Entscheidungsvorlage - FB 61/1083/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Bebauungsplanes (Durchführungsplanes) Nr. 396 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Prinz-Heinrich-Straße (Brüsseler Ring), Kannegießerstraße, Herman-Löns-Allee, Am Hangeweiher und Lohmühlenstraßehier:Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.05.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes (Durchführungsplanes) Nr. 396 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Prinz-Heinrich-Straße (Brüsseler Ring), Kannegießerstraße, Herman-Löns-Allee, Am Hangeweiher und Lohmühlenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2008 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hin die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 396 beschlossen. Er beschloss gleichzeitig die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 17.11.2008 bis einschließlich 19.12.2008. Eingaben von Bürgern sind nicht erfolgt, Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung im Planungsausschuss und in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist nicht erforderlich, die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 396 als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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532,3 kB
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