Entscheidungsvorlage - FB 61/1065/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 109 des Flächennutzungsplanes 1980- Eberburgweg -hier:A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGBB. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §4 (1) BauGBC. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2009
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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30.04.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Änderung Nr. 109 des Flächennutzungsplanes 1980 - Eberburgweg - öffentlich auszulegen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Änderung Nr. 109 des Flächennutzungsplanes 1980 - Eberburgweg - öffentlich auszulegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2008 die Verwaltung beauftragt, für den Bereich Eberburgweg, Höfchensweg die Änderung des Flächennutzungsplan 1980 zu erarbeiten. Gleichzeitig hat er hierzu die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß §§ Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 beschlossen.
Ohne Aussprache hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 02.04.2008 den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und schloss sich einstimmig dem Beschluss des Planungsausschusses an, für den Bereich Eberburgweg, Höfchensweg eine Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten.
Grundlage für die Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung war ein Ratsantrag und das hiermit einhergehende städtebauliche Ziel, eine maßvolle Steuerung weiterer baulichen Entwicklung in diesem Bereich zu erreichen.
Der Umweltausschuss beschloss einstimmig am 09.12.2008 den Umweltbericht, der als eigenständiger Teil Bestandteil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplan ist.
Dem folgte auch der Landschaftsbeirat in seiner Sitzung am 27.01.2009.
A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplaung gemäß § 3 (1) BauGB hat wie folgt stattgefunden:
1. Die öffentliche Ausstellung der Planung mit Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen und den darin dargestellten Planungszielen fand in der Zeit vom 13.10.2008 bis 24.10.2008 im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Maschiertor, statt.
2. Die öffentliche Anhörung der Bürger erfolgte am 21.10.2008, im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Maschiertor.
Zum Anhörungstermin erschienen 7 Bürgerinnen und Bürger. Die von den Bürgern während des Anhörungstermines gestellten Fragen und Anregungen haben keine Auswirkung auf die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes. Schriftliche Eingaben erfolgten nicht.
Die Niederschrift über die Anhörungsveranstaltung sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage beigefügt.
B. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat parallel zur Beteiligung der Bürger in der Zeit vom 13.10.2008 bis 14.11.2008 stattgefunden.
Von den am Verfahren zur 109. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgten keine Eingaben gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes.
Beteiligung der Bezirksregierung Köln
Die Bezirkeregierung Köln ist gemäß § 32 Landesplanungsgesetz (LplG) an diesem Verfahren mit Schreiben vom 25.11.2008 beteiligt worden. Mit Schreiben vom 16.12.2008 teilte diese mit, dass aus landesplanerischer Sicht hierzu keine Bedenken bestehen.
C. Zusammenfassung und Empfehlung zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Als Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 109 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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788,3 kB
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708,9 kB
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