Kenntnisnahme - FB 61/1093/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die ermittelten Verkehrsflächenbreiten die Freigabe der baulich angelegten Radwege für den Zweirichtungsverkehr in der Vaalser Straße im Abschnitt zwischen Halifaxstraße und niederländischer Grenze nicht zulassen und eine Verringerung der Gehwegbreiten zugunsten der Radwege nicht zu vertreten ist. Die Verwaltung wird mit der Planung einer verbesserten Radverkehrsführung im Einmündungsbereich Pariser Ringe/ Vaalser Straße beauftragt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in den Sitzungen am 07.05.2008 und 03.12.2008 den Antrag des SPD-Rathsherrn Norbert Plum vom 19.10.2007 und den Antrag der Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Freigabe der Radwege Vaalser Straße im Bereich zwischen Halifaxstraße und niederländischer Grenze für den Begegnungsverkehr behandelt und folgenden Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Verkehrsausschuss, aus Verkehrssicherheitsgründen die Möglichkeit zu prüfen, zumindest auf der südlichen Seite der Vaalser Straße eine Widmung zur gemeinsamen Nutzung für Radfahrer und Fußgänger zu beschließen.

 

Die Verwaltung hat bei einer Ortsbegehung die Breiten der Rad- und Gehwege beidseitig der Vaalser Straße im o.g. Bereich ermittelt. Aufgrund der durchschnittlichen Breite von 1,50 m ist die Freigabe für den Begegnungsverkehr nicht möglich, da für Begegnungsradwege gem. § 2 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m und außerorts eine Mindestbreite von 2,00 m festgelegt ist. Die vorhandenen Querschnitte an der Vaalser Straße lassen somit eine durchgängige Zwei-Richtungs-Benutzung der Radwege nicht zu. Durchschnittlich müssten 1,00 m Fläche aus dem Gehweg zugeschlagen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Dies geben die vorhandenen Gehwegbreiten jedoch nicht her. Darüber hinaus werden die Gehwege an einigen Stellen durch bauliche Anlagen wie z.B. Außentreppen weiter eingeengt.

 

Auch der Vorschlag seitens Vertreter der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, den südlichen Geh-weg der Vaalser Straße in Gegenrichtung mittels Zeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) freizugeben, wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Zeichen 1022-10 StVO erlaubt Radfahrern, den Gehweg mit Rücksicht auf die Fußgänger in Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Da Geh- und Radweg baulich durch unterschiedliche Bodenbeläge getrennt sind, müsste der Radfahrer in Gegenrichtung somit den Gehweg nutzen. In der Praxis ist jedoch zu befürchten, dass der Radfahrer den baulich getrennten Radweg nutzen wird, der für den Zweirichtungsverkehr nicht ausreichend breit ist.

 

In den letzten Jahren hat die Polizei zunehmend Unfälle mit Radfahrerbeteiligung registriert, die sich im Zusammenhang mit der linksseitigen Radwegebenutzung ereignet haben. Die Verwaltungsvorschriften zur StVO führen hierzu aus:

„Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt. Links angelegte Radwege können allerdings, wenn eine sorgfältige Prüfung nichts Entgegenstehendes ergeben hat, durch die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall mit Zeichen zur Benutzung durch die Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben werde. Davon soll außerorts bei nur einseitig angelegten Radwegen in der Regel und innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.“

 

Aufgrund der unzureichenden Breiten werden die notwendigen Anforderungen für eine Freigabe in der Vaalser Straße nicht erfüllt. Außerdem sind beidseitig Radweganlagen vorhanden, deren Benutzung zumutbar ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen ohnehin Gehwege mit Fahrrädern benutzen.

 

Unfallzahlen:

Im oben genannten Teilstück der Vaalser Straße ereigneten sich 7 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Jahre 2005, 8 Unfälle in 2006, 7 Unfälle in 2007 und 4 Unfälle für den Zeitraum 01/2008 bis 09/2008. Dabei ist festzustellen, dass sich insgesamt häufiger Unfälle auf dem stadtauswärtigen Rad- und Gehweg ereignen, als auf dem stadteinwärtigen Rad- und Gehweg.

Von der Einmündung Halifaxstraße bis zur Einmündung Bleiberger Straße ist eine Konzentration der Unfälle zu beobachten. In diesem Teilstück weisen die Verkehrsflächen die geringsten Breiten auf.

 

Im gesamten Verlauf der Vaalser Straße hatten sich im Jahr 2006 17 Unfälle mit Fahrradbeteiligung ereignet. Davon waren 11 bei linksseitiger Radwegbenutzung geschehen. Auch im Jahr 2005 war die Unfalllage mit Fahrradbeteiligung in der Vaalser Straße auffällig. In Zusammenarbeit mit der Polizei wurden daraufhin zur Unfallbekämpfung Maßnahmen ergriffen, die der linksseitigen Radwegbenutzung entgegen wirken sollten. Beispielsweise wurden zusätzlichen Piktogramme aufgebracht, Verkehrszeichen ergänzt und Streuscheiben der Signalgeber an den Knoten ausgetauscht. Die Unfallsituation hat sich zwischenzeitlich gebessert.

 

Ergebnis:

Auch nach erneuter Prüfung und Abwägung aller Aspekte lassen die ermittelten Verkehrsflächenbreiten die Freigabe der baulich angelegten Radwege für den Zwei-Richtungs-Verkehr nicht zu. Eine Freigabe des südlichen Gehwegs in Gegenrichtung mittels Zeichen 1022-10 StVO ist ebenfalls aufgrund der fehlenden Geh- und Radwegbreiten nicht zu vertreten. Allerdings muss für die Einmündung des Pariser Ringes eine Verbesserung der Radverkehrsführung erreicht werden, weil an dieser Stelle die Verkehrsbelastung im Zusammenhang mit der Entwicklung des Campus- Melaten und damit auch das Konfliktpotential zwischen Radfahrern und den abbiegenden Kraftfahrzeugen zunehmen wird.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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