Kenntnisnahme - FB 50/0305/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der Wohnberatungsstellen ab 01.06.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Schabram, Günter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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30.04.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei der Stadt Aachen sind im Rahmen eines landesweiten Modellvorhabens seit 1992 zwei Stellen für die Wohnberatung in der Leitstelle „Älter werden in Aachen“ eingerichtet. Diese Wohnberatung hat sich als wichtiges Instrument zur Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ etabliert.
Durch Wohnungsanpassungsmaßnahmen und Umzüge in altengerechte Wohnungen konnten sehr viele Heimaufnahmen verhindert werden. Die Wohnberatung trägt so dazu bei, dass ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung selbständig weiter leben können. Ein nicht unwesentlicher Aspekt ist auch die Ersparnis von Sozialhilfekosten in Form von Zuzahlungen zu den stationären Pflegekosten.
Bisher wurden diese Wohnberatungsstellen zu je einem Drittel durch das Land NRW und die Pflegekassen gefördert. Ein Drittel der Personal- und Sachausgaben sowie der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit wurde durch die Kommune getragen. Das Land beendet nun zum 31.05.2009 dieses Modellvorhaben, da der Landesrechnungshof die Auffassung vertritt, dass es sich bei der Wohnberatung um eine rein kommunale Aufgabe handelt.
Die Kommunen wurden auf die Möglichkeit verwiesen, eine Förderung als Wohnberatungsagentur nach § 45 c SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige zu beantragen. Hiernach beteiligen sich die Pflegekassen aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ab dem 01.06.2009 mit 50 % an den Kosten.
Im Hinblick auf die Einrichtung von Pflegestützpunkten werden möglicher Weise neue Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen entstehen, in denen es bisher keine Wohnberatungsstellen gab. Da jedoch nur begrenzt Mittel im Ausgleichfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, ist seitens der Pflegekassen geplant, dass vornehmlich die bereits bestehenden Wohnberatungsstellen in ihren Strukturen erhalten und gefördert werden sollen. Die Wohnberatungsstellen sollen Kooperationen mit den Pflegestützpunkten eingehen. Die Finanzierung der Wohnberatungsstellen ist jedoch unabhängig von der Finanzierung der Pflegestützpunkte.
Grundsätzlich darf die Wohnberatungsagentur die Personalausstattung in der Wertigkeit und in dem Umfang beibehalten, wie er im Rahmen des bisherigen Modellvorhabens förderfähig war. Die Stadt Aachen hat eine Stelle für das Sachgebiet Wohnungsanpassung eingerichtet, die ab dem 21.10.2009 in die zuständige Abteilung der StädteRegion Aachen wechselt und eine Stelle für das Sachgebiet Wohnungstausch, die weiterhin in der Leitstelle „Älter werden“ bei der Stadt Aachen angesiedelt bleibt.
Neuer Förderbeginn ist der 01.06.2009. Da Förderanträge für die Jahre 2009 und 2010 bis spätestens zum 09.04.2009 einzureichen waren, wurde der Antrag für die beiden vorhandenen Stellen rechtzeitig Anfang April gestellt.
Durch den Wegfall der Landesförderung hat dies ab dem Jahr 2010 eine Mindereinnahme in Höhe von 19.000 € zur Folge, jeweils 9.500,- € für die Stadt Aachen und für die StädteRegion Aachen. Für das Jahr 2009 ergibt sich eine Mindereinnahme in Höhe von 9.200,- € für die Stadt Aachen und 1.900,- € für die StädteRegion.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | Finanzierung der Wohnberatungsstellen ab 01.06.2009 | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | € | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | € | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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| € |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? Mindereinnahmen Stadt Aachen (nachrichtlich Mindereinnahmen StädteRegion: 1.900,00 €) Minderausgaben bei Produktsachkonto 050-010-010-5332002 | ja | -9.200,00 €
9.200,00 € | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | € | |
c. | Personalkosten |
| € | |
d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer Mindereinnahmen Stadt Aachen/StädeRegion AC jeweils 9.500,00 € | Ab 2010 | Jahre | 9.500,00 € |
g. | Zuschüsse |
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