemeinden nach Entflechtungsgesetz/FöRi-Sta in Höhe von 75 %.

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Anlagen

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