Entscheidungsvorlage - FB 40/0220/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Übertragung der Schulträgerschaft für die

 

   Kleebach-Schule, Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,

     Lindenstr. 91,

 

     und die

 

       Lindenschule, Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe),

     Tonbrennerstr. 2,

 

zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen zu beschließen.

 

 

Der Rat beschließt, die Schulträgerschaft der

 

   Kleebach-Schule, Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,

     Lindenstr. 91,

 

     und der

 

       Lindenschule, Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe),

     Tonbrennerstr. 2,

 

zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen zu übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die Genehmigung der Bezirksregierung Köln einzuholen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21.02.2008 der Gründung der StädteRegion Aachen zugestimmt und das sogenannte "Aachen-Gesetz" beschlossen.

Das "Aachen-Gesetz" und die zwischen Stadt und Kreis Aachen geschlossene öffentlich-rechtliche Ver­einbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen sehen unter anderem vor, dass die Aufgaben als Schulträger für die Kleebach-Schule und die Lindenschule zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen übergehen.

 

Verträge/Vereinbarungen, die die Aufgabenwahrnehmung des Schulträgers betreffen, sollen durch die StädteRegion Aachen übernommen werden, um eine weitere reibungslose Aufgabenerfüllung zu ge­währ­leisten. Im Einzelnen sind dies folgende Verträge/Vereinbarungen:

 

   Vertrag mit der Firma Elka Reisen vom 15.07.2008 über den Schülerspezialverkehr für die Klee­bach-Schule, Vertragsdauer bis 31.07.2011

 

   Vertrag mit der Firma Taeter/Veolia Rheinland vom 18.07.2008 über den Schülerspezialverkehr für die Lindenschule, Vertragsdauer bis 31.07.2011

 

   Vertrag mit der apetito catering GmbH vom 18.06.2003 über die Bewirtschaftung der Ver­pfle­gungs­ein­richtung der Kleebach-Schule

 

       Kooperationsvereinbarung mit dem Verein Betreute Grundschulen e. V. vom 27.11.2008 über die Koordinations- sowie Betreuungsaufgaben an der Offenen Ganztagsschule der Lindenschule

 

       Kooperationsvereinbarung mit dem StadtSportBund Aachen vom 07.08.2006 über die Planung und Durch­führung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an der Offenen Ganztagsschule der Lindenschule

 

In den beiden Verträgen bezüglich der Schülerspezialverkehre ist bereits eine Klausel vorhanden, aus der die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den neuen Schulträger übergehen.

 

Darüber hinaus bestehen Verträge/Verpflichtungen/Geschäftsbeziehungen, die zwar durch die/von der StädteRegion Aachen fortgeführt werden müssen, jedoch aufgrund ihrer geringen finanziellen Aus­wir­kun­gen nicht eines Beschlusses durch politische Gremien bedürfen. Hierbei handelt es sich um Ge­schäfte der laufenden Verwaltung. Dies sind im Einzelnen:

 

   Vertrag mit der Deutschen Telekom AG über Telefonanschlüsse in den beiden Schulen

 

   Meldungen und Zahlungsverpflichtungen an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

 

     Geschäftsbeziehungen mit der Sparkasse Aachen

 

       Arbeitsauftrag mit der Firma Geotaix vom 19.12.2008 über durchzuführende Schwimm- und Ba­de­wasseruntersuchungen im Lehrschwimmbecken der Kleebach-Schule, Vertragsdauer: 31.12.2009

 

Die städtischen Mitarbeiter in den beiden Schulen sollen ihrer Aufgabe in die StädteRegion folgen. Über­zuleiten sind zwei Schulsekretärinnen, drei Schulhausmeister und drei Krankenschwestern. Die Mit­arbeiter sind hierüber bereits informiert. Die notwendigen Einverständniserklärungen sind noch ein­zu­holen. Die Übernahmevereinbarung wird zurzeit durch Kreis und Stadt Aachen erstellt. Sie muss sicher­stellen, dass den Mitarbeitern der Stadt Aachen keine Nachteile durch den Wechsel in die StädteRegion Aachen entstehen. Über den aktuellen Sachstand bezüglich der Übernahmevereinbarung wird in der Sitzung berichtet.

 

Der Wechsel der Schulträgerschaft ist als Änderung von Schulen im Sinne des § 81 Schulgesetz (SchulG) zu behandeln. Der entsprechende Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

__________________________________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Sind im "Aachen-Gesetz" und der zwischen Stadt und Kreis Aachen geschlossenen öffentlich-recht­lichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen geregelt.

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