Entscheidungsvorlage - FB 37/0014/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Genehmigung des Bedarfsplans 2010 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/60 Herr Lausberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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05.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.05.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt den Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 der Stadt Aachen.
Der Rat der Stadt beschließt den Rettungsdienstbedarfsplan 2010 der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach §12(6) des Rettungsgesetzes NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter Beteiligung der Verbände, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre, erstmals im Jahre 2000 zu ändern.
Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2010 ist die 7. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.
Nach Durchführung des nach § 12 RettG NW vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens sind gegenüber der Fassung aus dem Jahre 2005 folgende wesentlichen Änderungen geplant:
- Die Dienstzeiten des Krankentransportdienstes werden, wegen Rückgang des Transportaufkommens, um 10% reduziert.
- Die Personalvorhaltung für die Notfallrettung (RTW) wird, wegen Steigerung des Einsatzaufkommens, um 2% erhöht.
- Die planmäßige Vorhaltung im Notarztdienst bleibt unverändert. Die Gestellung von Notärzten wird nach VOL/A 1B als freihändige Vergabe an das Universitätsklinikum der RWTH Aachen, als einzigen interessierten Leistungserbringer, übertragen.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regelrettungsdienst mit der Provinz Lüttich für den Bereich der deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere die Kostenerstattung, ist zu vereinbaren.
- Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen in der Stadt Aachen ist in der Dienstanweisung “Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV)”, zuletzt im Jahre 2008 aktualisiert, geregelt.
- Im Zuge der Bildung der StädteRegion werden die Leitstellen von Stadt und Kreis Aachen zum 21.10.2009 zusammengelegt. Träger der dann einheitlichen Leitstelle für den Rettungsdienst in der StädteRegion und den Brandschutz in der Stadt Aachen wird die StädteRegion. Die StädteRegion Aachen hat die Stadt Aachen-Feuerwehr mit der Wahrnehmung der Aufgabe “Leitstelle” mandatiert.
Die Gesamtverantwortung der Trägerschaft Rettungsdienst wird gemäß Aachen-Gesetz ebenfalls an die Städteregion übertragen. Da über die Wahrnehmung der Aufgabe “Trägerschaft Rettungsdienst” kein Konsens zu erzielen war, ist im Rahmen einer weiteren Vereinbarung die Wahrnehmung der Trägeraufgaben für den Bereich der Stadt Aachen als quasi Generalvollmacht an die Stadt Aachen rückübertragen worden.
Nach Bildung der StädteRegion ist zeitnah beabsichtigt, einen einheitlichen Rettungsdienstbedarfsplan für die StädteRegion zu erarbeiten.
Die kostenrelevanten Änderungsvorschläge wurden mit den Vertretern der Verbände der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften erörtert und in allen Punkten Einvernehmen erzielt.
Nach Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2010 durch den Rat der Stadt werden die Beteiligungen an der Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes öffentlich ausgeschrieben.
Zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt eine Gebührenkalkulation, die mit den Verbänden der Krankenkassen, mit der Zielsetzung der 100% Kostendeckung, zu verhandeln ist, bevor die neue Gebührenordnung für den Rettungsdienst dann durch Ratsbeschluss satzungsgemäß festgelegt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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11,9 MB
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