Entscheidungsvorlage - FB 61/1098/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 668 - Gewerbebereich Roermonder Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und dem Amstelbachhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
06.05.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 668 -
Gewerbebereich Roermonder Straße - (einschließlich des Aufstellungsbeschlusses
zur I. Änderung) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im
Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2009 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie die Durchführung der Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 668 beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 668 fand in der Zeit vom 16.02.2009 bis 17.03.2009 statt, Eingaben von Bürgern sind nicht erfolgt.
Von der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurde abgesehen, da die relevanten Behörden bereits zur Aufstellung des parallel geführten Bebauungsplans Nr. 913 -Roder Weg- beteiligt und auf die Notwendigkeit der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 668 hingewiesen wurden. Auch hier erfolgten keine Eingaben zum Aufhebungsverfahren.
Eine erneute Beratung im Planungsausschuss und in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich ist nicht erforderlich, die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 668 (einschließlich des Aufstellungsbeschlusses zur I. Änderung) als Satzung zu beschließen.