Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0263/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur 108. Flächennutzungsplanänderung 1980 der Stadt Aachen – Seffenter Weg / Hochschule Melaten -.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Büro BKR aus Aachen hat den in der Anlage beigefügten Umweltbericht zur 108. Flächennutzungsplanänderung 1980 der Stadt Aachen – Seffenter Weg / Hochschule Melaten - erstellt.

 

Als zusammenfassendes Ergebnis ist folgendes festzustellen:

Der Bereich der 108. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die letzte, bisher noch unbebaute Freifläche, die im Rahmen der Stadterweiterungspläne der 70er Jahre für die Hochschule und die Uniklinik planerisch vorbereitet wurden. Der Standort ist daher bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen als Sondergebiet dargestellt und für die Erweiterung der RWTH Aachen vorgesehen. Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs wurden die Art der geplanten Nutzung, die Lage der künftigen Gebäude sowie die Gesamterschließung konkretisiert. Dabei ergaben sich einige Abweichungen zur Darstellung des Flächennutzungsplans, die die geplante Art der Nutzung, die beabsichtigte Bauweise und die Abgrenzung der baulichen Flächen betreffen.

 

Die Beschreibung des gegenwärtigen Umweltzustands und die Bewertung der Umweltauswirkungen für die Schutzgüter beziehen sich auf die Änderungen des Flächennutzungsplans im Vergleich zur rechtswirksamen Fassung. Die Änderung der Zweckbestimmung des Sondergebietes 'Hochschule und Institute für Forschung und Entwicklung' wird im Vergleich zur rechtswirksamen Zweckbestimmung 'Hochschulerweiterungsbereich und Klinikum' keine wesentlich anderen Auswirkungen auf die Umwelt hervorrufen. Die Umweltprüfung beschränkt sich daher im Wesentlichen auf die Änderungen der zeichnerischen Darstellung.

 

Mit der 108. Änderung des Flächennutzungsplans werden einige erheblich nachteilige Auswirkungen auf den Boden gemindert. Für das Schutzgut Landschaft entstehen einerseits positive (umfassender Grüngürtel) andererseits nachteilige (Verlust des Waldbogens, höhere Bebauung) Auswirkungen. Dies gilt entsprechend auch für die Erholungsnutzung. Für Tiere und Pflanzen ist dagegen eine nachteiligere Wirkung wahrscheinlich. Für die Schutzgüter Klima, Wasser, Kultur- und Sachgüter sowie für die menschliche Gesundheit (Lärm, Luftbelastung) bedingen die Änderungen keinen wesentlichen Unterschied.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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