Entscheidungsvorlage - FB 61/1100/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung einer zweiten Ausschreibung für den Bau einer festen Bühne im Kennedypark zu beauftragen.

 

Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Bereits im Rahmen der Stadtteilwerkstatt Aachen-Ost im August 2001 fand die erste intensive Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Kennedyparks statt. Das “grüne Herz des Ostviertels” wurde 1966 auf dem Gelände der ehemaligen gelben Kaserne angelegt und erfüllte inzwischen nicht mehr die Anforderungen an eine multifunktional nutzbare Grünfläche. Ein zentraler Wunsch der Bürger war der Bau einer Bühne, die von allen Bürgern für unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden kann.

 

Damit ist ein Spektrum gemeint von Konzerten (mit Beschallungsanlage) über Theaterstücke, Open-Air-Kino bis zum Kasperletheater für den Kindergarten oder den Chorauftritt für Senioren aus der benachbarten Einrichtung. Aus Schallschutzgründen ist eine Beschallung in größerem Umfang nur vier Mal im Jahr zulässig, für alle anderen Veranstaltungsarten (ohne oder mit geringerer Beschallung) kann eine Bühne ohne weitere Einschränkungen genutzt werden.

 

In der Stadtteilwerkstatt gründete sich ein Arbeitskreis, der sich zum Ziel gesetzt hatte, die Aufwertung des Parks voranzutreiben. Da sich der Arbeitskreis zunächst mit der Verbesserung der Sauberkeit befasste, wurde der Umbau der Grünfläche erst im Jahr 2006 gestartet.

 

Die Bühne war Teil der Entwurfs für die Umgestaltung des Parks. Dabei wurden jedoch zunächst nur der Standort sowie die ungefähre Größe festgelegt. Im ersten Bauabschnitt, der Mitte 2007 fertiggestellt wurde, wurden bereits Ränge für 200 bis 300 Zuschauer am geplanten Bühnenstandort errichtet. Parallel zu den Bauarbeiten wurden erste Überlegungen zur Ausgestaltung der Bühne angestellt und es wurde ein Anforderungsprofil erstellt.

 

Dieses umfasste unter anderem die Vorgaben,

-              dass die Bühne sehr einfach auf- und abzubauen sein muss (von möglichst wenigen Personen, auch solchen ohne besondere technische Kenntnisse und Fertigkeiten),

-              dass die Bühne möglichst vandalismussicher und langfristig haltbar sein muss und

-              dass sie für Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Größe geeignet sein soll (siehe oben).

 

Auf dieser Grundlage haben Studenten des Lehrstuhls für Tragkonstruktionen der RWTH in einer Semesterarbeit unterschiedliche Entwürfe erstellt und den Mitgliedern des Arbeitskreises vorgestellt. Es handelte sich bei den Konzepten um zwei verschiedene Systeme: zum einen faltbare, zum anderen membranbespannte Konstruktionen. Die Entscheidung für das am besten geeignete System gestaltete sich in der Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile schwierig, so dass zunächst je ein Entwurf pro System weiter von den Studenten (mit intensiver Betreuung durch den Lehrstuhl) ausgearbeitet wurde (siehe beigefügtes Modellfoto).

 

Ergebnis der anschließenden umfassenden Diskussion im Arbeitskreis Kennedypark war die Entscheidung für das faltbare System, das eigentlich realisiert werden sollte. Gegenüber der membranbespannten Bühne weist dieses folgende Vorteile auf:

 

-              Die Bühne bleibt vor Ort, ist also immer nutzbar. Die Nutzer müssen lediglich ihren Nutzungswunsch anmelden und den Schlüssel besorgen. Ein weiterer Aufwand entsteht nicht.

-              Je nach Wetter und Art der Veranstaltung ist die Überdachung nicht erforderlich. Dann genügt der Bühnenboden plus der Rahmen, in dem sich die Überdachung im zusammengeschobenen Zustand befindet. Dieser kann z.B. zum Aufhängen eines Bühnenbildes genutzt werden.

-              Die gewählte Konstruktion soll komplett aus Metall erstellt werden (Edelstahl). Dadurch ist sie zum einen sehr haltbar, zum anderen kann sie auch im nassen Zustand eingefahren werden, ohne dass sie dabei Schaden nimmt.

-              Ein membranbespanntes System hat den Nachteil, dass ein Abbau im feuchten Zustand nicht möglich ist bzw. dass dies zu einer geringeren Lebensdauer der Überdachung führen würde (neben Verschmutzung und Schimmelbildung als weitere Folgen einer Lagerung der Membran im nassen Zustand). Daher müsste in regelmäßigen Abständen eine neue Membran beschafft werden, die Folgekosten wären also höher.

Da die Anschaffungskosten zu einem hohen Prozentsatz von Bund und Land gefördert werden, die Unterhaltungskosten jedoch nicht, würde dies komplett zu Lasten des städtischen Haushalts gehen.

-              Die Verwendung einer Membran erfordert nicht nur deren Auf- und Abbau, sondern auch die Lagerung an einem geeigneten Ort (sicher, trocken, möglichst in der Nähe) sowie ggfls. auch den Transport. Dadurch entsteht ein zusätzlicher organisatorischer und finanzieller Aufwand, der nach Möglichkeit vermieden werden soll, um die Bühne wirklich für alle potentiellen Nutzer zur Verfügung stellen zu können.

-              Der ausgewählte Entwurf hat einen weiteren Vorteil: die Bühne kann von zwei Seiten genutzt werden. Im Standardfall wird sie in Richtung der Ränge bespielt, dient also Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen. Es ist jedoch - wegen der Öffnung zur Wiese hin - auch möglich, eine Großveranstaltung zu bespielen, bei der sich das Publikum auf der großen Wiese befindet. Das wäre zum Beispiel für das alljährliche Multikultifest denkbar.

 

Daher wurde nach der Entscheidung des Arbeitskreises die Planung für das ausgewählte Modell durch das Büro von Prof. Trautz, Inhaber des Lehrstuhls für Tragkonstruktionen an der RWTH, weiter ausgearbeitet. Dabei hat sich aufgrund der Auswahl eines höherwertigen Materials für die Konstruktion (Edelstahl) eine Erhöhung der Kostenschätzung ergeben. Grund für die Materialauswahl war die längere Haltbarkeit sowie die damit verbundene Reduktion der Unterhaltungskosten.

 

Der Baubeschluss wurde infolgedessen im Rat gefasst, der in seiner Sitzung am 10.09.2008 beschlossen hat, den Haushaltsansatz um 40.000 € zu erhöhen. Die Deckung erfolgte aus einer Straßenbaumaßnahme.

 

Anschließend wurde die Ausschreibung durchgeführt, die leider zu einem sehr ungünstigen Ergebnis führte. Der Ansatz der Kostenermittlung wurde deutlich überschritten, obwohl diese auf Grundlage von Vorab-Angeboten einzelner Firmen und Zulieferer der eingesetzten Produkte sowie einer detaillierten Bestimmung der Herstellungskosten der Strukturdetails (unter Berücksichtigung der Materialien und Arbeitszeiten) erstellt worden war. Das Büro Trautz hat bei einigen der beteiligten Firmen das Ergebnis hinterfragt und kam dabei zu dem Schluss, dass keines der beteiligten Unternehmen ein fundiertes Angebot abgegeben hat. Die Auftragslage für Stahlbaufirmen war zum Zeitpunkt der Ausschreibung so gut, dass kein großes Interesse an der Ausführung dieser sehr speziellen Leistung bestand.

 

Daher hatten Bauverwaltung und Büro nach der Analyse des Ausschreibungsergebnisses beschlossen, eine zweite Ausschreibung durchzuführen. Daran sollten mehr Firmen beteiligt werden, die zu Grunde liegenden Unterlagen sollten noch weiter ausgearbeitet werden und die Ausschreibung für den Stahlbau sollte freihändig durchgeführt werden. Dadurch bestünde die Möglichkeit, nach Abgabe der Angebote nachzuverhandeln. Zuletzt wollte das Büro Trautz die Anbieter bei der Erstellung der Angebote beratend unterstützen.

 

Nach dem Baubeschluss des Rates wurde der Vorschlag eines Bürgers, aus Kostengründen statt der fest installierten eine mobile Bühne anzuschaffen, in der Sitzung des Bürger- und Beschwerdeausschusses am 16.12.2008 behandelt. Der Ausschuss folgte dem Vorschlag der Verwaltung, an der geplanten stationären Bühne festzuhalten.

 

Sowohl der Ratsbeschluss, als auch die Beratung im Bürger- und Beschwerdeausschuss waren begleitet von einer sehr negativen Presseberichterstattung, die die Sachverhalte leider nicht ganz richtig darstellte.

 

 

Aktueller Sachstand

Im Januar 2009 hat der Verwaltungsvorstand beschlossen, die Bühne nicht zu bauen.

 

Darüber wurde Ende Januar der Arbeitskreis Kennedypark informiert. Als Alternative wurde über die Anschaffung einer mobilen Bühne diskutiert. Ergebnis war, dass eine mobile Bühne nicht den Anforderungen entspricht und daher für die Nutzung im Kennedypark nicht in Frage kommt. Die Bürger haben sehr deutlich gemacht, dass deswegen auch keine Bereitschaft besteht, sich um eine solche mobile Bühne zu kümmern (Belegungsplan, Transport, Lagerung, Wartung etc.).

 

In der Lenkungsgruppe Aachen-Ost wurde am 13.03.2009 über den aktuellen Sachstand berichtet. Dabei äußerten die Bürger aus dem Ostviertel sehr große Enttäuschung über die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes.

 

Auch in der Sitzung des Planungsausschusses am 19.03.2009 wurde auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen ein mündlicher Sachstandsbericht gegeben.

 

 

Systemvergleich: mobile - stationäre Bühne

Aufgrund des Ratsantrages der CDU-Fraktion wurde ein Vergleich zwischen den beiden Büh­nensystemen erstellt, dessen Ergebnisse im Folgenden erläutert werden. Darüber hinaus ist der Vorlage eine tabellarische Übersicht beigefügt.

 

Die Kostenangaben für die mobile Bühne resultieren aus Anfragen bei Herstellern, Nachfragen bei der Stadt Herzogenrath, die eine solche Bühne angeschafft hat, dem Aachener Stadt­betrieb sowie der Manuell gGmbH. Teilweise mussten auch Annahmen getroffen werden.

 

Kosten

1. Anschaffung

Der Bau der fest installierten Bühne kostet laut Ermittlung des Büros Trautz 147.000 € (einschließlich Planungskosten). Aus Stadterneuerungsmitteln waren 107.000 € für die Bühne bewilligt worden, der städtische Kostenanteil beträgt 10 %, also 10.700 €. Aufgrund der geänderten Materialwahl erhöht sich der Anteil der Stadt Aachen um 40.000 €, er beträgt demnach also 50.700 €.

 

Die größte mobile Bühne kostet nach aktuellen Herstellerangaben 70.000 € zuzüglich Prüfstatik und Überführungskosten, insgesamt rund 74.000 €. Die Fläche beträgt allerdings nur drei Viertel der Fläche der geplanten faltbaren Konstruktion.

 

2. Aufbau, Transport und Lagerung

Während für die fest installierte Bühne keine Kosten anfallen, muss die mobile Bühne irgendwo gelagert werden und von diesem Standort jeweils zum Einsatzort transportiert und dort aufgebaut werden. Nach Veranstaltungsende erfolgen entsprechend Abbau und Rücktransport.

 

Zur Ermittlung der Kosten wurden Anfragen an den Aachener Stadtbetrieb sowie an Manuell gGmbH gestellt. Letztere werden ihren Standort ins Haus der Identität und Integration am Reichsweg verlagern und befinden sich dann in unmittelbarer Nachbarschaft des Kennedyparks.

 

Die Kosten differieren zwischen 30 € (Manuell) und 70 € (Stadtbetrieb) pro Stunde für Personal und Fahrzeug. Beim Stadtbetrieb ist der Einsatz auch am Wochenende möglich, allerdings fallen dann zusätzlich die tariflichen Zuschläge an. Bei Manuell ist der Einsatz am Wochenende nicht uneingeschränkt möglich. Der Kostenermittlung wurde daher ein “Misch­preis” von 50 € pro Stunde zu Grunde gelegt.

 

Laut Herstellerangaben ist die Bühne in einer halben Stunde aufgebaut. Die Stadt Herzogenrath benötigt mit 5 Personen 3 Stunden für den Aufbau. Der große Unterschied kann auch aus den möglicherweise unterschiedlichen Systemen resultieren, so dass auch dafür ein Mittelwert gebildet wurde in Höhe von 2 Stunden für An- und Abfahrt sowie Auf- und Abbau.

 

Manuell verfügt nicht über Lagermöglichkeiten für die Bühne. Der Stadtbetrieb könnte lediglich einen nicht überdachten Lagerplatz für 30 € pro Monat bereitstellen. Aus Gründen der Haltbarkeit wäre eine Lagerung in einer Halle jedoch günstiger. Dafür werden 40 € pro Monat angesetzt, ohne dass ein konkretes Angebot vorliegt. Dieser Posten wird anteilig auf die Nutzer der Bühne umgelegt (20 € / Veranstaltung).

 

Weiterhin wurden 25 Nutzungen pro Jahr angenommen.

 

Dadurch ergibt sich ein Kostenaufwand von 3.000 € pro Jahr. Auf den Zeitraum der Zweckbindung für Städtebaufördermittel (20 Jahre) hochgerechnet beläuft sich die Summe auf 60.000 €. Dazu kommen Instandsetzungskosten für Reparaturen und den Ersatz der Dachbespannung (siehe 3.).

 

3. Wartung / Unterhaltung

Zur Verringerung der Erstellungs- und Unterhaltskosten setzen sich sämtliche zur Bewegung erforderlichen Konstruktionselemente der fest installierten Bühne aus gängigen und dauerhaften Maschinenbauteilen zusammen. Alle Detailpunkte der Konstruktion inkl. Antrieb und Laufschienen sind für Wartungszwecke einzeln ausbaubar oder leicht zugänglich ausgebildet um zeitaufwendige Arbeiten im Bedarfsfall zu vermeiden. Weiterhin ist das verfahrbare Dach der Bühnenüberdachung in Edelstahl vorgesehen, so dass erhaltende Korrosions­schutzmaßnahmen entfallen. Der feststehende Rahmen ist feuerverzinkt.

Dennoch ist von einer jährlich notwendigen Inspektion der Bühnenüberdachung durch den TÜV auszugehen. Die Dauer dieses Einsatzes beträgt ca. einen halben Arbeitstag. Außerdem können im Laufe der Jahre auch Reparaturen notwendig werden. Gemittelt auf die Zweck­bindungsfrist kann von ca. 2 Wartungstage pro Jahr ausgegangen werden. Dies entspricht Unterhaltskosten in Höhe von ca. 640 €/Jahr.

 

Laut Hersteller ist bei der mobilen Bühne eine Erneuerung der Dachbespannung nur sehr selten nötig. Die Kosten dafür betragen ca. 4.200 €. Die Stadt Herzogenrath hat zwar die gute Haltbarkeit der Dachbespannung bestätigt, allerdings fallen ab und an andere Reparaturen an wie z.B. die Erneuerung von Kleinteilen.

 

Beide Bühnen müssen versichert werden. Dafür sind keine hohen Summen anzusetzen, so dass dies für einen Kostenvergleich unerheblich ist.

 

Allerdings kann die fest installierte Bühne nicht gegen Vandalismus versichert werden. Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Vandalismussicherheit der fest installierten Bühne

Ein grundlegender Gedanke bei der Entscheidung zu einer wandelbaren Bühnenüberda­chung war die Möglichkeit das Bauwerk bei Nichtbedarf vollständig in einem verschließbaren und von außen unzugänglichen Rahmen unterbringen zu können. Somit wird erreicht, dass die Überdachung weder bestiegen, noch als schützender Unterschlupf verwendet werden kann. Gleichzeitig werden auf diese Weise auch gewollte Schädigungen der Konstruktion, sowohl in oberflächlicher wie auch in konstruktiver Hinsicht vermieden. Es wurde nicht nur darauf Wert gelegt, dass die Überdachung geschützt ist, sondern auch sämtliche für das Ver­fahren notwendigen Elemente wie die Laufschienen und den Antriebsmechanismus abdeckbar und verschließbar ausgebildet sind.

 

Um zu vermeiden, dass das einzig verbleibende Element, der feststehende Rahmen, durch Graffiti beschmutzt wird, wurde als einhüllende Schicht ein Gitterrost gewählt. Dieser bietet nur eine geringe Oberfläche, so dass das Aufbringen von Graffitis keine sichtbare Wirkung zeigt. Die Anbringung an die tragende Rahmenkonstruktion erfolgt derart, dass ein Abreißen oder Aufbiegen nicht möglich ist. Durch den Gitterrost wird außerdem eine Durchlüftung der Konstruktion ermöglicht, so dass die Überdachung auch im nassen Zustand eingefahren wer­den kann, ohne sie danach zum Trocknen wieder auffahren zu müssen.

Für alle beweglichen Öffnungselemente, die für das Verfahren der Bühnenüberdachung genutzt werden müssen, sind Vorreiber als Schließelemente vorgesehen, so dass nur ein Schlüs­sel vorgesehen werden muss, gleichzeitig aber ein unbefugtes Öffnen vermieden werden kann.

 

Dem Betrachter bietet sich somit im eingefahrenen Zustand der Anblick eines Gitterrostverkleideten Rahmens auf einem Betonpodest.

 

Förderung

1. Förderfähigkeit

Für die fest installierte Bühne liegt ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln vor.

 

Falls entschieden wird, statt dessen eine mobile Bühne anzuschaffen, müsste ein Ände­rungsantrag gestellt werden. Es ist fraglich, ob dieser genehmigt würde, da derzeit die Voraussetzungen nicht vorliegen. Insbesondere müsste sichergestellt werden, dass sich jemand um den Betrieb der Bühne kümmert, also die Belegung koordiniert, Auf- und Abbau, Transport und Lagerung organisiert, die Abrechnung mit den Nutzern durchführt und ggfls. Wartungs- und Reparaturarbeiten veranlasst.

 

Wie bereits ausgeführt, ist der “Kümmererkreis”, der für den Betrieb der stationären Bühne etabliert werden sollte, dazu für eine mobile Bühne nicht bereit.

 

In Herzogenrath liegt die Verantwortung komplett bei der Stadt. Die Nutzer müssen lediglich einen Termin abstimmen und ein Entgelt entrichten. Im Bereich der Burg Rode wurde so häu­fig eine Bühne benötigt, dass dort inzwischen eine ortsfeste Bühne gebaut wurde.

 

2. Auflagen

Im Bescheid für die fest installierte Bühne sind keinerlei Auflagen enthalten.

 

Wenn eine mobile Bühne aus Stadterneuerungsmittel angeschafft würde, dürfte sie aus­schließlich im Sanierungsgebiet Aachen-Ost - bestehend aus Ostviertel und Rothe Erde - genutzt werden. Ein unbegrenzter Einsatz im restlichen Stadtgebiet, wie von der CDU-Fraktion sowie dem Bürger, der die Eingabe dazu gemacht hat, angenommen, ist nicht möglich. Eine Finanzierung müsste also mit anderen Mitteln erfolgen, falls der stadtweite Gebrauch der Bühne gewünscht ist.

 

Betrieb

Für die geplante fest installierte Bühne im Kennedypark hatte das Stadtteilbüro Aachen-Ost bereits einen “Kümmerer-Kreis” ins Leben gerufen, der die Bühne sowie die für einzelne Veranstaltungen erforderliche Technikausstattung betreuen sollte. Unter anderem wollte sich die OT Josefshaus dafür engagieren.

 

Für eine mobile Bühne müsste die Zuständigkeit für diese Aufgabe geklärt werden, da der “Kümmerer-Kreis” für die fest installierte Bühne dies nicht übernehmen möchte.

 

 


Nutzbarkeit

1. Verfügbarkeit

Der Aufwand im Zusammenhang mit der Nutzung der fest installierten Bühne sollte sich sowohl für die Kümmerer, als auch für die Nutzer in einem verträglichen Rahmen halten. Dazu gehört für die Kümmerer die Belegung der Bühne (Annahme von Anmeldungen sowie ggfls. Akquise weiterer Veranstaltungen), die Überwachung, d.h. die Meldung etwaiger Schäden an die Verwaltung, sowie die Anleitung der Nutzer beim erstmaligen Gebrauch.

 

Ein potentieller Nutzer muss lediglich einen Termin vereinbaren und den Schlüssel übernehmen. Bei der erstmaligen Nutzung ist darüber hinaus eine kurze Einführung erforderlich.

 

Eine mobile Bühne würde zusätzlichen Aufwand erzeugen wegen der erforderlichen Lagerung (für die es im Stadtteil nach ersten Recherchen der Verwaltung keine geeigneten Flächen bzw. Räume gibt) und des Transportes. Auch der Auf- und Abbau würde mehr Zeit kosten.

 

Außerdem würde im Fall einer mobilen Lösung die Bühne immer in den Park transportiert und aufgebaut werden müssen, auch bei jeder noch so kleinen Veranstaltung, während die fest installierte Bühne immer nutzbar ist (fester Bühnenboden plus ggfls. “Rahmen”).

 

2. Kosten

Neben dem organisatorischem Aufwand entstünden auch Kosten für die Nutzer der mobilen Bühne, die den Gebrauch der Bühne im Einzelfall unattraktiv machen würden.

 

 

Konzept zur Bespielung der fest installierten Bühne

Der Arbeitskreis Kennedypark sowie der “Kümmerer-Kreis” für die Bühne sind derzeit dabei, ihr Konzept für die Bespielung der fest installierten Bühne auszuarbeiten.

 

Dieses wird den Fraktionen für ihre Beratung vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Auch an der faltbaren Bühne könnte die Beleuchtung an der Konstruktion aufgehängt werden, lediglich die Beschallungsanlage müsste aufgrund ihres Gewichtes aufgestellt werden. Um auszuschließen, dass Nutzer dies trotzdem versuchen und damit Beschädigungen der Bühne verursachen, wurde gemeinsam mit dem vom Stadtteilbüro ins Leben gerufene Kümmererkreis entschieden, dass weder Beleuchtung, noch Beschallung an der Konstruktion befestigt werden. Diese einheitliche Regelung soll Schäden vorbeugen. Daher wird nun eine entsprechend konzipierte Beschallungsanlage angeschafft.

 

Diese wird an einer zentralen Stelle im Viertel gelagert (wahrscheinlich im Josefshaus, wo es auch einen Kümmerer für die Wartung gibt) und steht für Veranstaltungen an verschiedenen Orten zur Verfügung, also nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Bühne.

 

 

Fazit

Die Verwaltung hält die entstehenden Kosten für die Bühne in Höhe von ca. 147.000 € für angemessen, da ein System ausgewählt wurde,

-              das sehr haltbar ist und dadurch sehr geringe Folgekosten verursacht und

-              für alle Arten von Veranstaltungen (wegen des sehr geringen Aufwands auf für “Kleinstveranstaltungen”) geeignet ist.

 

Langfristig betrachtet sind die Kosten für ein mobiles System nicht wesentlich niedriger (Ersatz der Membran, sonstige Reparaturen, Transport-, Lagerungs- und ggfls. Aufbaukosten).

 

Die sowohl von einem Bürger, als auch von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Alternative einer mobilen Bühne erfüllt die von den Bürgern des Ostviertels gestellten Anforderungen großenteils nicht. Beide Bühnensysteme erfordern einen Betreuungsaufwand für Terminvergabe, Wartung etc. Der “Kümmererkreis” für die geplante, fest installierte Bühne im Kennedypark steht jedoch nur für die Betreuung dieses Systems zur Verfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, eine zweite Ausschreibung für ein faltbares, fest vor Ort installiertes System durchzuführen. Wenn die Ergebnisse im kalkulierten Kostenrahmen liegen, sollte der Bau der Bühne noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Sollten die Ausschreibungsergebnisse deutlich darüber liegen, kann das Projekt nicht wie geplant realisiert werden. Dann ist über einfache Alternativen nachzudenken. Minimum wäre ein Betonsockel vor den bereits realisierten Zuschauerrängen, der zumindest einen festen Untergrund für Veranstaltungen bietet. Darüber hinaus wäre hier grundsätzlich auch - auf Kosten des jeweiligen Veranstalters - der Aufbau einer mobilen Bühne möglich.

 

Über das Ergebnis der Ausschreibung wird der Planungsausschuss informiert.

 

Wenn in anderen Stadtteilen bzw. -bezirken der Wunsch zur Anschaffung einer mobilen Bühne besteht, müsste die Finanzierung aus anderen Quellen erfolgen (z.B. aus bezirklichen Mitteln).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten der Bühne belaufen sich auf 146.953,10 € brutto.

 

Lfd. HJ: Die Mittel stehen auf dem ASK B 090 100 01 7852 000 "Kennedypark - Stadtteilerneuerung Ost" zur Verfügung. Davon werden 107.000 € zu 90% durch Städtebaufördermittel bezuschusst. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 10.09.2008 eine außerplanmäßige VE in Höhe von 40.000 € genehmigt, die 2009 kassenwirksam ist. Sie wird gedeckt durch Sperre bei der VE bei ASK B 120 10 235 7852 235 “Kronenberg 2. BA.”.

 

Folgejahre: Für die Unterhaltung der Bühne sind im Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 640 € pro Jahr einzuplanen.

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Anlagen

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