Kenntnisnahme - FB 51/0291/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
KiBiz - Erfahrungsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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27.01.2009
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28.04.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Zum 01.08.2008 ist das KiBiz in Kraft getreten. Der KJA hatte die Verwaltung gebeten, nach einem Zeitraum von 4-6 Monaten einen Erfahrungsbericht zu geben. Dieser Bitte kommt die Verwaltung hiermit nach.
Der Erfahrungsbericht stützt sich auf den mündlichen Austausch mit freien Trägern und eigenen Einrichtungen.
2. Steigerung der Qualifikation des eingesetzten Personals
Es ist zu begrüßen, dass eine höhere Qualität im Kinderbildungsgesetz bei der Qualifikation des Personals vorgesehen ist.
Das KiBiz sieht bei der personellen Besetzung in den Gruppenformen I (ab 2Jahren bis Einschulung) und in der Gruppenform II (Kinder bis 3 Jahre) den Einsatz ausschließlich mit Fachkräften (Erzieherinnen) vor.
Durch diese Gruppenformen und den weiteren Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren reduzieren sich die Arbeitsplätze für Kinderpflegerinnen.
Die Träger sind verpflichtet, diese Personalvereinbarung umzusetzen. Dies bedeutet für die jetzt tätigen Kinderpflegerinnen, dass sie eine Weiterqualifizierung zur Erzieherin bis längstens 31.07.2011 begonnen haben müssen (§ 3 der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel).
Dazu ist es notwendig, dass genügend Ausbildungsplätze für die Weiterbildung der Kinderpflegerinnen zur Erzieherin zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bisher nicht der Fall. Hier müssen deutlich mehr Plätze zur Qualifizierung von Kinderpflegerinnen geschaffen werden.
Drei Schulen in Stadt und Kreis bieten ab 01.02.2009 insgesamt je eine Klasse mit je 30 Plätzen an.
Dies ist eine sehr geringe Zahl im Verhältnis der beschäftigen Kinderpflegerinnen in diesem Bereich. Allein bei der Stadt Aachen sind rund 220 Kinderpflegerinnen beschäftigt.
Es besteht insgesamt eine große Verunsicherung der Beschäftigten, da viele Mitarbeiterinnen aus den unterschiedlichsten Gründen die Weiterqualifizierung nicht absolvieren können.
3. Finanzelle Auswirkungen
Im GTK wurden die tatsächlich anfallenden Personalkosten abgerechnet. Das KiBiz sieht lediglich Pauschalen vor. Darin sind die Personalkosten unabhängig von der jeweiligen Vergütung der in der Einrichtung beschäftigten Mitarbeiter enthalten. Insofern entsteht eine Ungleichheit in der Personalbesetzung bei unterschiedlichen Trägern. Je nach Tarifvertrag und persönlicher Situation der Beschäftigten (z.B. Alter, Berufserfahrung) kann bei einem Träger nur die Mindestbesetzung umgesetzt werden oder aber deutlich mehr Personal bei einem anderen Träger. Dies kann die Bildungschancen von Kindern in unterschiedlichen Kindertagesstätten beeinflussen.
Die vorgesehenen Pauschalen für die Gruppenformen I und II (Betreuung von Kindern unter drei Jahren) werden von vielen Trägern als nicht auskömmlich bezeichnet.
Im Gegensatz zu den im GTK getroffenen Regelungen zur Mindestbesetzung mit drei Kräften je Gruppe wurde die Mindestbesetzung im KiBiz von den jeweiligen Buchungszeiten abhängig gemacht. Aber auch bei höchster Buchungsauslastung wird die Zahl von drei Kräften pro Gruppe nicht erreicht. Dies führt bei Beschäftigten und Trägern auch zu Unzufriedenheit im Hinblick auf den weiteren Ausbau der U3-Plätze.
Es hat in diesem Zusammenhang auch bei mindestens einem Träger Änderungskündigungen gegeben.
4. Flexibilität
§ 9 Abs. 4 GTK eröffnete die Möglichkeit, Kinder aufzunehmen, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Dafür wurde die Gruppengröße abgesenkt (bei einem Kind um 2 Plätze und bei zwei Kindern um 5 Plätze). Dies ist nach KiBiz so nicht mehr möglich, was zu Unzufriedenheit bei allen Beteiligten führt.
Die frühe Festschreibung der Belegung der einzelnen Einrichtungen zum 15.03. eines jeden Kindergartenjahres trägt den tatsächlichen Lebenssituationen der betroffenen Familien nicht ausreichend Rechnung. Lebenssituationen verändern sich zum Beispiel durch den schnelllebigen Arbeitsmarkt und anderen Faktoren, so dass eine vorausschauende Planung von über einem Jahr für die Betroffenen kaum möglich ist. Dies führt zu Unsicherheit und Unzufriedenheit bei Trägern und Familien.
5. Kindergartenbedarfsplanung
Auch für die Jugendhilfeplanung ist die Meldung zum 15.3. eines jeden Kindergartenjahres sehr früh im Jahresverlauf. Da für die Kindergartenbedarfsplanung vorab die politischen Gremien (Rat, KJA) zu beteiligen sind, müssen die maßgeblichen Daten bereits im Vorjahr erhoben werden.
Dies ist besonders unzuverlässig, da viele Eltern ihren Bedarf erst deutlich später anmelden. Es werden also zum Teil nur Erfahrungswerte und Vermutungen abgefragt, so dass ab August deutlich nachgesteuert werden musste, was sich zum Teil als schwierig erweist. Besonders dort, wo Kindertagesstätten noch viele freie Plätze hatten, wurden in den Nachbareinrichtungen keine Überbelegungen genehmigt, was zum Teil zu Unmut bei Eltern und Trägern führte.
6. zusätzliche Sprachförderung
Positiv ist festzuhalten, dass die zusätzliche Sprachförderung für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf für die Dauer von 2 Jahren gewährt wird. Davor war es nur ein Jahr.
Die gewährte Pauschale für die Sprachförderung kann flexibel für Personal, Fortbildung und Material verwandt werden.
Die Anzahl der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf auf Grund der Sprachstandserhebung entspricht im wesentlichem der Zahl der Kinder, die in Vorjahren von den ErzieherInnen als förderbedürftig eingeschätzt wurden.
7. Tagespflege
Die Landesförderung für Kindertagespflege ist bei weitem nicht ausreichend (725 pro Jahr pro Kind). Durch die Veränderungen im Bereich der Abgaben (Steuern, Krankenversicherung) wird dieser Betrag schon bei weitem überschritten.
8. Ausblick
Insgesamt ist festzustellen, dass die Veränderungen, die durch KiBiz verankert worden sind, für viel Unruhe auf allen Seiten der Beteiligten geführt haben. Nicht in allen Bereichen sind die gewollten und angekündigten Verbesserungen in der Praxis spürbar. Hier sind Nachbesserungen notwendig, die auf verschiedenen Ebenen diskutiert und eingefordert werden.