Kenntnisnahme - FB 51/0306/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Baubeschluss zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Lerchenweg.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

An der Reinhardstraße in Aachen-Forst, östlich der Trierer Straße, ist ein Neubaugebiet entstanden. Da direkt angrenzend an dieses Neubaugebiet der öffentliche Kinderspielplatz Lerchenweg liegt, bot es sich an, diesen Kinderspielplatz aufzuwerten damit er ein Bindeglied zwischen der vorhandenen und der zukünftigen Wohnbevölkerung wird. Mit dem Investor des Neubaugebietes konnte vereinbart werden, dass er für die Aufwertung des Kinderspielplatzes Lerchenweg 25.000,00 € zur Verfügung stellt, so dass der städtische Haushalt hierdurch nicht belastet wird.

 

In einem ersten Schritt wurde im vergangenen Jahr bereits für die größeren Kinder das asphaltierte Endstück einer Sackgasse als Basketballspielfeld hergerichtet. Für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Lerchenweg stehen nun noch 18.489,00 € zur Verfügung.

Produkt: 060 020 010

ASK:               B 060 20064 – 7851009

ASK:              B 060 20064 – 6881000

 

Die Beteiligung der Eltern und Kinder erfolgte am 17.02.2009.

Die Eltern und Kinder wünschen sich vor allem eine grundlegende Überarbeitung des gesamten Spielplatzes sowie im südöstlichen Bereich hinter der Sandspielfläche die Installation eines Multifunktionsgerätes mit Rutschbahn, Schaukel und Wippe.

Sämtliche Bänke müssen überholt bzw. erneuert werden und es sollen wirksame Maßnahmen gegen die Verunreinigung des Platzes durch Hundekot ergriffen werden.

 

Die Planung kann in der Sitzung erläutert werden.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Umgestaltung Kinderspielplatz Lerchenweg.

 

Die Kosten werden vom Investor des Neubaugebietes Reinhardstraße bezahlt und belasten den städtischen Haushalt nicht

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten    Da es sich hier um einen bestehenden Kinderspielplatz handelt sind die Unterhaltungsaufwendungen bereits im Gesamtetat zur Unterhaltung der öffentlichen Kinderspielplätze enthalten und erhöhen sich durch die Umgestaltung nicht.

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Loading...