Entscheidungsvorlage - FB 61/1076/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, zurzeit keinen Fußgängerüberweg einzurichten, weil die Straße Wolferskaul in eine 30 km/h-Zone eingebunden ist und zur Erhöhung der Fußgängersicherheit eine Querungshilfe vorhanden ist.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die Schulpflegschaftsvorsitzende der Marktschule wurde die Bitte an die Verwaltung herangetragen, einen Fußgängerüberweg zur Erhöhung der Fußgängersicherheit in der Straße Wolferskaul einzurichten.

 

Durch die Verwaltung wurden die üblichen Überprüfungen eingeleitet, wie die Durchführung einer Verkehrserhebung, Nachfrage bei der Polizei wegen der Anzahl von Unfällen usw.

 

Bei einer Verkehrserhebung in der Straße Wolferskaul auf Höhe der Schwimmhalle wurde im Zeitraum 7 bis 19 Uhr eine Verkehrsbelastung von 3 861 Kfz erfasst; 

 in Fahrtrichtung Rombachstraße   1 988 Kfz; und

 in Fahrtrichtung Niederforstbacher Straße 1 873 Kfz.

Im gleichen Zeitraum wurden dort 327 querende Fußgänger gezählt (Anlage 3);

 in Richtung Schwimmhalle    162 Fußgänger und

 in Richtung Marktstraße    165 Fußgänger.

 

Für den Kfz-Verkehr wurde in Fahrtrichtung Rombachstraße in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr ein Spitzenwert von 221 Kfz ermittelt.

In der Gegenrichtung wurde der Spitzenwert in der Zeit zwischen 17.30 Uhr und 18.30 Uhr mit 265 Kfz festgestellt.

In den festgestellten Kfz- Spitzenstunden wurden die nachfolgenden querenden Fußgänger ermittelt:

 

 zwischen 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr

 beide Richtungen    77 Fußgänger

 

 zwischen 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr

 beide Richtungen    12 Fußgänger

 

Der Fußgängerwert mit 77 querenden Fußgängern stellt dabei auch die Spitzenstunde bei den Fußgängern dar.

 

Ansonsten sind die stündlichen Kfz-Belastungen

in Richtung Rombachstraße zwischen   123 Kfz  (13.00 - 14.00 Uhr) und

      221 Kfz (7.30 - 8.30 Uhr),

 

in Richtung Niederforstbacher Straße zwischen   89 Kfz (7.00 - 8.00 Uhr) und

      265 Kfz (17.30 - 18.30 Uhr).

 

Die stündlichen Fußgänger-Querungen

in beiden Richtungen sind zwischen      3 Fußgänger (10.00 - 11.00 Uhr) und

        77 Fußgänger (7.30 - 8.30 Uhr).

 

Entsprechend den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) kommt die Anordnung eines FGÜ in Betracht, wenn die aus Tabelle 1 (Anlage 1) ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d.h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.

- Hiernach wäre die Einrichtung eines FGÜ möglich.

 

Eine Nachfrage bei der Polizei zu vorhandenen Unfällen in den letzten 3 Jahren ergab, dass in den Jahren 2006 und 2007 jeweils ein Bagatellunfall auf dem Parkplatz vor der Schwimmhalle und im Jahr 2008 ein Bagatellunfall vor Haus Nr. 22 aufgenommen wurde.

- In den letzten 3 Jahren ist kein Unfall im angesprochenen Bereich geschehen.

 

Ein weiteres Kriterium für die Einrichtung eines FGÜ ist die Lage der Straße im Verkehrsstraßennetz.

- Hierbei ist auszusagen, dass die Straße Wolferskaul in einer 30 km/h- Zone liegt.

 

Zusammenfassend wird unter Berücksichtigung der Fakten durch die Verwaltung vorgeschlagen zurzeit keinen FGÜ einzurichten, weil

 a) die Straße Wolferskaul in einer 30 km/h- Zone liegt

 b) zur Erhöhung der Fußgängersicherheit eine Querungshilfe vorhanden ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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