Kenntnisnahme - FB 51/0308/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2009 (01.01.2009 - 31.03.2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/30, Frau Drews
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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28.04.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat für das Jahr 2009 nunmehr die beigefügten dezidierten Angaben zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.
Zu der Anlage 3 ist anzumerken, dass hier als Folge der Buchung aller Rechnungen für 2008 auch im Haushaltsjahr 2008 (siehe 4. Quartalsbericht 2008) bisher nur relativ geringe Ausgabensummen ausgewiesen sind. Infolge der Bereinigung in 2008 kann für 2009 davon ausgegangen werden, dass es zwischen Ergebnis- und Finanzrechnung keine größeren Unterschiede mehr geben wird. Deshalb wird ab sofort nur noch die Zahl aus der Finanzrechnung dargestellt.
Die Anlage 4 weist für 2009 eine Gesamtvorbelastungssumme von rd. 29, 4 Mio Euro aus.
Eine ähnliche Kassenwirksamkeit wie in 2008 angenommen, ergibt sich daraus für 2009 ein Kassenist von rd. 27,9 Mio Euro.
Dies würde bedeuten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen. Mit Vorstellung des II. Quartalsberichtes kann eine Konkretisierung erfolgen.
Ausgehend hiervon wurden bereits Maßnahmen ergriffen, die zur Kostenstabilisierung/-senkung auf Haushaltansatz von 27,25 Mio.
? Qualifizierung des gesamten Hilfeplanverfahrens, d. h. strukturierte und straffe Vorgaben im Klärungsverfahren vor Beginn von Hilfen.
? Kontinuierliche Vermittlung der Familien in präventive Angebote wie z. B. guter Start ins Leben, Müttercafé und Frühe Hilfen.
? Initiierung und systematischer Ausbau von sozialen Gruppenangeboten gemäß § 29 KJHG, die Einzelhilfen wie z. B. SPFHs verkürzen bzw. in der Anzahl minimieren.
? Überprüfung von Einzelfallhilfen, wo junge Menschen die selbe Schule besuchen und ggf. Initiierung von Gruppenangeboten vor Ort.
? Erweitertes Kontrollverfahren in der Hilfeplanung gegenüber dem Leistungspartner.
? Entwicklung von verbindlichen Standards zur Feststellung der nach §§ 27/41 SGB VIII geforderten Persönlichkeitsentwicklung.
? Festschreibung der ambulanten Betreuungsstunden bei Hilfen §§ 35 a/41 SGB VIII auf 17 Stunden monatlich.
Nach Rücksprache mit den Trägern der Projekte "Guter Start ins Leben", "Frühe Hilfen" und "Müttercafé" ist der Start bzw. die Weiterführung in anderen Örtlichkeiten hervorragend gelungen. Die genannten Projekte, die ausschließlich niederschwellige Angebote machen, sind hervorragend genutzt.
Deutlich ist hier, dass diese Form der Kontaktaufnahme, -pflege und adäquate fachliche Begleitung die Form von Hilfen sind, die gerade von jungen Müttern aller Milieuformen angenommen werden. Die Vermittlung von Familien seitens der SRTs wird entsprechend genutzt.
Im Bereich der frühen Hilfen manifestiert sich die begonnene Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe. Die Akzeptanz dieses Projektes wächst unter den Fachkräften im Gesundheitswesen, zumal diese den betroffenen Schwangeren bzw. Müttern den Weg in die Hilfeform weisen.
Im Bereich der Eingliederungshilfe sieht die Entwicklung für das kommende Jahr hingegen düster aus.
? Die Regelschulen werden ihr Schulangebot vermehrt für seelisch behinderte junge Menschen öffnen - insbesondere Kinder mit einem hohen ADHS, Asperger Autismus und Hochbegabte - bei gleichzeitiger Sicherstellung einer Schulbegleitung. Der Umfang beträgt hier zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche bei Kostensätzen von ca. 18 bis 25 Euro pro Stunde.
Vor dem Hintergrund, dass dieses Problem auch bei den städteregionalen Jugendämtern aufschlägt, wird sich eine hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe beginnend ab Mai 2009 mit der Kriterien-/Standardentwicklung beschäftigen.
? Die veränderte Haltung des LVR - Landessozialamt - führt bei den jungen Erwachsenen mit drohender/seelischer Behinderung dazu, dass diese bis zum 27. Lebensjahr in der Jugendhilfe verbleiben. Hierdurch wächst die Anzahl der Hilfen gemäß §§ 35 a/41 SGB VIII kontinuierlich (s. hierzu die oben beschriebene Standardentwicklung).
? Wie auch das Gesundheitswesen verzeichnet die Jugendhilfe eine deutliche Zunahme von Kindern und Jugendlichen, die seelische Störungen haben und kinder- und jugendpsychiatrisch behandelt werden müssen. Hierdurch steigt auch die Anzahl der drohenden/seelisch behinderten jungen Menschen, die Eingliederungshilfe beantragen (gemeinsam mit den städteregionalen Jugendämtern wird zzt. eine Vereinbarung hinsichtlich der Arbeitsweisen mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie erarbeitet).
? Zunahme ausgeprägter gravierender seelischer Störungen wie z. B. Bindungs-, Persönlichkeitsstörungen, Drogeninduzierte Störung ziehen die Notwendigkeit von intensiven pädagogischen und therapeutischen Angeboten in stationärer Form nach sich.
? Durch Aufkündigung der Sozialpsychiatrievereinbarung sind die derzeit unter medizinischer Aufsicht bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern durchgeführten sozialtherapeutischen Angebote nicht mehr gesichert (z. B. Motopädie, Ergotherapie). Sollte hier der Gesetzgeber nicht noch eingreifen, droht ebenfalls eine entsprechende Antragsflut auf der Grundlage des § 35 a SGB VIII zur Kostenübernahme dieser therapeutischen Notwendigkeiten.
? Durch aktuelle OVG-Entscheidungen in zwei von der Stadt Aachen geführten Privatschul-Fällen wird die Stadt Aachen im Bereich der Jugendhilfe verpflichtet, durch Finanzierung der entstehenden Kosten den Schulbesuch von drohenden/seelisch behinderten Kindern zu stützen, da das öffentliche Regelschulsystem keine adäquaten Beschulungsformen anbieten konnte.
Durch diese im Februar 2009 getroffene OVG-Entscheidung ist zu befürchten, dass eine Antragsflut auf Kostenübernahme für den Besuch des privaten Gymnasiums (Ersatzschule; Anerkennung durch § 118 Abs. 2 und 4 des Schulgesetzes für das Land NRW) auf die Jugendhilfe zukommt. Eine Einflussnahme durch die im SGB VIII verbriefte und verpflichtende Hilfeplanung ist hier nicht mehr gegeben. Eine Rückführung/Integration von Schülern dieser Schule in das öffentliche Regelschulsystem wird eher gegen Null tendieren, so dass bei Genehmigung der Kostenübernahme hierdurch eine 8-jährige Verpflichtung letztendlich eingegangen wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | noch nicht absehbar | |||
Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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