Entscheidungsvorlage - FB 61/1062/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Anwohnerschutzkonzept der Wohngebiete Tivoli während der Heimspiele des TSV Alemannia Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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23.04.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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29.04.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die in beiliegendem Planauszug zu erkennenden Wohngebiete Emmastraße / Am Weberhof / Am Tivoli, Karolingerstraße / Am Wolf sowie Alkuinstraße und Nebenstraßen ab der Saison 2009/2010 bei Heimspielen der 1. Fußballmannschaft von Alemannia Aachen mit mehr als 8.000 zu erwartenden Zuschauern für den Fahrzeugverkehr mit Ausnahme der Bewohner und dort zugelassener Fahrzeuge zu sperren (VZ. 260 StVO). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei begründetem Bedarf gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und beschließt, die in beiliegendem Planauszug zu erkennenden Wohngebiete Emmastraße / Am Weberhof / Am Tivoli, Karolingerstraße / Am Wolf sowie Alkuinstraße und Nebenstraßen ab der Saison 2009/2010 bei Heimspielen der 1. Fußballmannschaft von Alemannia Aachen mit mehr als 8.000 zu erwartenden Zuschauern für den Fahrzeugverkehr mit Ausnahme der Bewohner und dort zugelassener Fahrzeuge zu sperren (VZ. 260 StVO). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei begründetem Bedarf gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit Jahren beklagen die Anwohner der Wohngebiete unmittelbar am Tivoli die erheblichen Beeinträchtigungen während der Bundesligaspiele sowie Pokalspiele des TSV Alemannia Aachen auf dem heimischen Tivoli. Lärmbelästigungen durch zu Fuß gehende Besuchergruppen, Verunreinigungen der privaten Vorgärten und Abgasentwicklung durch Besucherfahrzeuge auf meist erfolglosen Parkplatzsuchen in unmittelbarer Stadionnähe belasten die Anwohner in mehrfacher Weise über Stunden hinweg. Außerdem werden häufig Zufahrten zugeparkt.
Um zumindest den Anwohnern in den schmalen und durch den Parksuchverkehr stark belasteten Straßen in unmittelbarer Stadionnähe die beschriebenen negativen Auswirkungen im Rahmen der Alemannia-Heimspiele zu reduzieren, beabsichtigt die Verwaltung, den übermäßigen Parksuchverkehr aus den genannten Wohngebieten herauszuhalten. Zu diesem Zweck sollen die Zufahrten durch aufklappbare Sperrschilder und in Bodenhülsen in die Fahrbahn einzusetzende Sperrpfosten durch Ordner der Alemannia Aachen jeweils ab 3 Stunden vor Anpfiff und somit 1 Stunde vor Öffnen der Stadiontore für Kraftfahrzeuge abgesperrt werden. Die Anwohner erhalten die Möglichkeit, an jeweils einer Stelle noch in ihr Wohngebiet hineinzufahren, wobei dort die Zufahrtsberechtigung von Ordnungskräften konkret überprüft wird. Diese Schleusen bleiben jeweils bis in die 2. Halbzeit besetzt, damit die Wohngebiete nicht von Personen zugeparkt werden, die erst nach Anpfiff bzw. zur zweiten Halbzeit das Spiel besuchen. Anschließend nehmen die eingesetzten Alemannia-Ordner die Sperrpfosten wieder aus den Zufahrtsstraßen heraus, verankern sie in Leerhülsen am Gehwegrand und klappen die Verkehrsverbote bis zum nächsten Heimspiel wieder zu.
Als verbleibende Zufahrtsmöglichkeiten in die gekennzeichneten Wohngebiete schlägt die Verwaltung die Straße Am Tivoli vom Soerser Weg (auch bei einsatztaktischer Sperrung der Merowingerstraße jederzeit erreichbar), die Karolingerstraße vom Soerser Weg (für den allgemeinen Parksuchverkehr entlang der Krefelder Straße schlecht zu finden) sowie die Alkuinstraße von der Passstraße (andere Zufahrtsstraßen sind Einbahnstraßen und können somit nicht vom abfließenden Verkehr genutzt werden) vor. Hier ist ebenfalls eine Abpollerung vorgesehen, wobei aber eine 3,00 m breite Durchfahrt mit besetzten Kontrollposten offen bleibt.
Bei der Festlegung der Zufahrtsberechtigten ist eine restriktive Handhabung erforderlich. Zugelassen sein sollen ausschließlich Personen, die ihren Wohnsitz im betreffenden Quartier haben, nachgewiesen durch vorgezeigten Personalausweis oder Ausweis mit Meldebescheinigung, oder Personen, die ein im jeweiligen Quartier zugelassenes Kraftfahrzeug lenken. Die Ausdehnung der Zufahrtsberechtigungen auf Besucher und auswärts wohnende Familienangehörige ist nicht praktikabel, da deren Angaben für die Schleusenkräfte nicht zu überprüfen ist. Die Anwohner sollten grundsätzlich versuchen, die Sperrzeiten bei Reparaturterminen und Einladungen nach Hause zu berücksichtigen. In Einzelfällen können Anwohner bei begründetem Bedarf jedoch bei der Straßenverkehrsbehörde gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen für bestimmten Heimspieltermin beantragen.
Bereits jetzt versuchen die vor Ort tätigen Verkehrskadetten an Heimspieltagen, das Wohngebiet Emmastraße/ Am Weberhof/ Am Tivoli von Parksuchverkehr zum Tivoli frei zu halten, indem sie die ankommenden Kraftfahrer zwischen Zielverkehr zu den Anwohnern und Parkplatzsuchenden zum Tivoli zu trennen versuchen. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen und zweifelhaften, aber an der Schleuse nicht zu widerlegenden Schutzbehauptungen der Zufahrtswilligen zeigen, dass nur klar abgegrenzte Berechtigtenkreise ein wirksame Erleichterung für die Anwohner bringen können.
Durch diese restriktive Handhabung werden z.B. die Besucher der Kleingartenanlage Lehmkülchen in der Alkuinstraße, Lehrer der Alkuinschule sowie Beschäftigte in den genannten Quartieren jeweils ab 3 Std. vor Anpfiff nicht mehr mit ihren Kraftfahrzeugen in die Quartiere einfahren können, auch wenn sie möglicherweise einen gebührenpflichtigen privaten Einstellplatz innerhalb des Gebietes angemietet haben und nutzen wollen. Nach Rücksprache mit dem Sekretariat der Alkuinschule liegen die geplanten Sperrzeiten außerhalb der Schulbetriebszeiten und berühren deshalb keine schulischen Belange. Einzelne Lehrer oder der Hausmeister können notfalls auch über den rückwärtigen Zugang Am Gut Wolf neben Firma Schaper das Schulgelände erreichen.
Die Kleingartenanlage Lehmkülchen weist keine Parkmöglichkeiten auf, sondern lässt nur die Zufahrt zum Ein- und Ausladen zu. Die Kleingärtner leben seit Jahren mit der Parkplatznot in der Alkuinstraße vor und während der Alemannia-Spiele und meiden diese Zeit als Anreisezeit zum Garten. Insofern werden auch hier keine bestehenden Rechte abgebunden.
Während der Sperrzeiten (max.1x 5 Stunden pro 14 Tage) können Besucher, Lieferanten u.a. nicht mit dem Fahrzeug zu Zielen innerhalb der gesperrten Straßen gelangen. Im Interesse einer durchsetzbaren und somit für die Anwohner erfolgreichen Unterbindung des übermäßigen Parksuchverkehres muss aber eine an den Schleusen konsequent kontrollierbare und verständliche Abgrenzung der Zufahrtsberechtigten erfolgen. Letztlich haben die Schleusenkräfte die Möglichkeit, bei Notfällen die Zufahrt je nach Verkehrslage zu gestatten.
Die genannte Verkehrsregelung ist für die Anwohner kostenfrei. Die Regelung vor Ort soll bei Spielen ab 8.000 zu erwartenden Zuschauern umgesetzt werden. Unterhalb dieser Zuschauermenge ist davon auszugehen, dass in den Wohngebieten nur lückenhaft geparkt wird und sich die Belästigungen durch den Parksuchverkehr in erträglichen Grenzen halten. Je nach Einsatzlage behält sich die Polizei jedoch sicherheitsrelevante Sperrungen auch unterhalb dieser Zuschauerzahl vor.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die notwendige Sperrbeschilderung in den betroffenen Wohngebieten sowie die Abpollerung der Zufahrtsstraßen betragen ca. 15.000,00 €. Deckungsmöglichkeiten hierfür stehen unter Produktsachkonto B 120 105 00 785 2511 in 2009 zur Verfügung. Die Kontrolle übernehmen die ohnehin bereits jetzt vor Ort eingesetzten städtischen Ordnungskräfte, unterstützt von Ordnungskräften der Alemannia Aachen. Die Sperrung wird jeweils durch Alemannia-Ordner aufgebaut und entfernt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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