Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/1102/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 917- Trierer Straße / Königsberger Straße -hier:Bericht über das Ergebnis der OffenlageEmpfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2009
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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30.04.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 917 Trierer Straße / Königsberger Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Sie empfiehlt weiterhin, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 917 Trierer Straße / Königsberger Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Er empfiehlt weiterhin, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel des Bebauungsplanes ist, eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung gemäß den Zielen des Zentren- und Nahversorgungskonzepts der Stadt Aachen sowie der Landesplanung zu ermöglichen, insbesondere die Stärkung der definierten Stadt- und Stadtteilzentren und die Sicherung möglichst flächendeckender Nahversorgung.
Entsprechend dieser Zielsetzung wird im Bebauungsplan ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festgesetzt, bei dem die Fläche des Lebensmittelmarktes auf die heutige Größe begrenzt wird (max. 1200 m² Verkaufsfläche). Ansonsten sind im Plangebiet künftig nur noch nicht-nahversorgungs-/zentrenrelevante Sortimente zulässig.
Der einfache Bebauungsplan (nur schriftliche Festsetzungen) erfüllt die Voraussetzungen, um nach dem Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt zu werden.
Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes wurde im Planungsausschuss am 15.01.2009 gefasst (s. Vorlage FB 61/0995/WP15), nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dies zuvor in ihrer Sitzung am 14.01.2009 empfohlen hatte.
A. Bericht über das Ergebnis der Offenlage
Die Offenlage des Bebauungsplanes wurde durchgeführt in der Zeit vom 16.02.2009 bis einschließlich 17.03.2009.
Parallel hierzu erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB. Nachdem bereits im Rahmen der Bürgerinformation eine Behördenbeteiligung stattgefunden hatte, deren Anregungen bereits in die Planung eingeflossen sind, wurden nur noch 2 Behörden beteiligt, von denen 1 Stellungnahme erfolgte.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ging 1 Stellungnahme ein.
Die Eingaben Behörden und der Bürger sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.
B. Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Außer einigen redaktionellen Anpassungen in der Begründung, erfolgten nach der Offenlage keine Änderungen im Bebauungsplan. Die Verwaltung empfiehlt, die nicht berücksichtigten Stellungnahmen der Behörden und Bürger zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 917 Trierer Straße / Königsberger Straße als Satzung zu beschließen.
Der Flächennutzungsplan wird im Anschluss an den Satzungsbeschluss im Wege der Berichtigung angepasst. Die Darstellung Gewerbliche Baufläche wird durch die Darstellung Sondergebiet, Großflächiger Einzelhandel ersetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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307 kB
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744,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1.016,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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1 MB
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