Entscheidungsvorlage - B 03/0137/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 902 – Niederforstbach / Innerer Bahnbogen -hier: Ausbauplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.04.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 902 festgesetzten Erschließungsanlagen (Planstraßen 1-7) einschließlich Mischwasserkanal, Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Ausbauplanung des Ingenieurbüros GEHA GmbH vom 25.02.2009, Proj.-Nr. ACB 2 Anlagen 3 und 5 sowie Proj.-Nr. EVA 59 Anlage 4 Blatt Nr. 1-3 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 902 festgesetzten Erschließungsanlagen (Planstraßen 1-7) einschließlich Mischwasserkanal, Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) zur Kenntnis und beschließt, die Ausbauplanung des Ingenieurbüros GEHA GmbH vom 25.02.2009, Proj.-Nr. ACB 2 Anlagen 3 und 5 sowie Proj.-Nr. EVA 59 Anlage 4 Blatt Nr. 1-3 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Erschließungsträgerin beabsichtigt, nach Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 902 im Plangebiet insgesamt 24 Einfamilienhäuser als
Einzelhäuser, 12 Doppelhaushälften und 12 Reihenhäuser zu errichten. Für die
Sicherung der Erschließung ihrer Bauvorhaben sind die erforderliche
Verkehrsfläche (Planstraßen 1-7) einschließlich Mischwasserkanal, Beleuchtung
und öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) auszubauen. Grundlage des Ausbaus
ist die Planung des Ingenieurbüros GEHA GmbH vom 25.02.2009, Proj.-Nr. ACB 2
Anlagen 3 und 5 sowie Proj.-Nr. EVA 59 Anlage 4 Blatt Nr. 1-3. Diese Planung
wurde mit der Stadt - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen – sowie
der STAWAG abgestimmt.
Die zukünftigen Straßenverkehrsflächen entsprechen im Wesentlichen dem
bereits heute bestehenden Wegenetz im Plangebiet. Die Anbindung des Baugebietes
an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über den bestehenden Weg, der die
Münsterstraße in Höhe der Hsnr. 275 mit der südwestlich gelegenen Pützgasse
verbindet. Dieser Weg wird im Rahmen der geplanten Erschließung als Planstraße
2 ausgebaut. Die innere Erschließung erfolgt im Wesentlichen über die heutige
Pützgasse (Planstraße 6), die sich auch nach dem Ausbau an der heutigen Lage
orientiert und im Nordwesten zukünftig in einer großzügigen Wendeanlage endet,
von der weiter in nordwestlicher Richtung eine fußläufige Verbindung, die auch
für Radfahrer freigegeben wird, entlang der öffentlichen Grünfläche
(Kinderspielplatz) bis zum sogenannten „Laubengang“ führt und in
nordnordöstlicher Richtung die Planstraße 5 mit einer Länge von ca. 27 m
abzweigt. Darüber hinaus wird der nordwestliche Teil des Plangebietes durch die
Planstraßen 3 und 4 erschlossen, die zwischen den Planstraßen 2 und 5 parallel
zu diesen in nordnordöstlicher Richtung verlaufen und nach ca. 37 m bzw. 34 m
enden. In Höhe der Planstraße 3 zweigt die Planstraße 7, die bereits heute als
Wirtschaftsweg existiert, mit einer Länge von 31 m in südsüdwestlicher Richtung
von der Planstraße 6 ab und verbindet das Baugebiet mit dem parallel zum
Vennbahnweg verlaufenden Wirtschaftsweg. Diese Verbindung stellt sicher, dass
im Notfall bei einer Sperrung der Hauptzufahrt der Anliegerverkehr dennoch in
Richtung Münsterstraße abfließen bzw. in das Baugebiet einfahren kann.
Grundsätzlich wird die Planstraße 7 allerdings an ihrem Ende mit mobilen
Pollern gegen den Vennbahnweg abgetrennt.
Die am nordöstlichen Ende des Plangebietes gelegenen Baugrundstücke
werden von einem ca. 10 m kurzem Stichweg (Planstraße 1) erschlossen, der in
nordnordöstlicher Richtung von der Planstraße 6 abzweigt.
Die Erschließungsanlagen (Planstraßen 1-7) werden als niveaugleiche Mischfläche ausgebaut und durch die Beschilderung 325 / 326 gemäß § 42 StVO als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Planstraße 2 wird im Einmündungsbereich zur Münsterstraße zunächst in einer Breite von 6,00m ausgebaut, verjüngt sich dann bis zur Grenze des Planbereiches auf 5,00 m und wird im Planbereich auf 6,40 m verbreitert. Die Planstraßen 3-5 werden in einer Breite von 4,50 m, die Planstraße 1 von 6,00 m und die Planstraße 7 von 5,80 m hergestellt. Die Breite der Planstraße 6 variiert in ihrem Verlauf von Nordwesten nach Südosten wie folgt: Die dem Fußgänger- und Fahrradverkehr vorbehaltene Verkehrsfläche erhält eine Breite von 3,50 m, die Wendeanlage von maximal 13,00 m. Danach verengt sich die Verkehrsfläche bis zur Einmündung der Planstraße 4 auf 7,50 m. Zwischen den Planstraßen 4 und 3 erfolgt der Ausbau in einer Breite von 6,00 m. Ab der Planstraße 3 bis ca. 18 m hinter die Einmündung der Planstraße 2 erhält der so. Anger eine Breite von 11,00 m. Anschließend verschmälert sich die Verkehrsfläche wieder auf 6,00 m und endet in einem einfachen Wendehammer. Im Bereich der nordwestlichen Wendeanlage liegen 6 und im Bereich des Angers 15 öffentliche Parkplätze. Darüber hinaus werden zwischen den Planstraßen 3 und 4 sowie im südöstlichen Teilbereich der Planstraße 6 jeweils 2 weitere Parkplätze angelegt, so dass insgesamt 25 öffentliche Parkplätze hergestellt werden. Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 902 bleiben entlang der Planstraße 6 Bäume erhalten bzw. werden neu gepflanzt. Darüber hinaus werden in den Einmündungsbereichen der Planstraße 3-5 Mülleimersammelplätze angelegt.
Die Befestigung der Mischfläche erfolgt mit Ausnahme der Fläche für die 25 Parkplätze in grauem Betonsteinpflaster 20/10/10 (Ellbogenverband) oder einer vergleichbaren Oberflächenbefestigung auf 4 cm Brechsand-Splittgemisch, 20 cm HGT, 26 cm Frostschutzschicht und 30 cm Schotter oder RCL 0/56mm (Gesamtaufbau 90 cm, RSTO III). Die Parkplätze erhalten den gleichen Unterbau, werden jedoch in Betonsteinpflaster anthrazit 20/10/10 (Ellbogenverband) oder einer vergleichbaren Oberflächenbefestigung befestigt. Die Straßenentwässerung erfolgt über eine 50 cm breite Systemrinne, die sich in den Planstraßen jeweils einseitig an die Mischfläche anschließt. Die Mischfläche wird beidseitig durch ein Tiefbord T 10/25 von den Privatgrundstücken getrennt.
Die detaillierte Ausgestaltung der Verkehrsflächen wird im Erschließungsvertrag geregelt. Dabei werden die Gestaltungsprinzipien des Bezirkes Brand beachtet.
Die Entwässerung erfolgt im Einvernehmen mit der STAWAG über einen Mischwasserkanal mit Anschluss an den neuen Mischwassersammler, der bei der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 882 (Niederfortbach/An der Vennbahn – Ehem. Kalkwerk -) in der Niederforstbacher Straße verlegt wurde und an den bestehenden Kanal in der Pützgasse anbindet. Dieser ist so konzipiert und dimensioniert, dass ausreichend Leitungsreserven für das nun zu erschließende Bebauungsplangebiet 902 – Niederforstbach/Innerer Bahnbogen - vorhanden sind.
Obligatorisch ist die Errichtung der Beleuchtung in Abstimmung mit der STAWAG und der Stadt – Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -.
Am nordwestlichen Ende des
Plangebietes ist auf einer Fläche von ca. 480 m² eine öffentliche Grünfläche
(Kinderspielplatz) vorgesehen. Nach Bezug von 2/3 der Hochbauten wird die Stadt
– Fachbereich Kinder, Jugend und Schule / Fachbereich Umwelt (FB 36) / Aachener
Eigenbetrieb (E18) – unter Einbeziehung der Erschließungsträgerin einen
Abstimmungstermin mit den Eltern und Kindern des neuen Wohngebietes
organisieren, um mit diesen die Vorgaben für die Gestaltung des
Kinderspielplatzes abzustimmen. Eine entsprechende Regelung wurde bereits im
Planverwirklichungsvertrag getroffen.
Die Kosten der nach dem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag herzustellenden Erschließungsanlagen (Planstraßen 1-7) einschließlich Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Spielplatz) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Münsterstraße werden von der Erschließungsträgerin getragen und finanziert. Darüber hinaus trägt die Erschließungsträgerin – wie im Planverwirklichungsvertrag vereinbart – die Kosten für die fünfjährige Unterhaltung des Kinderspielplatzes i. H. v. pauschal 10.00,00 €. Nach Mitteilung der Erschließungsträgerin wird der Mischwasserkanal von der STAWAG hergestellt, so dass der Stadt insoweit keine Ausbaukosten entstehen.
Nach mängelfreier Abnahme der hergestellten öffentlichen Verkehrsfläche und der Grünfläche (Kinderspielplatz) übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast. Die Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NW.
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Brand vor, die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 902 festgesetzten Erschließungsanlagen (Planstraßen 1-7) einschließlich Mischwasserkanal, Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) zur Kenntnis zu nehmen und dem Verkehrsausschuss zu empfehlen, die Ausbauplanung des Ingenieurbüros GEHA GmbH vom 25.02.2009, Proj.-Nr. ACB 2 Anlagen 3 und 5 sowie Proj.-Nr. EVA 59 Anlage 4 Blatt Nr. 1-3 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung Aachen-Brand vor, die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (Kanal) |
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Maßnahme: |
Bebauungsplan Nr. 902 – Niederforstbach / Innerer
Bahnbogen |
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Ausbau Straße und Kanal sowie Kinderspielplatz |
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Investitionskosten |
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0,00 € |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
nein |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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d. |
Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Unterhaltung |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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Sachkosten |
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Abschreibung |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
____________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
___________€ |
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c. |
Personalkosten |
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____________€ |
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d. |
Sachkosten |
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____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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____________€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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____________€ |