Kenntnisnahme - FB 40/0219/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
GHS Kronenberg;hier Umwandlung in eine Sekundarschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/40, Herr Hahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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05.05.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Hauptschule Kronenberg hat seit längerer Zeit Überlegungen hinsichtlich einer neuen programmatischen Ausrichtung angestellt. Diese Überlegungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Sie beinhalten die Umwandlung in eine Sekundarschule. Eine Grafik zum Konzept sowie ergänzende Informationen zu den Grafiken sind den Erläuterungen beigefügt. Die Schulleitung wird dieses Konzept in der Sitzung erläutern. Ferner sind Grundsätze zu einer Kooperation zwischen dem Couven-Gymnasium und der Hauptschule Kronenberg beigefügt.
Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 15.12.2008 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
? "Die Stadtverwaltung möge bitte bei der Landesregierung beantragen, die Städt. Gemeinschaftshauptschule Kronenberg ab Schuljahr 2009/2010 auf der Grundlage eines besonderen Konzeptes (s. Anlage) als Sekundarschule führen zu dürfen und zu diesem Zweck und mit diesem Ziel alle notwendigen Schritte einleiten. Ob diese Umbenennung im Rahmen eines Schulversuches oder einer Sondergenehmigung erfolgen kann, bitten wir zu prüfen."
? Gleichzeitig wird beantragt, dass die Schule anstelle des Namens "Städt. Gemeinschaftshauptschule Kronenberg" in Anlehnung an das neue Konzept einen anderen Namen erhält. Als Diskussionsgrundlage schlägt die Schulkonferenz die Bezeichnung
"Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck" (RSD)
vor.
Die Verwaltung begrüßt dieses Modell auch vor dem Hintergrund weiterer schulentwicklungsplanerischer Überlegungen zur Sicherung des Schulstandortes. Am 23.03.2009 wird die Verwaltung ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln zur Schulentwicklungsplanung auf der Basis des vorliegenden Gutachtens führen. Gegenstand des Gespräches wird auch die weitere schulische Entwicklung der Hauptschule Kronenberg sein. Ob über den Antrag der Schulkonferenz in der Sitzung entschieden werden kann, ist unter anderem vom Ergebnis des Beratungsgespräches bei der Bezirksregierung Köln abhängig. Von daher wird seitens der Verwaltung kein Beschlussentwurf formuliert, da dieser somit erst in der Sitzung gefasst werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
| __________ | |
d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| __________ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Keine finanziellen Auswirkungen, da nur pädagogische Inhalte betroffen und hiermit keine Investitionskosten verbunden sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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117,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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283 kB
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