Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0265/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1.                Der Landschaftsbeirat nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.
  2.                 Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Wirtschaftsweg von Reinartzkehl im Vaalser Quartier zum Friedrichswald war ursprünglich als reiner Reitweg in der freien Landschaft ausgewiesen. Bei der Überplanung des Wegesystems im Rahmen des Euregionale2008 Projekts Grenzrouten wurde aus strategischen Gründen dieser Weg auch für Wanderer geöffnet und folglich die Ausweisung als reiner Reitweg aufgehoben, wobei Reiten auf dem betroffenen Weg, weil in der freien Landschaft, weiterhin zugelassen ist.

 

Im Rahmen der Projektplanung zu den Grenzrouten war vorgesehen, auf dem obigen Wegabschnitt eine Parallelführung für Wanderer und Reiter einzurichten. Der Landschaftsbeirat hat diese Maßnahme in der Sitzung vom 17.07.2007 abgelehnt, weil er die vorhandene Wegebreite als ausreichend erachtete.

Nach Einrichtung des Wanderwegs ab August 2008 und nachfolgender Beobachtung des zunehmenden Wanderverkehrs auf obiger Trasse  bei gleichbleibender Frequentierung durch die Reiter gibt es von Seiten der Verwaltung Bedenken wegen möglicher Konflikte   zwischen scheuenden Pferden und Fußgängern. Einzelne Argumente sind:

-           Auf dem Reithof Reinartzkehl sind ca. 80 Pferde aufgestellt. Die obige Trasse ist die Haupt-Verbindung zu den Reitwegen im  Friedrichswald. Bei geschätzten 30 Ausritten/Tag finden hier folglich 60 Bewegungen statt.

-           Die Trasse ist inklusive des  Banketts 4 m breit, jedoch beidseitig durch Stacheldrahtzäune begrenzt, somit kann im Konfliktfall nicht auf die freie Wiese ausgewichen werden.

Ziel:

Um künftige Konflikte auf dem Wirtschaftsweg zu minimieren, schlägt die Verwaltung aus Gründen der Gefahrenabwehr eine Parallelführung für Reiter und Fußgänger auf einer um 2 Meter verbreiterten Trasse vor. Dies Erweiterung soll als erdfester Rasenweg auf der bestehenden Wiese eingerichtet werden. Die Funktionen von Natur und Landschaft werden dadurch somit nicht beeinträchtigt.

 

Beschreibung der Maßnahmen:

-                 Auf der rechts angrenzenden Weide wird für die Wanderer parallel zum bestehenden befestigten Wirtschaftsweg ein 2 m breiter erdfester Rasenweg angelegt (vgl. Detailplan anbei, ab Pfeil Weidetor auf 171 m Länge).

-                 Dazu wird der bestehende Weidezaun um 2m zurückversetzt. Dieses Gelände mit einer Fläche von 362 qm wird nach kurzer Mahd, wo notwendig, mit Rasentragschichtgemisch gem. DIN 18035-4 (Sand, max. 20% Mutterboden) egalisiert und nachgesät. Im weiteren Verlauf des Jahr wird noch ein Mähgang eingeplant. Auf Höhe des überdeckten Westwalls ist diese niveaugleiche Ausführung nicht möglich.

-                 Auf Höhe des ursprünglichen  Zauns werden „Holz- Fänge" eingebaut (eine 50-55 cm hohe, 3 m lange Abtrennung im 15 m Abständen). Durch Hinweisschilder wird angegeben, dass  die Reiter (und landwirtschaftlicher Verkehr) bergauf die linke Trasse und Fußgänger die rechte benutzen sollen. Im Wald wird diese Abgrenzung auf ca. 43 m bis zum Anschluss an den querverlaufenden Friedrichsweg fortgesetzt.

 

Rechtliche Grundlagen:

Die obige Fläche ist im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Erst nach Zustimmung der zuständigen politischen Gremien soll das Liegenschaftsamt mit dem Eigentümer einen Gestattungsvertrag über die betroffene Fläche (ca. 360 qm) abschließen. Der betroffene Pächter  hat zu dieser Vorgehensweise sein Einverständnis gegeben.

 

Fazit:

Die obigen Maßnahmen, insbesondere die Art der Wegeausführung als Rasenweg, stellt aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde keine Beeinträchtigung der bestehenden Funktionen von Natur und Landschaft dar, weil keine Versiegelung geplant ist.
 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

4.500 € für die Umgestaltung Wirtschaftsweg Reinartzkehl:

Folgekosten: 75 € p.a.

 

Das EuRegionale 2008 Projekt „GrenzRouten“ wurde im Mai-Juni 2007 durch die zuständigen politischen Gremien der Stadt inklusive der notwendigen Folgekosten beschlossen, entsprechend wurden Städtebauförderungsmittel beantragt und im November 2008 bewilligt. Unter dem Investitionskonto Grenzroute B 12010002, Sachkonto 7812002 stehen für diese Maßnahme ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

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Anlagen

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