Kenntnisnahme - FB 61/1113/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherheit am Ronheider BergBürgerantrag vom 28.08.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2009
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Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach weitere verkehrsrechtliche Beschränkungen nicht erforderlich sind und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, inwieweit sich die Markierung von Schutzstreifen für Radfahrer am Ronheider Berg realisieren lässt.
Der Verkehrsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach weitere verkehrsrechtliche Beschränkungen nicht erforderlich sind. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, inwieweit sich die Markierung von Schutzstreifen für Radfahrer am Ronheider Berg realisieren lässt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der beiliegende Antrag eines Anwohners des Ronheider Bergs wurde in der Sitzung des Bürger- und Beschwerdeauschusses am 16.12.2008 zur weiteren Behandlung an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und den Verkehrsausschuss verwiesen.
In dem Antrag werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen beantragt:
- Rückverlegung des Ortseingangsschildes in Richtung Lütticher Straße,
- Tempo 30-Zone im Bereich der Stichstraßeneinmündungen,
- Umgestaltungsmaßnahmen in Form von Poller und Bepflanzungen,
- Einrichtung eines Fußgängerüberweges und Radweges,
- Einrichtung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen.
Rückverlegung des Ortseingangschildes:
Unabhängig von Gemeindegrenzen und Straßenbaulast ist die Ortstafel dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt.
Auf dem Ronheider Berg besteht bereits ab der Einmündung Lütticher Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die durch Z. 274-55 StVO angeordnet wird. Zusätzlich wird durch Z. 114 StVO auf die Gefahr des Schleuderns bei Nässe und Schmutz hingewiesen. Beide Verkehrszeichen werden im Abstand von ca. 200 m wiederholt. Unmittelbar auf Höhe der Bebauung wird mittels Z. 310 StVO (Ortstafel) auf den Ortseingang hingewiesen. Eine Versetzung des Z. 310 StVO in Richtung Lütticher Straße ist nicht erforderlich, da die Ortseingangstafel bereits auf Höhe der Bebauung aufgestellt ist. Darüber hinaus ändert eine Versetzung der Ortseingangstafel nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Tempo 30-Zone:
Bereits in der Vergangenheit haben Anwohner mehrmals die Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf dem Ronheider Berg beantragt. Der Verkehrsausschuss hat zuletzt 1997 beschlossen, die Straße im Verkehrsstraßennetz zu belassen.
Der Ronheider Berg erfüllt neben seiner Erschließungsfunktion des Wohnviertels eine erhebliche Verbindungsfunktion zwischen dem Brüsseler Ring und der Lütticher Straße für Verkehre nach und von Belgien. Durch den Wegfall dieser Verbindungsfunktion käme es zu einer unnötigen Mehrbelastung des bereits jetzt schon stark belasteten Außenrings durch zusätzliche Linksabbieger im Knoten Brüsseler Ring und Lütticher Straße.
Darüber hinaus befährt die ASEAG mit der Linie 2 den Ronheider Berg und spricht sich aufgrund der mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung einhergehenden Fahrzeitverluste gegen die Einrichtung einer Tempo 30-Zone aus.
Eine Nachfrage bei der Polizei hat ergeben, dass sich im Zeitraum Januar 2006 bis März 2009 zehn Verkehrsunfälle auf dem Ronheider Berg ereignet haben. Dabei ereigneten sich 8 Verkehrsunfälle im Bereich der Einmündung Lütticher Straße, einer im Bereich der Einmündung Luxemburger Ring und lediglich ein Unfall im Verlauf des Ronheider Berges. Die im Jahr 2007 auffälligen Unfallzahlen im Einmündungsbereich Ronheider Berg/Lütticher Straße konnten bereits 2008 durch von der Unfallkommission festgelegte Maßnahmen deutlich reduziert werden. Der letztgenannte Verkehrsunfall ereignete sich nach Aussagen der Polizei aufgrund von Alkoholeinfluss und nicht aufgrund überhöhter Geschwindigkeit.
Aufgrund der Eingangs erläuterten erheblichen Verbindungsfunktion und der erfreulich positiven Unfallbilanz ist die Einrichtung einer Streckengeschwindigkeitsreduzierung nicht erforderlich. Die Ausweisung als Tempo 30-Zone würde der Funktion des Ronheider Berges als Verkehrsstraße widersprechen.
Umgestaltungsmaßnahmen in Form von Poller und
Bepflanzungen:
Aufgrund des derzeitigen Ausbauzustandes des Ronheider Berges und der vorhandenen durchschnittlichen Fahrbahnbreite von ca. 7 m wäre die Durchsetzung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur durch umfangreiche bauliche Veränderungen möglich. Hierzu wäre eine Reduzierung der Fahrbahnbreite und der Rückbau der vorhandenen Parkstreifen unerlässlich, um durch wechselseitiges Fahrbahnrandparken eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Umgestaltungsmaßnahmen in Form von Pollern und Bepflanzungen allein würden hierzu nicht ausreichen und sind aufgrund der zur Zeit zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auch nicht erforderlich.
Einrichtung eines Fußgängerüberweges und Radweges:
Der Ronheider Weg ist ab Luxemburger Ring auf 2/3 seiner Länge beidseitig bebaut. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Wohnbebauung. Als einziger Gewerbebetrieb ist auf halber Höhe das Cafe/Restaurant Ronheider Stuben ansässig. Ziele, die häufig von Fußgängern frequentiert werden, sind am Ronheider Berg nicht vorhanden. Die wenigen fußläufigen Querungen der Fahrbahn durch Anwohner sind innerhalb der vorhandenen Verkehrslücken oder im Schutz der signalisierten Fußgängerfurt auf Höhe des Luxemburger Rings möglich.
Die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg sind somit nicht gegeben.
Die bauliche Anlage eines Radweges ist zur Zeit für den Ronheider Berg nicht vorgesehen. Da die vorhandenen Fahrbahnbreiten beidseitig die Einrichtung von Radfahrstreifen nicht zulässt, wird die Verwaltung prüfen, in wie weit die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der Fahrbahn möglich und sinnvoll ist.
Einrichtung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen:
Die Einrichtung von Geschwindigkeitsüberwachungsmessstellen erfolgt in der Regel nur an besonders schützenswerten Einrichtungen wie z.B. Kindergärten oder Schulen. Die bereits dargelegten Unfallzahlen rechtfertigen keine stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, zumal deren Wirkung nur punktuell begrenzt ist. Die Verwaltung wird die Polizei bitten, im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten Geschwindigkeitsüberwachungen auf dem Ronheider Berg vorzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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68,9 kB
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