Kenntnisnahme - FB 61/1063/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Aachen Stadt und Land e.V. 1907 im Frühjahr 2005 eine Prioritätenliste mit insgesamt 21 signalisierten Knotenpunkten aufgestellt, die teilweise mit Blindensignalen ausgerüstet wurden oder noch in diesem Jahr ausgerüstet werden sollen.

 

Für Blinde und Sehbehinderte ist es wichtig, dass die Struktur der Umwelt übersichtlich ist und ihnen somit die erforderliche Orientierung erleichtert wird.

Ganz besonderen Schutz bedarf es an Lichtsignalanlagen, vor allem für Straßen mit mehreren Fahrstreifen und lautem Umfeldgeräusch sowie für schwach befahrene Straßen , auf denen erhöhte Fahrzeuggeschwindigkeiten gefahren werden können.

 

In den letzten Jahren sind mehrere Anträge gestellt worden, bestehende Lichtsignalanlagen blindengerecht auszustatten. Antragsteller waren der Blinden- und Sehbehindertenverein Aachen Stadt und Land e.V. 1907, der Verein Pro Retina Deutschland e.V. sowie Privatleute mit Behinderungen.

Diese wurden wie oben genannt in einer Prioritätenliste zusammengefasst und bearbeitet. Eine Übersicht über die derzeit mit akustischen Signalen ausgerüsteten Anlagen und jene Standorte, die zur Zeit in Planung sind, liegt bei.

 

Zu den folgenden fünf Anlagen, die in der Zuständigkeit der Stadt Aachen liegen und in den Stadtbezirken Richterich und Horbach liegen, gibt es keine Anträge, so dass wir davon ausgehen, dass an diesen Anlagen bisher auch kein Bedarf für die blindengerechte Ausstattung besteht:

  1. Roermonder Straße/ Richterich
  2. Horbacher Straße/ Grünenthaler Straße
  3. Schönauer Friede/ Roder Weg
  4. Roermonder Straße/ Schloß-Schönau-Straße
  5. Horbacher Straße/ Scherbstraße

 

Von einem Einsatz der Blindensignale ohne eine konkrete Nutzung durch Blinde ist eher abzusehen, da die akustischen Signale von Anwohnern teilweise auch als störend empfunden werden können.

 

An Kreuzungen, die von Blinden frequentiert werden und bei denen ein Antrag vorliegt, ist die Stadt Aachen jedoch bemüht diese blindengerecht auszustatten und die Akustik so einzustellen, dass die Blinden und Sehbehinderten Mitbürger das akustische Signal hören können und die Anwohner sowenig wie möglich gestört werden.

Die Verwaltung wird den Antrag zum Anlass nehmen und diesen mit den angesprochenen Verbänden diskutieren.

Über das Ergebnis wird die Verwaltung berichten.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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