Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0264/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Büro BKR aus Aachen hat den in der Anlage beigefügten Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -erstellt. Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in den Umweltbericht.

Die Beurteilung der Ein- uns Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich nachvollzogen und für richtig befunden.

 

Als zusammenfassendes Ergebnis ist folgendes festzustellen:

Das Plangebiet ist Teil eines einzigartigen, terrassenartig geformten Landschaftsraums des aus der Kreidezeit begründeten Aachener Hügellandes, das mit seiner beeindruckenden Weite, den Fernsichtbeziehungen sowie der Nähe zu angrenzenden Wohngebieten ein beliebter und stark frequentierter Naherholungsraum ist.

Eine Besonderheit stellen die seltenen nährstoffarmen und trockenen Böden aus Kalk-Mergel (Rendzina) dar. Sie sind daher Standort für speziell angepasste Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tiere.

Das Grundwasser ist besonders empfindlich, da das Gestein sehr durchlässig ist und eine geringe Filterwirkung aufweist. Darüber hinaus liegt im Umfeld im hydrologischen Zusammenhang die als Geologisches Naturdenkmal geschützte Karstquelle 'Sieben Quellen'. Fossilienfunde in den Gesteinsschichten sind sehr wahrscheinlich.

Im Plangebiet sind diese charakteristischen Eigenschaften durch den menschlichen Einfluss (intensive landwirtschaftliche Nutzung, künstliche Aufschüttung, bestehende Gebäude und Versiegelungen) bereits vorbelastet und nicht mehr in vollem Umfang ausgeprägt.

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplans werden erhebliche Eingriffe in den sensiblen Naturhaushalt und den Kulturlandschaftsraum vorbereitet.

Aus der Umweltprüfung ergaben sich daher umweltrelevante Belange, die als Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung zum Teil im Bebauungsplan als Festsetzung berücksichtigt wurden bzw. im Städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt werden sollen.

 

Durch die Maßnahmen können unverträgliche und erheblich nachteilige Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Boden, Landschaft, Tiere und die Erholungsnutzung sowie die Risiken für den Wasserhaushalt vermieden bzw. gemindert werden.

Gleichwohl gehen seltene, schutzwürdige Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial unwiederbringlich verloren.

Der Eingriff in den Naturhaushalt ist rechnerisch kompensiert. Somit verbleiben rechtlich keine unverträglichen Auswirkungen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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