Entscheidungsvorlage - A 61/0101/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eupener Straße, An den Wurmquellen - zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eupener Straße, An den Wurmquellen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Eupener Straße, Grindelweg, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „An den Wurmquellen“, Zweiweiherweg

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan - Eupener Straße, An den Wurmquellen -

hier:       Aufstellungsbeschluss

 

Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat haben einen Ratsantrag zur Sicherung der städtebaulichen Qualität im Südviertel von Aachen gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden zu erarbeiten. Es sollen grundsätzliche städtebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet werden. Diese sollen als Ent­scheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach §34 BauGB herangezogen werden.

 

Dieses Rahmenkonzept wurde in der Verwaltung erarbeitet und soll in gleicher Sitzung vorgestellt werden. Es wurden 5 Kriterien für die Siedlungsentwicklung festgelegt, die bei der weiteren Ausarbeitung des Rah­menkonzeptes noch konkretisiert werden müssen.

1.       Der Wohngebietscharakter ist zu erhalten.

2.       Der Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.

3.       Die ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.

4.       Die Grünstrukturen sollen erhalten werden.

5.       Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.

 

Neben diesen Kriterien wurde der Aachener Südraum daraufhin untersucht, wie dringend erforderlich in den einzelnen Siedlungsbereichen der Einsatz planungsrechtlicher  Instrumente ist.

 

Ergebnis dieser Untersuchungen sind 5 Kategorien, A1, A2, B1, B2 und C. In die Kategorie A1 (umgehender Aufstellungsbeschluss erforderlich) wurden drei Bereich eingestuft.

1. Ein Bereich an der Kaiser-Friedrich Allee,

2. Die Bebauungspläne Nr. 512 (Gut Steeg) und 631(Ronheider Berg)

3. Der Bebauungsplan Nr. 534 (An den Wurmquellen)

                                               

In die Kategorie A2 wurden insgesamt vier Bereiche eingeordnet. Für diese Bereiche besteht insofern Handlungsbedarf, als die Verwaltung empfiehlt, Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne zu  fassen, sobald innerhalb dieser Bereiche Bauanfragen beschieden werden müssen, denen die  o.g. Rahmenvorgaben zum Südraum entgegenstehen.

Dies ist in dem Bereich Martelenberger Weg, Ronheider Weg der Fall. Für diese Fläche aus  der Kategorie A2 soll in gleicher Sitzung ebenfalls ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.                               

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Eupener Straße, An den Wurmquellen- sollen folgende städtebauliche Ziele erreicht werden:

Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

-      Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

-      Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

-      Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bereich zwischen Eupener Straße, Grindelweg, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „An den Wurmquellen“, Zweiweiherweg einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Anhörung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte erfolgt im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung.

 

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Anlagen

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