Entscheidungsvorlage - FB 61/1118/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.05.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Aachen genehmigt die nachfolgende, von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und
den Ratsherren Höfken, Baal, Rau, Helg und Schnitzler am 01.04.2009 gefasste
Dringlichkeitsentscheidung:
“Gemäß § 60 Abs.1 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NW) beschließen
die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Mitglieder des Rates zur Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen
gemeindlichen Vorkaufsrecht gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
gez. Dr. Linden gez. Höfken gez. Rau
Oberbürgermeister Mitglied des Rates Mitglied des Rates
gez. Baal gez.
Helg gez. Schnitzler
Mitglied des Rates Mitglied des Rates Mitglied des Rates”
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und den Ratsherren Höfken, Rau, Baal, Helg und Schnitzler unterzeichneten Dringlichkeitsentscheidung lag folgende Erläuterung zugrunde:
Im Bereich
Krefelder Straße / Feldchen sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage einer Multifunktionsfläche
z.B. für Veranstaltungen und Ausstellungen
geschaffen werden.
Der Standort an
der Krefelder Straße ist für die
Anlage einer Multifunktionsfläche besonders geeignet. Zum einen sind
negative Auswirkungen aufgrund der umliegenden Nutzungen, die von Freizeit- und
Gewerbebetrieben geprägt ist, nicht zu rechnen. Zum anderen
entspricht die geplante Nutzung dem Charakter der Krefelder Straße
mit den dort vorhandenen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gewerbe-,
Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben.
Hinsichtlich der
erforderlichen Stellplätze kann auf das Angebot der
Tivoli-Stellplätze zurückgegriffen
werden.
Zur Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für
den in der Anlage dargestellten ca. 6,2 ha großen
Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan
entsprechend angepasst werden. Um Fehlentwicklungen, die einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung entgegenstehen zu vermeiden, ist hier eine besondere Dringlichkeit
geboten.
Die Verwaltung
schlägt aus den genannten Gründen
vor, für die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke,
ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 Satz 1 Nr.2 BauGB zu erlassen. Die
Vorkaufsrechtsatzung mit Lageplan ist als Anlage beigefügt.
Eine Anhörung
der Bezirksvertretungen, des Planungsausschusses und des Rates in einem regulären
Sitzungstermin ist aufgrund der vorgesehenen Sitzungsfolge nicht möglich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese besondere Vorkaufsrechtsatzung die Stadt nicht dazu verpflichtet, die Grundstücke in jedem Fall zu erwerben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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221 kB
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