Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0262/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zu Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss dessen Integration in den Bebauungsplan Nr. 911 und in die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 107.

 

Der Landschaftsbeirat nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Umweltbericht

- Zur Änderung Nr. 107 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Grenzüberganges Köpfchen

- Zum Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße / Köpfchen -

 

1              Allgemeines

1.1              Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes

1.2              Bisheriges Planungsrecht

1.3              Ziel und Zweck der Planung

1.4              Vorgesehenes Nutzungs- bzw.  Bebauungskonzept

1.5              Planungsrechtliche Auswirkungen

2              Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1              Schutzgut Mensch – Immissionsschutzbelange /  Lärm

2.2              Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft

2.3              Schutzgut Boden/Bodenbelastungen

2.4              Schutzgut Wasser

2.5              Schutzgut Lufthygiene und Klima

2.6              Schutzgut Kultur- und Sachgüter

3              Zusammenfassung

4              Karten

Allgemeines

Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes

Das ca. 1,13 ha große Plangebiet liegt im Süden des Aachener Stadtgebietes, an der Staatsgrenze zu Belgien. Es befindet sich an der Eupener Straße (B 57), der Hauptverbindungsstraße zwischen Aachen und Eupen (s. Luftbild).

Das Plangebiet ist geprägt von großen befestigten, zum größten Teil asphaltierten Flächen, die für die Grenzabfertigung notwendig waren und heute größtenteils ungenutzt sind. Auf den asphaltierten Flächen befindet sich das deutsche Grenzhäuschen und ein altes, zur Zeit nicht genutztes Laderampengebäude. Einzelne Wohnhäuser befinden sich nördlich und östlich des Plangebietes. Der Wegfall der Grenzkontrollen und der damit verbundene Bedeutungsverlust des ehemaligen deutsch-belgischen Grenzübergangs haben in Teilbereichen zu unbefriedigenden Entwicklungen geführt. Der Verkehr, der mit oft überhöhter Geschwindigkeit diesen Ort passiert, Brachflächen und Bauzäune tragen heute dazu bei, dass sich das Gebiet um die beiden Grenzhäuschen nicht optimal präsentiert.

Bisheriges Planungsrecht

Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) stellt für den Planbereich westlich der Eupener Straße unter Punkt 2 Freiraum “Allgemeine Agrar- und Freiraumbereiche” dar. Diese Darstellung wird überlagert mit “Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung” sowie “Regionale Grünzüge”.  Für den Planbereich östlich der Eupener Straße stellt der Regionalplan unter Punkt. 2 Freiraum “Waldbereiche” dar, die Eupener Straße selbst ist als “Bundesstraße” dargestellt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Aachen stellt den Planbereich westlich der Eupener Straße und den Bereich um das Laderampengebäude gegenüber dem Grenzhäuschen als “Landwirtschaftliche Flächen” dar. Die Eupener Straße mit der Aufweitung um das Zollgebäude ist als “Verkehrsflächen” dargestellt.

Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen: In der Festsetzungskarte ist der gesamte Planbereich als „Landschaftsschutzgebiet“ festgesetzt. In der Karte Entwicklungsziele ist für den gesamten Bereich das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“, überlagert mit dem Entwicklungsziel 4e “Ausbau der Landschaft für extensive Erholung” dargestellt.

Derzeit ist das Plangebiet planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Ziel und Zweck der Planung

Das in der AStudie mit Köpfchen@ von den Planungsbüros Jo Coenen und Dunkel+Korte vorgesehene Nutzungskonzept soll planungsrechtlich gesichert werden. Das EuRegionale Projekt Köpfchen hat eine besondere symbolische Bedeutung hinsichtlich des EuRegionale 2008-Mottos „Grenzen überschreiten“, da es direkt an der Grenze stattfindet und an diesem Standort sowohl die ehemalige Grenzsituation als auch ein zukünftiges Miteinander überplant und gezeigt werden können (s. Entwurfsplan 2009 anbei).

Es soll ein Ort geschaffen werden, an dem Kunstschaffende arbeiten und ihre Arbeiten präsentieren. Der ehemalige Grenzort soll entsprechend seiner ehemaligen Funktion die Grenzgeschichte dokumentieren und bewahren. Aufgrund seiner Lage, eingebettet im Übergang zweier Landschaftsräume, dem Aachener Wald und dem „Eupener Butterländchen“, soll hier ein attraktiver Ausgangspunkt für Wanderungen entstehen, eingebunden in das Routennetz des EuRegionale 2008 Projektes Grenzrouten.

Vorgesehenes Nutzungs- bzw.  Bebauungskonzept

Eine Erweiterung oder Veränderung der baulichen Anlagen nicht vorgesehen. Im Süden des Bereichs ist optional ein Aussichtsturm mit einer maximalen Höhe von 22,00 m geplant.

Die vorhandenen Grünstrukturen sollen erhalten und verbessert werden. Für die gastronomische Nutzung im Zollamt ist auf der zur Landschaft hin gerichteten Seite auf 455 m² eine Außenterrasse geplant. Hier soll der alte Asphaltbelag entfernt  und auf einem neuen bituminösen Unterbau eine mittelgraue Basalt-Einstreudecke aufgebracht werden. Im Bereich der alten Waage südlich des Zollamtes soll die Asphaltfläche auf insgesamt ca. 540 m² entsiegelt werden und ein Spiel- und Abenteuerort entstehen.

Grundlegender Gedanke der verkehrlichen Planung ist die Reduzierung der Geschwindigkeit. Daher wird die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen zwischen den beiden Grenzhäuschen auf deutscher und auf belgischer Seite auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Ein besonderes funktionales und gestalterisches Element ist die fußläufige Verbindung zwischen dem belgischen und deutschen Zollamt, die als „Steg“ mit einer Höhe eines Bürgersteiges mit farbigen Betondielen geplant ist, nördlich verläuft er teilweise auf der Grünfläche und weiter südlich auf öffentlicher Verkehrsfläche. Es ist ein mobiles Ausstellungs- und Überdachungssystem im Bereich des „Stegs“ zwischen den beiden Zollhäusern auf deutscher und belgischer Seite vorgesehen.

Planungsrechtliche Auswirkungen

Für die beabsichtige Nutzung muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte Planbereich östlich und westlich der Eupener Straße soll als “Grünflächen” dargestellt werden. Entsprechend der geplanten Nutzung soll im Beiplan 3 die Grünfläche um das Symbol der Zweckbestimmung “K” ergänzt werden. Art der zulässigen Nutzungen gemäß der Zweckbestimmung “K” sind:              Einrichtungen für Kunst und Kultur (Kunst, Grenzgeschichte, Waldpädagogik und Naturführungen); Gastronomie; Einzelhandel; kleiner Aussichtsturm – Neubau. Die Gastronomie- und die Einzelhandelsnutzung sollen untergeordnete Nutzungen sein, die der Kunst- und Kultureinrichtung und der Naherholungsnutzung dienen.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans 1980 soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der konkrete Festsetzungen zur Planung trifft. Als „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Kultur und Erholung“ sollen ca. 0,86 ha und als Verkehrsfläche ca. 0,27 ha festgesetzt werden (s. B-Plan Nr. 911 anbei)

Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes haben Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes. Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes für den o.g. Bereich die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft treten.


Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Mensch – Immissionsschutzbelange /  Lärm

Bestandsbeschreibung

Das Plangebiet liegt beiderseits  der Eupener Straße (B 57), der Hauptverbindungsstraße zwischen Aachen und Eupen. Aus dem Lärmkataster der Stadt Aachen ist an vergleichbaren Straßen abzulesen, dass an ähnlich weit entfernt liegenden Gebäuden tagsüber Lärmbelastungen von 65 dB(A) und nachts von 56 dB(A) auftreten.

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Durch das Verkehrsaufkommen auf der Eupener Straße (B57) ist davon auszugehen, dass in einigen Bereichen der Straße vor den anliegenden Wohngebäuden – auch von denen angrenzend an die Straße im Bereich nördlich des Plangebiets -  spürbare Lärmbelastungen auftreten.

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen

Bei der Errichtung neuer Gebäude ist in jedem Fall die DIN 4109 zu berücksichtigen. Der notwendige Lärmschutz ergibt sich aus der geplanten Nutzung gemäß  BauGB  § 1, Abs.7,  § 1a , § 2a und § 9  sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

Zur Sicherstellung gesunder Raumverhältnisse ist für die Gebäudeteile, in denen die schutzbedürftigen Nutzungen eine freie Sichtverbindung zu der Lärmquelle Eupener Straße aufweisen,  ein Rw.res. von mind. 35 dB (resultierendes Schalldämmmaß nach DIN 4109) vorzuschreiben, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der B 57 eingerichtet werden.

Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft

Bestandsbeschreibung

Der Grenzübergang Köpfchen befindet sich an der Nahtstelle zwischen der Offenlandschaft des Eupener Butterländchens, die wie ein Finger in den  Aachener Wald hineinragt. Der Grenzübergang stellt dementsprechend nicht nur den Eingangsbereich in ein benachbartes Land dar, sondern steht gleichzeitig für einen Wechsel von Landschaftstypen.

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Die vorgesehenen Entsiegelungs- und Pflanzmaßnahmen innerhalb der vorgesehenen „Privaten Grünfläche“ werten die örtliche Situation auf und verbessern erkennbar das Landschaftsbild, insofern größere zusammenhängende Flächeneinheiten entsiegelt werden. Nach den vorliegenden Planunterlagen sind dies ca. 540 m². Nur durch die Entsiegelung kann diese Grünfläche bestimmte Mindestanforderungen zur Verbesserung der Natur-  Grün- und Aufenthaltsqualität erfüllen. Der geplante Aussichtsturm stellt wegen der räumlichen Nähe zum Grenzübergang keine substanzielle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.

Durch die Planung ergeben sich keine nennenswerten Veränderungen für Natur und Landschaft und den Artenschutz.

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen

Zur Verbesserung der Qualität der Grünfläche wird empfohlen, die in der Planung vorgesehene größere Entsiegelung inklusive des Garagenabrisses in der Fläche südlich des ehemaligen Zollamtes unabhängig davon, ob und wann der Aussichtsturm gebaut wird, umzusetzen. (Nach den vorliegenden Planunterlagen ist der  Abriss der Garagen ist nur im Falle der Errichtung eines Aussichtsturms vorgesehen, dessen Realisierung aber noch nicht endgültig geklärt ist.)

Die projektierte Terrassenfläche hinter dem deutschen Zollhaus soll nach der Entfernung der Schwarzdecke anstelle des vorgesehenen neuen bituminösen U

nterbaus mit wassergebundenem Unterbau hergestellt werden unter Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes (s.u.).

Schutzgut Boden/Bodenbelastungen

Bestandsbeschreibung

Altlasten/Schädliche Bodenveränderungen

Die im Altlastenverdachtsflächenkataster eingetragene Verdachtsfläche wird nur noch nachrichtlich geführt. Es liegt kein Altlastenverdacht vor.

Schutzwürdige Böden

Der Schutz des Bodens und seiner Bodenfunktionen wird durch das BBodSchG gesetzlich geregelt. So ist nach § 1 Ziel des Bodenschutzes, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“. Böden, welche die Bodenfunktionen in besonderem Maße erfüllen, sind gem. § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW besonders zu schützen. Für den Grenzübergang Köpfchen werden in der Karte der schutzwürdigen Böden (GD NRW) hier typische Braunerden (vereinzelt podsolig) ausgewiesen. Sie sind aus Lößlehm (Hochflächenlehm) über kreidezeitlichen Lockergesteinen, d.h. den Sanden der Oberkreide, entstanden. Diese Böden hat der Geologische Dienst (GD NRW) als besonders wertvolle Archive der Naturgeschichte dar eingestuft und als besonders schutzwürdig (sw3-Fläche) ausgewiesen.

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Durch die bereits vorhandene Versiegelung und Überbauung hat bereits ein vollständiger bis fast vollständiger Bodenfunktionsverlust stattgefunden. Entsiegelungsmaßnahmen bereits versiegelter Flächen (durch Beseitigung der Deckschicht und des Unterbaus, ggf. Bodenlockerung und Aufbringen einer Rekultivierungsschicht) sind sinnvolle Maßnahmen zum Schutz von Böden.

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen und  Empfehlungen aus bodenschutzrechtlicher Sicht

Die geplanten baulichen Aktivitäten sind auf bereits bebaute und versiegelte Flächen zu beschränken.

Zusätzliche Entsiegelungsmaßnahmen sind im Bereich der Straße und der ehemaligen Parkplätze auf  dem „Spieldreieck“ auf ca. 540 m² als Schotterrasen vorgesehen. Derartige Maßnahmen haben durch einen bodenschonenden Abtrag und eine ordnungsgemäße Entsorgung der Deck- und Tragschichten zu erfolgen. In Abhängigkeit von der geplanten Folgenutzung ist zu überlegen, wie die entsiegelte Oberfläche gestaltet werden könnte. Die Minimallösung wäre eine wasserdurchlässig gestaltete Oberfläche. Das anzustrebende Ziel wäre möglichst standorttypische Bodenverhältnisse wieder herzustellen. Ggf. ist eine bodenschonende Verfüllung der Fläche mit standorttypischem Bodenmaterial erforderlich. Die Folgenutzung, d.h. eine Anpflanzung mit einer standortgerechten Vegetation, ist mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.

Nach dem vorliegenden Entwurfsplan soll die Fläche für die Außengastronomie von ca. 455 m² zunächst entsiegelt und dann wieder neu mit bituminösem Unterbau und Basalt-Einstreudecke versiegelt werden. Hier soll als eine zusätzliche Verbesserung im Sinne des Bodenschutzes die Herstellung eines wassergebundenen Unterbaus anstelle des bituminösen Unterbaus erfolgen. Die möglichen Forderungen des Denkmalsschutzes (s. Punkt 2.6) bleiben durch Oberflächengestaltung mit der vorgesehenen Basalt-Einstreudecke weiterhin gewährleistet.

Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung

Grundwasser

Versickerungspotential: Das Plangelände ist derzeit bis auf den Bereich eines kleinen Wäldchens vollständig versiegelt und trägt damit kaum zur örtlichen Grundwasserneubildung bei. Die hydrogeologischen Gegebenheiten werden geprägt von den in einer Tiefe von ca. vier Metern anstehenden “Aachener Schichten” (Feinsand, mit Lagen aus Schluff)) mit einer mittleren bis hohen Wasserdurchlässigkeit. Die überlagernden Deckschichten bestehen aus Lößlehm, dessen Hauptanteile Ton und Schluff gering wasserundurchlässig sind und für versickerndes Niederschlagswasser nahezu wie ein Wasserstauer wirken. Es kann örtlich Staunässe auftreten. Im südlichen Bereich des Wäldchens können bis zu einer Tiefe von ca. zwei Metern Tallehme vorkommen, die eine geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit besitzen.

Eine gezielte Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser im Plangebiet ist nicht ohne weiteres ohne Bodenaustausch möglich. Die Versickerungspotentialkarte bestätigt diese Aussage und weist sogar für einen großen Bereich Versickerungsausschluss aus. Das Grundwasser steht ca. drei bis vier Meter unter Flur an.

Oberflächengewässer

Der Vorfluter “Rotsiefbach” verläuft in einem Abstand von ca. 70 Metern zur westlichen Geländegrenze. Es besteht zur Zeit keine Hochwassergefahr für den Rotsiefbach. Es sind deswegen gegenwärtig auch keine Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser erforderlich.

Abwasser

Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird, soweit es nicht gesammelt und verwendet wird, über das Niederschlagsentwässerungsnetz in zwei separaten Leitungen nach Belgien geführt und dort in den Rotsiefbach geleitet. Die Leitungsführung ist vertraglich abgesichert.

Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a LWG bei erstmals bebauten Gebieten die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser soweit möglich zu versickern oder ortsnah  in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

Im Jahr 2008 ist entlang der Eupener Straße eine Schmutzwasserdruckleitung zur Entsorgung des Schmutzwassers aus dem Bebauungsplangebiet verlegt worden. In diesem Zusammenhang wurden auch Kanalhausanschlüsse bis an die jeweiligen Grundstücksgrenzen heran verlegt. Dies gilt auch für das Zollgebäude und die Objekte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben

Grundwasser: Da bis auf den Aussichtsturm keine neuen Gebäude geplant sind, die u.U. mit ihren Kellergeschossen in das Grundwasser einbinden könnten, sind auch keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben auf das Grundwasser zu erwarten.

Oberflächengewässer: Es sind keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben für das Oberflächengewässer Rotsiefbach zu erwarten.

Abwasser: Eine Anschlussmöglichkeit an das Kanalnetz der Stadt Aachen ist gegeben und ist bei Bedarf (zu Beginn einer Neunutzung der Gebäude wie Gastronomie oder Museum)  mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle, Abwasser abzustimmen. Der § 51 a LWG ist nicht anzuwenden, da das Gelände bereits bebaut ist.

Da der Versiegelungsgrad im Plangebiet nicht zunehmen wird, keine neuen Gebäude geplant sind und die Entwässerung geregelt ist, sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen - Auflagen

Folgende wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Forderungen zum Ausgleich von Auswirkungen ergeben sich und sind zwingend umzusetzen:

Sollte im Rahmen der Neuplanung zur Nutzung des Geländes beabsichtigt werden, einzelne Flächenbereiche zu entsiegeln, ist sicherzustellen, dass die vorhandenen Entwässerungsanlagen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist es dann unzulässig, belastetes Niederschlagswasser von Fahrbahnen unbehandelt in die neu entsiegelten Flächen zu leiten.

Bei Nutzung der neu bis an die Grundstücksgrenzen verlegten Kanalhausanschlüsse ist eine Abstimmung der Entwässerungsplanung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser, zwingend erforderlich.

Schutzgut Lufthygiene und Klima

Für diesen Bereich werden keine Auswirkungen erwartet, deshalb sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Der Westwall im westlichen Teil des Plangebiets wird durch die Planung nicht berührt. Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt, den Bereich des Grenzüberganges Köpfchen als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Aachen einzutragen.

Zusammenfassung

Im Rahmen des Euregionale 2008 Projektes Köpfchen sollen die ehemaligen Anlagen der Grenzabfertigung Köpfchen durch den Verein KuKuK e.V. zur kulturellen Nutzung in Form einer privaten Grünfläche und als Ankommenspunkt für Wanderer umgebaut werden - im Kontext der Kulturgüter in der näheren Umgebung diesseits und jenseits der Grenze (Westwall, Landgraben, Zyklopensteine). Dies wird vom  Fachbereich Umwelt ausdrücklich begrüßt. Denn die Umnutzung verbessert die für diesen Raum bereits definierten Oberziele, wie „landschaftsorientierte Erholung“ (Regionalplan) und „ Ausbau der Landschaft für extensive Erholung“  (Landschaftsplan 1988) . Dazu gehört auch die Option zum Bau eines Aussichtsturms.

Umweltbericht zur Änderung Nr. 107 des Flächennutzungsplanes:

Die Umweltprüfung zeigt, dass die Flächennutzungsplanänderung ohne wesentliche Risiken für die Schutzgüter realisierbar ist. Unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Eingriffe verbleiben nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

Umweltbericht zum Bebauungsplan  Nr. 911 - Eupener Straße / Köpfchen:

Die Umweltprüfung zeigt, dass der vorgesehene B-Plan ohne wesentliche Risiken für die Schutzgüter realisierbar ist. Unter Berücksichtigung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Eingriffe verbleiben nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen:

Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich, insofern bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Aufenthalts- und Erholungsflächen sollen nicht unmittelbar an der B 57 eingerichtet werden.

Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft: Durch den Bebauungsplan ergeben sich keine nennenswerten Veränderungen für Natur, Landschaft und Artenschutz. Die geplanten Entsiegelungs- und Pflanzmaßnahmen werten die örtliche Situation auf und verbessern erkennbar das Landschaftsbild. Der geplante Aussichtsturm stellt wegen der räumlichen Nähe zum Grenzübergang keine substanzielle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Die vorgesehene größere Entsiegelung inklusive Garagenabriss in der Fläche südlich des ehemaligen Zollamtes sollte unabhängig davon, ob und wann der Aussichtsturm gebaut wird, umgesetzt werden.

Schutzwürdige Böden: Im Planbereich werden in der Karte der schutzwürdigen Böden (GD NRW) typische Braunerden (vereinzelt podsolig) ausgewiesen. Die geplante Entsiegelung auf ca. 540 m² wird daher ausdrücklich begrüßt. Gefordert wird, dabei möglichst wieder standorttypische Bodenverhältnisse herzustellen. In diesem Sinne wird - über die bisher vorgesehene Entsiegelung hinaus - dringend empfohlen, die zu entsiegelende Fläche für die 455 m² große Außengastronomie anstelle des vorgesehenen bituminösen mit einem wassergebundenen, bodentypischen Unterbau herzustellen.

Schutzgut Wasser: Im Rahmen der geplanten Entsiegelung müssen vorhandene Entwässerungsanlagen intakt bleiben, Niederschlagswasser von Fahrbahnen darf nicht unbehandelt in die neu entsiegelten Flächen geleitet werden. Neue Kanalhausanschlüsse müssen mit der  Koordinierungsstelle Abwasser bei der Stadt abgestimmt werden.

 

Karten

Luftbild

Festsetzungskarte zur Änderung Nr. 107 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Grenzüberganges Köpfchen, Stand 18.2.09

B-Plan 911 Eupener Straße /Köpfchen. Stand 11.3.09

Eupener Straße /Grenzübergang Köpfchen. Entwurfsplan im Rahmen der Euregionale 2008. Büro du-ko/ Ing.büro H. Berg & Partner GmbH. Stand Februar 2009

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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