Kenntnisnahme - FB 40/0219/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Kein Beschlussentwurf

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Hauptschule Kronenberg hat seit längerer Zeit Überlegungen hinsichtlich einer neuen pro­gramma­tischen Ausrichtung angestellt. Diese Überlegungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Sie be­in­hal­ten die Umwandlung in eine Sekundarschule. Eine Grafik zum Konzept sowie ergänzende In­for­ma­tio­nen zu den Grafiken sind den Erläuterungen beigefügt. Die Schulleitung wird dieses Konzept in der Sit­zung erläutern. Ferner sind Grundsätze zu einer Kooperation zwischen dem Couven-Gymnasium und der Hauptschule Kronenberg beigefügt.

 

Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 15.12.2008 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

?              "Die Stadtverwaltung möge bitte bei der Landesregierung beantragen, die Städt. Ge­mein­schafts­haupt­schule Kronenberg ab Schuljahr 2009/2010 auf der Grundlage eines besonderen Konzeptes (s. Anlage) als Sekundarschule führen zu dürfen und zu diesem Zweck und mit diesem Ziel alle not­wendigen Schritte einleiten. Ob diese Umbenennung im Rahmen eines Schulversuches oder einer Sondergenehmigung erfolgen kann, bitten wir zu prüfen."

 

?              Gleichzeitig wird beantragt, dass die Schule anstelle des Namens "Städt. Ge­mein­schafts­haupt­schule Kronenberg" in Anlehnung an das neue Konzept einen anderen Namen erhält. Als Dis­kussionsgrundlage schlägt die Schulkonferenz die Bezeichnung

 

              "Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck" (RSD)

              vor.

 

Die Verwaltung begrüßt dieses Modell auch vor dem Hintergrund weiterer schul­ent­wick­lungs­plane­rischer Überlegungen zur Sicherung des Schulstandortes. Am 23.03.2009 wird die Verwaltung ein Ge­spräch mit der Bezirksregierung Köln zur Schulentwicklungsplanung auf der Basis des vorliegenden Gut­achtens führen. Gegenstand des Gespräches wird auch die weitere schulische Entwicklung der Haupt­schule Kronenberg sein. Ob über den Antrag der Schulkonferenz in der Sitzung entschieden werden kann, ist unter anderem vom Ergebnis des Beratungsgespräches bei der Bezirksregierung Köln abhängig. Von daher wird seitens der Verwaltung kein Beschlussentwurf formuliert, da dieser somit erst in der Sitzung gefasst werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da nur pädagogische Inhalte betroffen und hiermit keine Investitions­kosten verbunden sind.

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Anlagen

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