Entscheidungsvorlage - FB 40/0220/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergang der Schulträgerschaft für die Kleebach-Schule und die Lindenschule auf die StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/40, Frau Inkmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
05.05.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
06.05.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Übertragung der Schulträgerschaft für die
► Kleebach-Schule, Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,
Lindenstr. 91,
und die
► Lindenschule, Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe),
Tonbrennerstr. 2,
zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen zu beschließen.
Der Rat beschließt, die Schulträgerschaft der
► Kleebach-Schule, Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,
Lindenstr. 91,
und der
► Lindenschule, Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe),
Tonbrennerstr. 2,
zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen zu übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die Genehmigung der Bezirksregierung Köln einzuholen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21.02.2008 der Gründung der StädteRegion Aachen zugestimmt und das sogenannte "Aachen-Gesetz" beschlossen.
Das "Aachen-Gesetz" und die zwischen Stadt und Kreis Aachen geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen sehen unter anderem vor, dass die Aufgaben als Schulträger für die Kleebach-Schule und die Lindenschule zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen übergehen.
Verträge/Vereinbarungen, die die Aufgabenwahrnehmung des Schulträgers betreffen, sollen durch die StädteRegion Aachen übernommen werden, um eine weitere reibungslose Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Im Einzelnen sind dies folgende Verträge/Vereinbarungen:
► Vertrag mit der Firma Elka Reisen vom 15.07.2008 über den Schülerspezialverkehr für die Kleebach-Schule, Vertragsdauer bis 31.07.2011
► Vertrag mit der Firma Taeter/Veolia Rheinland vom 18.07.2008 über den Schülerspezialverkehr für die Lindenschule, Vertragsdauer bis 31.07.2011
► Vertrag mit der apetito catering GmbH vom 18.06.2003 über die Bewirtschaftung der Verpflegungseinrichtung der Kleebach-Schule
► Kooperationsvereinbarung mit dem Verein Betreute Grundschulen e. V. vom 27.11.2008 über die Koordinations- sowie Betreuungsaufgaben an der Offenen Ganztagsschule der Lindenschule
► Kooperationsvereinbarung mit dem StadtSportBund Aachen vom 07.08.2006 über die Planung und Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an der Offenen Ganztagsschule der Lindenschule
In den beiden Verträgen bezüglich der Schülerspezialverkehre ist bereits eine Klausel vorhanden, aus der die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den neuen Schulträger übergehen.
Darüber hinaus bestehen Verträge/Verpflichtungen/Geschäftsbeziehungen, die zwar durch die/von der StädteRegion Aachen fortgeführt werden müssen, jedoch aufgrund ihrer geringen finanziellen Auswirkungen nicht eines Beschlusses durch politische Gremien bedürfen. Hierbei handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Dies sind im Einzelnen:
► Vertrag mit der Deutschen Telekom AG über Telefonanschlüsse in den beiden Schulen
► Meldungen und Zahlungsverpflichtungen an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
► Geschäftsbeziehungen mit der Sparkasse Aachen
► Arbeitsauftrag mit der Firma Geotaix vom 19.12.2008 über durchzuführende Schwimm- und Badewasseruntersuchungen im Lehrschwimmbecken der Kleebach-Schule, Vertragsdauer: 31.12.2009
Die städtischen Mitarbeiter in den beiden Schulen sollen ihrer Aufgabe in die StädteRegion folgen. Überzuleiten sind zwei Schulsekretärinnen, drei Schulhausmeister und drei Krankenschwestern. Die Mitarbeiter sind hierüber bereits informiert. Die notwendigen Einverständniserklärungen sind noch einzuholen. Die Übernahmevereinbarung wird zurzeit durch Kreis und Stadt Aachen erstellt. Sie muss sicherstellen, dass den Mitarbeitern der Stadt Aachen keine Nachteile durch den Wechsel in die StädteRegion Aachen entstehen. Über den aktuellen Sachstand bezüglich der Übernahmevereinbarung wird in der Sitzung berichtet.
Der Wechsel der Schulträgerschaft ist als Änderung von Schulen im Sinne des § 81 Schulgesetz (SchulG) zu behandeln. Der entsprechende Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
|
|||
Maßnahme: |
__________________________________________________________________ |
|||
|
|
__________________________________________________________________ |
||
Investitionskosten |
|
__________€ |
||
a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
|
b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
|
|
c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
|
|
|
Maßnahme: |
|
|
__________€ |
|
|
|
|
|
d. |
Zuschüsse |
|
|
__________€ |
|
|
|
|
|
Folgekosten |
|
|
|
|
Aufwand |
|
|
|
|
|
Personalkosten |
|
__________€ |
|
|
Sachkosten |
|
|
__________€ |
|
Abschreibung |
|
__________€ |
|
a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
|
b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
|
|
|
Maßnahme: |
|
|
__________€ |
|
|
|
|
|
c. |
Zuschüsse |
|
|
__________€ |
|
|
|
|
|
Konsumtiv |
|
|
|
|
a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
|
b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
__________€ |
|
c. |
Personalkosten |
|
__________€ |
|
d. |
Sachkosten |
|
|
__________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
|
|
|
Maßnahme |
|
|
__________€ |
|
|
|
|
|
f. |
Dauer |
|
Jahre |
|
g. |
Zuschüsse |
|
|
__________€ |
Sind im "Aachen-Gesetz" und der zwischen Stadt und Kreis Aachen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen geregelt.