Kenntnisnahme - FB 61/1037/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Münsterstraße zwischen Kreisverkehr Niederforstbacher Straße und Pützgasse, Tempobegrenzung auf 30 km/h;Antrag der CDU-Bezirksfraktionv om 18.12.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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22.04.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach Auswertung der bei der Polizei in den Jahren 2006 bis 2008 registrierten Verkehrsunfällen im Teilstück der Münsterstraße zwischen Kreisverkehr Niederforstbach und Pützgasse sind acht der zehn aufgenommenen Verkehrsunfälle zwischen Ende der Wohnbebauung Brand (Haus 189) und Rollefbach entstanden. Weiterhin sind sechs der zehn im Dreijahreszeitraum registrierten Unfälle in 2008 passiert. Bei der Auswertung der Zeugenaussagen ist übereinstimmend durch die Unfallverursacher ein überraschendes Ausbrechen des Fahrzeugs oder ein Rutschen in den Gegenverkehr benannt. Die anderen Unfallbeteiligten oder dritte Zeugen geben dabei unangemessene Fahrgeschwindigkeiten zu Protokoll.
Die Führung der Münsterstraße im genannten Teilabschnitt ist wegen der geringen verfügbaren Verkehrsfläche sicherlich unbefriedigend. Beim Ausbau dieses Teilstücks in 1998 hat die Straßenbauabteilung jedoch versucht, die Böschung entlang des Holzbaches durch die Verwendung von mit Schotter gefüllten Flechtkörben möglichst senkrecht zu gestalten und so den Fahrbahnkörper zwischen dem Bachlauf und dem gegenüberliegenden Privatgelände mit altem Baumbestand möglichst breit anzulegen. Leider ließ die Topographie keine breitere Fahrbahn als die jetzt vorhandene zu. Um die Verkehrsteilnehmer auf die in der Doppelkurve schmaler werdende Gesamtfahrbahn hinzuweisen steht bereits seit Jahren aus beiden Fahrtrichtungen je ein Verkehrszeichen 120 StVO "Verengte Fahrbahn". Weiterhin gilt für die gesamte Münsterstraße zwischen den Ortslagen Brand und Kornelimünster eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Die Griffigkeit der Asphaltoberfläche ist aufgrund des recht neuen Ausbauzustandes noch gewährleistet.
Auf der Münsterstraße fährt weitestgehend ortskundiger Anlieger- sowie Berufspendelverkehr, deren Fahrer die Örtlichkeit gut kennen. Bei Beachtung der angeordneten 50 km/h ist ein Begegnungsverkehr unter PKW auch bei nasser Witterung problemlos möglich. Bei entgegenkommenden Linienbussen kann man immer rechtzeitig anhalten. Die festgestellten Unfälle sind deshalb auf Geschwindigkeitsüberschreitungen über die angeordneten 50 km/h hinweg zurückzuführen. Einige Kraftfahrer verbinden mit dem Verlassen der Ortslage offensichtlich den Reiz einer Geschwindigkeitsanhebung, obwohl die Höhe der angeordneten Höchstgeschwindigkeit gleich bleibt.
Da die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung geeignet ist, ein sicheres Fahrverhalten im Kurvenbereich zu gewährleisten, und die Unfälle durch Überschreitung des bereits bestehenden Gebotes entstehen, lehnt die Verwaltung eine weitere Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der freien Strecke und damit auch eine unnötige Drosselung der ordnungsgemäß fahrenden Verkehrsteilnehmer ab. Sie hat statt dessen die Polizei um Prüfung gebeten, ob im angesprochenen freien Stück durch Geschwindigkeitskontrollen die Einhaltung der bestehenden Beschränkungen durchgesetzt und damit die notwendige Verkehrssicherheit geschaffen werden können.
Die Verkehrssituation in der geschlossenen Ortschaft Brand zwischen Niederforstbacher Straße und letztem Wohnhaus 189 ist in den drei überprüften Jahren 2006 bis 2008 völlig unauffällig und bedarf keinerlei verkehrsregelnder Änderungen. Durch die Fahrbahnrandparkstreifen ist nur ein einstreifiger Verkehr möglich und der Gegenverkehr muss in geeigneten Lücken warten. Dieser Zustand mag wohl nicht besonders flüssig sein, ist aber absolut verkehrssicher.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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502,4 kB
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