Entscheidungsvorlage - FB 61/1079/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 475 - Parkhaus Büchel -;hier:Einleitung des AufhebungsverfahrensOffenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2009
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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30.04.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 475 Parkhaus Büchel - zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Durchführungsplan Nr. 475 Parkhaus Büchel aus dem Jahre 1960, für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Büchel und Mefferdatisstraße, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 475 Parkhaus Büchel -zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 für den Durchführungsplan Nr. 475 Parkhaus Büchel aus dem Jahre 1960, für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Büchel und Mefferdatisstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine Vielzahl von sogenannten Durchführungsplänen (Bebauungspläne der Nachkriegszeit) und von älteren Bebauungsplänen weisen Rechtsmängel unterschiedlicher Art auf. Häufig wurden Zeit und Ort der Auslegung nicht rechtzeitig bekannt gemacht, die Auslegungsfristen zu kurz berechnet oder die Planurkunden von Nichtberechtigten unterzeichnet. Darüber hinaus bestehen auch alte Bebauungspläne mit inhaltlichen Fehlern und überholten Zielsetzungen, für deren Realisierung heute kein städtebaulicher Bedarf mehr besteht.
Auch der Durchführungsplan Nr. 475 aus dem Jahre 1960 weist Rechtsmängel auf. Dieser Plan wird deshalb nicht mehr angewendet. Der Plan würde voraussichtlich einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und soll daher aufgehoben werden.
Der Durchführungsplan Nr. 475 hatte die Aufgabe, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Hochparkhauses zur Behebung der Parkplatznot in der Innenstadt zu schaffen.
Seit vielen Jahren besteht die Zielsetzung, das stark sanierungsbedürftige Parkhaus abzureißen und die Fläche einer attraktiven Einzelhandelsnutzung zuzuführen. Weiterhin sollen die umliegenden, der Erschließung des Parkhauses dienenden Verkehrsflächen - soweit möglich - in Fußgängerzonen umgewandelt werden. Im Umfeld der Aachener Innenstadt sind heute ausreichend Parkplätze vorhanden, sodass auf das Parkhaus Büchel verzichtet werden kann.
Derzeit liegt ein Konzept zur Errichtung eines Einkaufszentrums (Bel Etage) vor, das 2010 realisiert werden soll auf Grundlage des § 34 BauGB. Dieser Zielsetzung steht der noch zugrunde liegende rechtsfehlerhafte Durchführungsplan Nr. 475 entgegen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Durchführungsplan Nr. 475 das Aufhebungsverfahren einzuleiten und den Offenlagebeschluss zu fassen.
Die Bürger wurden bereits im Rahmen einer Bürgeranhörung am 06.09.2005 über die Planungsabsichten im Bereich Büchel, sowohl hinsichtlich der baulichen als auch der verkehrlichen Entwicklung, informiert. Aus Sicht der Verwaltung kann deshalb von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB abgesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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491,7 kB
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120,6 kB
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