Entscheidungsvorlage - FB 61/1116/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Janßen am 23.03.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, sich dem Beschluss des Planungsausschusses vom 19.03.2009 anzuschließen, für das Gebiet - Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital - einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend anzupassen.

 

 

Gez.: März    Gez.: Janßen

Bezirksvorsteher   Mitglied der Bezirksvertretung

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der von Herrn Bezirksvorsteher März und Herrn Janßen unterzeichneten Dringlichkeitsentscheidung lag folgende Erläuterung zugrunde:

 

Erläuterungen zur Dringlichkeitsentscheidung:

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital - ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkhauses auf dem derzeitigen Mitarbeiterparkplatz an der Mariabrunnstraße zu schaffen, das zur Sicherung der erforderlichen Stellplätze für die diversen geplanten und im Bau befindlichen Erweiterungs- und Neubauten auf dem Gelände des Luisenhospitales dringend erforderlich ist.

Ohne das geplante Parkhaus würde sich die derzeit schon schwierige Parkplatzsituation im Gebiet um das Krankenhaus nach Fertigstellung des Ärztehauses am Boxgraben Ende dieses Jahres dramatisch verschärfen. Die dann zunehmenden Park- und Suchverkehre würden zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Anwohner führen. Dies wäre aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar. Daher ist es erforderlich, das geplante Parkhaus zeitnah mit dem Ärztehaus ebenfalls bis Ende dieses Jahres fertig zu stellen.

 

Des weiteren werden im Zuge der Errichtung des Parkhauses auch Veränderungen in der Verkehrsführung im Bereich Mariabrunnstraße, Weberstraße und Kreuzungsbereich Boxgraben / Hubertusplatz erforderlich. Diese Änderungen betreffen somit auch den bereits begonnenen Umbau des Boxgrabens. Auch hier ist eine Verzögerung der Arbeiten nicht vertretbar.

 

Die Programmberatung zur Erarbeitung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Planungsausschuss am 19.03. 2009 beschlossen worden. Der nächstmögliche Termin zur Programmberatung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wäre der 29.04.2009. Dadurch würden sich die weiteren Verfahrensschritte aufgrund der Ferienzeit nachfolgend um 2 bis 3 Monate verschieben. Dies würde bei dem ohnehin zeitlich schon eng bemessenen Verfahrensablauf zu erheblichen Verzögerungen führen, von denen u. U. die weiteren Arbeiten zum Umbau des Boxgrabens ebenfalls betroffen sein könnten.

 

 

Um Schaden abzuwenden, empfiehlt die Verwaltung daher der Bezirksvertretung  Aachen-Mitte, den Beschluss der Programmberatung zur Erarbeitung eines  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich - Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital - per Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.

 

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Anlagen

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