Entscheidungsvorlage - FB 61/1112/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt ihr, diesen in der vorliegenden Form als Stellungnahme der Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der ihnen Gleichgestellten zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms, Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 19. Dezember 2008;

hier: Beteiligung und Stellungnahme der Stadt Aachen als Träger öffentlicher Belange

 

        

1. Einleitung

Die Europäische Union gibt mit der Wasserrahmenrichtlinie das grundsätzliche Ziel vor, einen “guten ökologischen und chemischen Zustand” für alle Gewässer zu erreichen und zu erhalten. Die Gewässer sollen wieder zu Lebensadern der Natur werden, mit vielfältigen Lebensbedingungen für Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Außerdem soll durch die nachhaltige Bewirtschaftung die Qualität des Wassers gesichert werden.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb in den vergangenen Jahren alle größeren Gewässer und das Grun­dwasser auf Inhaltsstoffe untersucht und die in den Bächen, Flüssen und Seen lebenden Tiere und Pflanzen erfasst.

 

Im Bewirtschaftstungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas sind die Ergebnisse der Untersuchungsprogramme, die bestehenden Gewässernutzungen und erreichbare Bewirtschaftungsziele ausführlich dargestellt.

 

In Aachen sind der Amstelbach, Beverbach, Haarbach, Wildbach, Senserbach, Iterbach, Saubach, die Wurm und die Inde von der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) betroffen.

 

Das entsprechende Maßnahmenprogramm gibt den Akteuren vor Ort einen Handlungsrahmen für Verbesserungen in den nächsten Jahren vor: möglichst effizient und aufeinander abgestimmt.

 

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sind das Ergebnis der “Runden Tische”, die im Laufe des Jahres 2008 erstmals in NRW durchgeführt worden sind.

 

Kommunen, Behörden, Wasserverbände und - je nach Sachlage - Vertreter der Landwirtschaft des Denkmalschutzes, von Naturschutzorganisationen, der Industrie, der Waldbauern und der Grundeigentümer haben darüber diskutiert, welche Maßnahmen zur Gewässerentwicklung notwendig sind und wie sie in die jeweilige Stadt- und Raumplanung eingebunden werden können.

 

 

2. Möglichkeit der Stellungnahme

Am 22.12.2008 wurden in Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und gemäß § 2g Abs. 4 LWG NW die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) zur Anhörung veröffentlicht.

 

Wesentliche Inhalte dieser Pläne wurden von den Bezirksregierungen erarbeitet und in einem großangelegten Beteiligungspozess in Runden Tischen mit Kommunen, Verbänden und Interessengruppen abgestimmt.

 

Eine Auslegung der Pläne erfolgt sowohl bei den Bezirksregierungen als auch beim MUNLV. Die Pläne sind jedoch nicht nur auf Landesebene- oder Bezirksebene von Interesse. Viel mehr liegt der Blickpunkt der Pläne auf der Darstellung von Gewässern und Maßnahmen an Gewässern auf regionaler und lokaler Ebene. Es wurde seitens des MUNLV, des Landkreistages und des Städtetages NW als sinnvoll erachtet, dass mit einer Auslegegung der Bewirtschaftungspläne bei den Kreisen und kreisfreien Städten eine breite Einbindung der kommunalen Interessen bei der zukünftigen Umsetzung der Pläne erreicht werden kann. Daher werden diese Unterlagen bei der Stadt Aachen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Stock, Zimmer 400, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Beginn der Offenlage war am 02.02.2009 und endet am 21.06.2009. Eine formelle Bekanntmachung des Offenlegetermins wurde seitens des MUNLV ausdrücklich für nicht erforderlich gehalten und ist daher nicht erfolgt.

 

Mit Schreiben vom 19.12.2008 hat die Bezirksregierung Köln (BZR Köln) die Stadt Aachen an dem Verfahren zur Umsetzung der v.g. EG-Wasserrahmenrichtlinie beteiligt. Sie hat ihr die Möglichkeit gegeben, zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms bis zum 21.06.2009 Stellung zu nehmen.

 

Darüber hinaus bestehen auch Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten per Online. Dies geschieht über die Links www.flussgebiete.nrw.de und www.umwelt.nrw.de.

 

 

3. Stellungnahme der Stadt Aachen

 

3.1 Denkmalpflege 

In der nachfolgenden Stellungnahme werden zwei Bereiche erläutert.

1. Eingetragenen (Bau- und Boden-) Denkmale

2. Das Kulturlandschaftskataster Soers

 

Zu 1:

Teilweise sind die betroffenen Bereiche selbst in die Denkmalliste eingetragen oder in nächster Umgebung existieren eingetragene Baudenkmale bzw. Bodendenkmale. Zur näheren Erläuterung liegt eine Liste anbei.

 

Nach dem Denkmalschutzgesetz (DschG NW) sind Denkmale instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen (sh. §7 DschG NW). Alle Maßnahmen an einem Denkmal oder in dessen näheren Umgebung sind gem. §9 DschG NW erlaubnispflichtig. Grundsätzlich sind Veränderungen möglich, wenn das Erscheinungsbild nicht zu stark beeinträchtigt wird und die intakte Substanz des Denkmals keinen Schaden erleidet. Allerdings sind die Abwägungen immer Einzelfallentscheidungen.

Die Liste der Bodendenkmale zeigt den aktuellen Stand an. Da bei Arbeiten an Gewässern jedoch mit weiteren Erdbewegungen zu rechnen ist, verweise ich deshalb vorsorglich auf  §§ 15 und 16 des DschG NW.

Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Stadt Aachen als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege (RAB), Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 - 9039 0 / Fax: 9039 199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten sind abzuwarten.

 

Zu 2:

Des Weiteren existiert in Aachen ein Kulturlandschaftskataster in der Soers.

Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes 1998 wurde „die Erhaltung gewachsener Kulturlandschaften“ erstmalig ausdrücklich auch als ein Grundsatz der Raumordnungspolitik verankert.

§ 2 Abs. 2, Grundsatz  13 ROG lautet: „Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten." Das Bundesnaturschutzgesetz beschäftigt sich ebenfalls mit historischen Kulturlandschaften: § 2 Abs. 1. Nr. 14 BnatSchG (3.April 2002)

„Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau-, und Bodendenkmale, sind zu erhalten.“

In unmittelbarer Nähe zur historischen Stadt Aachen ist diese Landschaft in der Form von Menschenhand geschaffen und gepflegt worden. Sie war Versorgung-, Erholungs- und Industriestandort und hat dabei ihren ländlichen Charakter immer erhalten.

Es  sind unter anderem besonders prägende Landschaftselemente aufgeführt, dazu gehört auch der Wildbach. So wurde dieser zum Antrieb von Wassermühlen (anfangs Mahlmühlen, später Kupfermühlen und schließlich Walk- und Tuchmühle bzw. -fabriken) genutzt. An seinen Ufern wurden Kopfweiden für die Aachener Industrie des 18. und 19. Jahrhunderts angepflanzt, um das Material für die Körbe direkt bei der Fabrik zu haben. Damit konnten die Tuchmacher ihre Ware problemlos transportieren. Eine Reihe von Mühl- und Fischteichen entstanden. Erstere, um zunächst das Getreide zu mahlen wie z. B. in der Rahemühle und letztere, um für die

Städter den Fisch für jeden Freitag bereit zu halten. Noch heute spiegelt sich in der Soers die seit über 400 Jahre  dauernde gewerbliche Nutzung des Baches wider, er ist dementsprechend kanalisiert bzw. mit Stauanlagen versehen. Teile des Baches sind eingetragen, bzw. in unmittelbarer Nähe existieren auch Denkmale. Teichanlagen stehen unter Denkmalschutz. (s. zu Pkt.1).

Er stellt für die Denkmalpflege ein wichtiges Kulturgut dar, dies ist aus denkmalpflegerischen Gründen mit zu berücksichtigen und Veränderungen bedürfen darüber hinaus auch einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

 

 

3.2 Untere Wasserbehörde

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen (UWB) hatte bereits im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens bei den sogenannten "Runden Tischen" Gelegenheit, Anregungen und Änderungswünsche einzubringen, die weitgehend auch in die Erarbeitung der nunmehr vorliegenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme eingeflossen sind. Einige Anregungen bzw. Anmerkungen müssen an dieser Stelle jedoch noch einmal benannt werden, andere werden aufgrund der intensiven Beschäftigung mit den nun vorliegenden Unterlagen neu eingebracht.

 

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms bietet fast ausschließlich zusammenfassende Darstellungen. In den Steckbriefen zu den Planungseinheiten (zusammengefasste Wasserkörpergruppen)  werden einzelne Maßnahmen, die die Wasserwirtschaft betreffen, teils sogar konkret benannt. Hierzu die folgenden Ausführungen der UWB, die sich unterteilt in grundsätzliche Anregungen (Punkte 1 bis 3) und solche zu konkreten Maßnahmen (Punkte 4 bis 8).

 

3.2.1 Grundlagendaten sollten der UWB zur Verfügung gestellt werden

Im Rahmen der Grundlagenerstellung wurden auch für die maßgeblichen Aachener Fließgewässer Strukturgütekartierungen vorgenommen. Darauf basierend ist die Verbesserung der Struktur an den Gewässern Wurm, Haarbach und Amstelbach in den Bewirtschaftungsplan bzw. das Maßnahmenprogramm aufgenommen worden, da besonders an diesen Fleißgewässern Defizite offenkundig geworden sind.

Der Wasserverband Eifel Rur (WVER) ist zur Umsetzung solcher Maßnahmen an den genannten Gewässern verpflichtet. Zumeist geschieht die Umsetzung nach Absprache mit der UWB bzw. nach Genehmigung durch die UWB, wobei Unterhaltungsmaßnahmen auch bei den jährlich stattfindenden Gewässerschauen vor Ort erarbeitet und abgesprochen werden. Deshalb sollte auch die UWB die Einzelergebnisse der Strukturgütekartierung erhalten, damit sie in die Lage versetzt wird, aktiv damit arbeiten zu können und gezielt Maßnahmen anregen und mit dem WVER diskutieren zu können.

 

Die UWB bittet um Bereitstellung der Ergebnisse der Strukturgütekartierung, nach Möglichkeit auch in digitaler Form.

 

3.2.2 Zeitplan in Verbindung mit strukturverbessernden Maßnahmen ist sehr ambitioniert

Der Zeitplan für das Erreichen eines guten Zustandes bzw. eines guten Potenzials erscheint der UWB in vielen Fällen sehr ambitioniert.

 

In den letzten 10 Jahren wurde im Stadtgebiet Aachen auf Betreiben der UWB an über 4 km Gewässerstrecken Verrohrungen beseitigt bzw. strukturverbessernde Maßnahmen (auch Renaturierungen) vorgenommen. Oftmals scheitern derlei Bemühungen jedoch an der fehlenden Bereitschaft von Grundstückseigentümern bzw. -nutzern. Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen bzw. Gegebenheiten ist selbst ein Zeitraum bis 2027 nicht ausreichend, durchgängig den guten Zustand / das gute Potenzial zu erreichen. Dessen sollte man sich schon jetzt bewusst sein.

 

Auch die nicht harmonisierte Gesetzeslage zwischen Wasserrecht und Denkmalrecht bzw. Landschaftsrecht verhindert in vielen Fällen, die Durchgängigkeit an Gewässern (zeitnah) zu erreichen.

Beispielsweise steht die UWB bei vier Stau- bzw. Wehranlagen seit mehreren Jahren in Verhandlung mit den jeweiligen Eigentümern und der Denkmalschutzbehörde bzw. Landschaftsbehörde, ohne dass sich eine Lösung im Sinne der Schaffung der Durchgängigkeit abzeichnet. Auch aus diesen Erfahrungen heraus ist der Zeitplan für die  Schaffung der Durchgängigkeit fraglich.

 

3.2.3 Gesetzeskonflikt bei Stauanlagen muss beseitigt werden

Eine Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen (Landeswassergesetz auf der einen Seite und Denkmalgesetz und Landschaftsrecht auf der anderen Seite) muss seitens des Gesetzgebers zwingend erfolgen, damit was­serrechtliche Genehmigungsverfahren zur Umgestaltung oder Beseitigung von Querbauwerken mit dem Ziel zur Erreichung der Durchgängigkeit zeitnah und zielführend durchgeführt werden können (siehe auch Ausführungen zu Punkt 2, 3. Absatz).

 

Die Stadt Aachen bittet deshalb den Gesetzgeber dringend  eine Harmonisierung herbeizuführen.

 

3.2.4 WKG RUR 1110 Inde: Falsche Maßnahme sollte gestrichen werden

Eine der Maßnahmen, die laut Maßnahmenprogramm bis 2012 von der Stadt Aachen umgesetzt werden muss, ist die Regenwasserbehandlung im Trennsystem Gewerbegebiet Pascalstraße (PQ QW U46).

 

Das Gewerbegebiet Pascalstraße wird jedoch grundsätzlich im Mischsytem entwässert. Nur einzelne Dachflächen oder Grundstücke sind davon abgekoppelt und besitzen eine wasserrechtlich genehmigte Einleitung in ein Fließgewässer.

 

Diese Maßnahme ist somit aus dem Maßnahmenprogramm zu streichen.

 

3.2.5 WKG RUR 1333 Wurmoberlauf: Hochwasserschutz muss bei Maßnahmen berücksichtigt werden

Zur Verbesserung der Morphologie (Hy OW U44) sind an der Wurm innerhalb des vorhandenen Profils Maßnahmen  zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) vorgesehen. Seitens der UWB wurde bereits im Rahmen der “Runden Tische” darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen nur unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes umgesetzt werden können. Damit bei der Umsetzung nicht erst die Probleme auftauchen und dadurch die Umsetzung von Maßnahmen fraglich ist, sollte schon bei der Aufnahme in das Maßnahmenprogramm dieser Belang einfließen.

 

Die UWB bittet um Berücksichtigung des Hochwasserschutzes bereits bei der Maßnahmenaufstellung.

 

3.2.6 WKG RUR 1333 Wildbach: Querbauwerke sollten berücksichtigt werden

Bei den Ausführungen zum Wildbach ist lediglich eine Untersuchung der Fischfauna beabsichtigt. Gänzlich unberücksichtigt ist der Umstand, dass die Durchgängigkeit des Wildbaches durch 10 Querbauwerke absolut nicht gegeben ist.

 

Die UWB bittet darum, die Querbauwerke bei den weiteren Überlegungen mit einzubeziehen insbesondere auch beim Maßnahmenprogramm die Herstellung der Längsdurchgängigkeit aufzunehmen.

 

3.2.7 WKG MSS 1803 Senserbach: Maßnahmenprogramm sollte um Analyse erweitert werden

Im Rahmen der Ermittlungen wurde die Strukturgüte des Senserbaches kartiert. Als Ergebnis ist auf weiten Strecken ein unbefriedigender und mäßiger Zustand ausgewiesen. Als Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands werden lediglich  beratende Maßnahmen durch die Landwirtschaftskammer vorgesehen.

 

Zu einem großen Teil werden die an den Senserbach angrenzenden Flächen bereits extensiv bewirtschaftet, so dass es nicht schlüssig erscheint, dass eine Beratung einen entscheidenden Erfolg zeitigen kann. Deshalb sollte in den Folgejahren durch eine weitergehende Kausalanalyse ermittelt werden, ob auch strukturverbessernde Maßnahmen erforderlich sind.

 

3.2.8 WKG RUR 1333 Wurmoberlauf sowie WKG RUR 1110 Inde:  Berücksichtigung von Land- und Bun­desstraßen

Das Maßnahmenprogramm sieht den Neubau und die Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und Rückhaltung von Niederschlagswasser in Trennsystemen vor, Maßnahmenträger ist die Kommune / Stadt Aachen.

Hier ist nicht berücksichtigt, dass auf dem Stadtgebiet Aachen auch Niederschlagswässer von Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen in Gewässer eingeleitet werden und daher die vorgenannten Maßnahmen auch für die Niederschlagswasserbeseitigung mehrerer dieser Straßen erforderlich sind. Maßnahmenträger ist in diesen Fällen jedoch nicht die Kommune / Stadt Aachen sondern der jeweilige Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straße NRW).

 

Die UWB bittet darum, hier neben der Kommune / Stadt Aachen auch das Land NRW bzw. den Bund als Maßnahmenträger für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Straßen zu benennen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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