Kenntnisnahme - FB 40/0221/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zu den Richtlinien für ein ge­sun­des Mittagessen an Aachener Schulen zur Kenntnis. Der Ratsantrag der GRÜNE-Fraktion ist damit beantwortet.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 02.12.2008 hat die GRÜNE-Ratsfraktion den Antrag gestellt, die Verwaltung zu be­auf­tragen, einen Qualitätsstandard für die Schulverpflegung zu erarbeiten. Dieser Antrag ist den Er­läu­terungen beigefügt. Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen.

 

Durch die Erlasse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) NRW sind die Schulen mit einer Sekundarstufe I ab dem zweiten Schulhalbjahr 2009/10 verpflichtet, eine Mittagsverpflegung an­zubieten. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2008 beschlossen, dass es sich dabei an den Aachener Schulen um eine Warmverpflegung handeln soll.

 

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium und das Gymnasium St. Leonhard werden in den kommenden beiden Schuljahren den gebundenen Ganztagsbetrieb aufnehmen. Darüber hinaus haben 13 wei­te­re Schulen die Teilnahme am sogenannten "1.000-Schulen-Programm" beantragt. Dadurch bedingt ist die Stadt Aachen gehalten, die infrastrukturellen Voraussetzungen (Mensa und Küche) für eine Über­mittags­betreuung zu schaffen. Die Abteilung Schulbetrieb und das Gebäudemanagement haben ge­mein­sam mit den Schulleitungen vor Ort die räumlichen und strukturellen Möglichkeiten zur Um­set­zung untersucht. Die Planungen für die Küchen fallen dergestalt aus, dass den Schulen alle Möglichkeiten einer Warm­ver­pflegung geboten werden, mit Ausnahme einer Frisch­küchen­zu­be­rei­tung. Diese Variante entfällt, da sie neben entsprechendem Personal eine deutlich höhere Investition in Küchenfläche und Technik erfordern würde.

 

Für die Warmverpflegung der Kinder kommen die unterschiedlichsten Durchführungsmodelle in Be­tracht. So kann z.B. der Ablauf durch einen schuleigenen Förderverein oder durch freie Träger or­ga­ni­siert werden. Auch planen Schulen, mit der Verpflegung eine Bäckerei oder eine Metzgerei zu be­auf­tragen, zum Teil mit lokaler Nähe.

Festlegungen des Schulträgers würden den Handlungsspielraum der Schulen erheblich ein­schränken. Von daher besteht seitens der Verwaltung nicht die Absicht, den weiterführenden Schulen irgend­welche Vor­gaben in Bezug auf die Betreiber der Mensa zu machen.

 

Hinsichtlich der Qualitätsstandards für die Schulverpflegung herrscht bei allen mit diesem Thema Beschäftigten (Ökotrophologen, Interessengemeinschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Er­näh­rung e. V. / DGE oder die Plattform Ernährung und Bewegung e. V. / peb) Konsens, dass die Frisch­küche die größt­mög­liche Basis für ein gesundes Essen bietet. Daran anschließend folgt das so­ge­nannte "Cook and Chill"-Verfahren, das heißt Speisen werden nach ihrer Zubereitung innerhalb von 90 Minuten auf eine Tem­pe­ratur von unter 3°C gekühlt und unmittelbar vor dem Verzehr durch Er­wär­mung restgegart. Diese Form der Beköstigung ist bisher in der hiesigen Region nicht verbreitet. Es ist jedoch davon aus­zu­gehen, dass sich durch die Ganztagsoffensive der NRW-Landesregierung eine ent­sprechende Nach­frage und folglich auch ein Markt bilden wird.

Weitere Beköstigungsformen sind durch die OGS hinlänglich bekannt.

 

Abschließend lässt sich festhalten, dass bei mehreren Veranstaltungen zum Thema Schulbeköstigung, die in Aachen durchgeführt worden sind, nicht der einzig wahre Qualitätsstandard auszumachen war. Experten berichteten, dass z.B. Vollwertkost bei den Schülerinnen und Schülern kaum nachgefragt wer­de. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass z.B. durch einen hohen Anteil an Vollwertprodukten die Essen für die Kinder so teuer würden, dass sich die Eltern dies dann gar nicht leisten könnten.

 

Die Zukunft des Schulalltags wird sicher Ganztag heißen. Eine Herausforderung dabei wird sein, den Spagat zwischen gesundem, nachgefragtem und bezahlbarem Mittagessen zu schaffen. Dabei sollte den Schu­len selbst die Verantwortlichkeit für ein marktgerechtes Konsumentenverhalten erhalten bleiben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

__________________________________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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Anlagen

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