Entscheidungsvorlage - FB 61/1048/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Heckenweg - Endausbau -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
23.04.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
|
Entscheidung
|
|
|
29.04.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag Verkehrsausschuss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, den Baubeschluss für den Endausbau Heckenweg zu fassen.
Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Haaren:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Endausbau Heckenweg.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung beabsichtigt, die Straße Heckenweg in Aachen-Verlautenheide straßenbautechnisch endgültig fertigzustellen. Die Ausbaulänge der Straße beträgt insgesamt ca. 120 m, die Verkehrsfläche ist
6,00 m breit.
Grundlagen
Der Heckenweg besteht seit geraumer Zeit als Baustraße, einschließlich der abwassertechnischen und beleuchtungstechnischen Anlagen. Es ist beabsichtigt nun den Endausbau der Straße vorzunehmen.
Beschreibung der Maßnahme
In der Vergangenheit haben sich Anlieger an die Verwaltung gewandt mit der Bitte, die Verkehrssituation im Heckenweg zu verbessern.
Nach eingehender Beratung mit den zuständigen Dienststellen in der Verwaltung und unter Einbeziehung der Polizei, ist deutlich geworden, dass eine rein verkehrsrechtliche Regelung an dieser Stelle wenig Erfolg versprechend ist.
Folgende Varianten sind darstellbar:
1.) Umgestaltung mit vertretbarem finanziellem Aufwand, der eine angemessene verkehrsrechtliche Regelung möglich macht :
Pflanzkübel und Ausbildung von Gehwegüberfahrten an beiden Enden zur Verdeutlichung der straßenverkehrsrechtlichen Regelung
Kosten ca. 10.000 €.
2.) Bauliche Neuordnung und damit erstmalige Herstellung gemäß BauGB
Die Gesamtquerschnittsbreite des umzubauenden Straßenabschnittes beträgt durchgehend 6,00 m. Auf der gesamten Länge von ca. 120 m soll auf der vorhandenen Baustraße aus Asphalt ein niveaugleicher Ausbau in Betonpflaster erfolgen.
Die Versorgungsträger werden über die Baumaßnahme informiert und haben die Möglichkeit, eventuell noch fehlende Versorgungsleitungen zu verlegen.
Bei einer Ausbildung als Mischfläche und Ausbaukosten von ca. 100 €/m² ergibt eine grobe Kalkulation Kosten in Höhe von 80.000 €.
Durchführung
Die Arbeiten können nach Rechtskraft des HH 2009 oder 2010 durchgeführt werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 3 Wochen.
Finanzierung
Die Baukosten für den endgültigen Ausbau der Straße betragen ca. 80.000 Euro.
Erschließungsbeiträge
Die Kosten der Straßenbaumaßnahme sind zu 90 % beitragsfähig gemäß den §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der städtischen Erschließungsbeitragssatzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 80.000 € ergeben. Die Kosten sind bei dem Aufragssachkonto B 12010423 - 785 2423 “ Endausbau Heckenweg” vorgesehen und stehen für 2009; eine Verschiebung nach 2010 ist gegebenfalls möglich.
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Bau GB