Entscheidungsvorlage - FB 61/1125/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
RWTH-Campus Melatenhier: Vorstellung der HochhausstudieBeschluss über mögliche Standorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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05.05.2009
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28.05.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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27.05.2009
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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28.05.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungs- und dem Umweltausschuss, im Campus Melaten ein Hochhaus
bis zu 70 m Höhe am Standort 1a (Seffenter Weg / Septfontainesweg) zuzulassen.
Der Planungsausschuss
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Campus Melaten
ein Hochhaus bis zu 70 m Höhe am Standort 1a (Seffenter Weg / Septfontainesweg)
zuzulassen.
Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Campus Melaten ein Hochhaus bis zu 70 m Höhe am Standort 1a (Seffenter Weg / Septfontainesweg) zuzulassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Nachgang zur Vorlage der
Verwaltung für die Märzrunde in den Ausschüssen wurde der Standort 1a mit
Verschiebung der Massen auf dem Grundstück selbst erneut untersucht (Hochhaus
wird auf dem niedrigsten Teil des Grundstücks gebaut, niedrige Bauten auf den
höher gelegenen Grundstücksteilen). Für den Standort 1b wurden die Argumente
des BLB erneut bewertet.
Auch Ergänzungen zum Standort 2
waren erforderlich, um die Abwägung deutlich zu machen. Die dadurch
entstehenden Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage werden im
Folgenden durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Das Büro Heinz Jahnen Pflüger hat
im November 2005 ein Land- und Stadtmarkenkonzept für die Stadt Aachen
erstellt. Aufbauend darauf hat das Büro nun im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
für den Campus Melaten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB)
eine Hochhausstudie erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in das
Planverfahren einfließen.
Ziel des Gutachtens ist die Überprüfung mehrerer, für den
Bau eines Hochhauses in Frage kommender Standorte auf ihre Eignung. Dabei geht
es zum einen um die zu erzielende städtebauliche Wirkung, zum anderen aber auch
um die Verträglichkeit.
Da eine Computersimulation
aufgrund der topographischen Situation der Stadt Aachen sehr schwierig ist,
wurde statt dessen eine Areale@
Simulation mit Hilfe von mehreren Zeppelinen durchgeführt, die an den geplanten
Hochhausstandorten aufsteigen gelassen wurden. Dabei konnten verschiedene Höhen
simuliert werden, so dass das Gutachten nicht nur Empfehlungen zur
Standorteignung ausspricht, sondern auch zu den maximal verträglichen Höhen an
den einzelnen Standorten.
Innerhalb des Campus Melaten wurden
3 mögliche Standorte untersucht:
1a: Seffenter Weg / Septfontainesweg
1b: Forckenbeckstraße / Pariser Ring
2: südliche Hangkante (oberhalb von Gut Melaten)
Der Standort 2 wurde aus
Gründen des Landschaftsbildes im Gutachten sehr negativ bewertet. Der BLB als
Vorhabenträger hat daher schon im Rahmen der Planungen auf diesen Standort für
ein Hochhaus verzichtet und die Höhenentwicklung begrenzt. Im Zuge der
Entscheidung für die Variante 2 als Anschluss des Boulevards an die
Forckenbeckstraße wurde darüber hinaus von der Verwaltung gefordert, die
Bebauung im Cluster I in Teilen auf Null zu reduzieren. Das verloren gegangene
Bauvolumen, gegenüber dem Wettbewerbsergebnis eine Reduktion um rund 100.000
qm, sollte aus Sicht des BLB daher in einem Hochhaus mit Präferenz für den
Standort 1a untergebracht werden.
Städtebauliche Bewertung
Die Campus-Planungen der RWTH
stellen die städtebaulich bedeutsamsten Projekte der Aachener Stadtentwicklung
der nächsten Jahre dar. Entsprechend muss im Rahmen der Planung auch darüber
nachgedacht werden, wie diese besondere Bedeutung im Stadtbild - zum Beispiel
durch ein oder mehrere Hochhäuser - hervorgehoben werden kann. Dies betrifft
insbesondere auch die Fernwirkung.
Gleichzeitig muss jedoch eingehend
geprüft werden, ob die möglichen Standorte für Hochhäuser unter verschiedenen
Gesichtspunkten als verträglich zu beurteilen sind: neben dem Stadtbild auch
das Landschaftsbild sowie die Vereinbarkeit mit dem Welterbestatus von Dom und
zukünftig auch Rathaus.
Aus städtebaulicher Sicht ist
der Standort 1b positiver zu bewerten als der Standort 1a. Bereits im Land- und
Stadtmarkenkonzept von 2005 war die Fläche an der Forckenbeckstraße / neben dem
Pariser Ring als möglicher Standort für ein Hochhaus bewertet worden. Gegenüber
dem Standort 1a zeichnet er sich zum einen dadurch aus, dass er niedriger liegt
(gemäß dem Grundsatz des Land- und Stadtmarkenkonzeptes Akeine
Hochhäuser auf Hochpunkten@), zum
anderen befindet er sich direkt an der Schnittstelle zwischen Stadt und
Hochschulerweiterungsgebiet, betont dadurch also den Eingang in den Campus.
Der höher gelegene Standort 1a
liegt im Plangebiet, an der Grenze zwischen Bestandsgebäuden und geplanter
Erweiterungsfläche. Ihm kommt dadurch nicht in gleichem Maße eine Funktion als
Eingangstor in den Campus zu, zumal auch der Bereich der heutigen Parkspange
(parallel zum Pariser Ring) ein Teil der Campusplanung ist. Ein weiterer Nachteil
ist die Beeinträchtigung des Ortsbildes von Seffent (siehe unten Umweltaspekte).
Andererseits befindet sich
der Standort 1 a nach der Verschiebung des Hochhauses an die tiefste Stelle des
Grundstückes direkt an der neuen Einfahrt in den Campus Melaten (Boulevard) und
stellt damit eine prägnante Eingangsituation dar.
Zudem hat der Standort 1a den
Vorteil ein Stück von der Wohnbebauung auf der Hörn abzurücken. In den
Bürgeranhörungen zum Verkehrskonzept Campus Melaten wurden bezüglich von
Hochhäusern direkt am Pariser Ring bereits Bedenken geäußert.
Zwischenzeitlich ist vom BLB
noch einmal präzise ausgeführt worden, dass der Standort 1b im Energie-Cluster
liegt. In diesem Cluster wird in zahlreichen Laboren Hightechforschung
betrieben, so dass aus brandschutztechnischen Gründen an dieser Stelle kein
Hochhaus realisiert werden kann (Abstandsflächen). Dieser Standort ist daher
unter diesen Bedingungen technisch nicht machbar. Eine räumliche Verschiebung
dieser Nutzung ist aufgrund der thematischen Verknüpfung zum angrenzenden EON-
Gebäude nicht möglich.
Hinzu kommt, dass sich dieses
Gelände in einer Senke befindet und für die Nutzung als Baufeld erst
umfangreich aufgeschüttet werden muss. Um im gewachsenen Boden zu gründen, ist
ein hoher konstruktiver Aufwand erforderlich, der sich bei einem Hochhaus an
dieser Stelle noch gravierender darstellt.
Städtebaulich ist auch
anzumerken, dass der bisherige Kamin des Heizkraftwerkes in nächster
Nachbarschaft kurzfristig niedergelegt wird. Ein Hochpunkt, der das städtebauliche
Bild bisher schon prägt, wird damit entfallen. Auch wenn die Dimension des
Hochhauses massiver sein wird, ist diese Anmutung für die städtebauliche Sicht
nicht neu.
Denkmalpflegerische
Stellungnahme
Grundlage der Stellungnahme sind zum einen der geplante
Denkmalbereich Innenstadt, konkret der Silhouetten und Umgebungsschutz und zum
anderen die eingetragenen Denkmäler im Bereich Schurzelter Straße, Seffenter
Berg.
Denkmalbereich
Die Sichtachsen (Silhouetten
- und Umgebungsschutz) erstrecken sich von wichtigen Zufahrtsstraßen und
besonderen Aussichtsplätzen auf Dom und Rathaus, wie z.B. vom Lousberg.
Ausgewählt wurden in der Regel Standpunkte die allgemein bekannt und öffentlich
zugängig sind. Als Grundlage diente das Land- und Stadtmarkenkonzept von Heinz
Jahnen Pflüger von 2005.
Die Silhouettenzone des zukünftigen
Denkmalbereichs besteht in einem Zirkelschlag von 220m um den Mittelpunkt des
Katschhofes. Die Sichtstrahlen bilden jeweils zwei Tangenten mit dem Kreis der
Silhouettenzone und grenzen so den Bereich des Silhouetten- und
Umgebungsschutzes ab. In diesem Schutzbereich sind Änderungen an Gebäudehöhen
zu prüfen und bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Beide Standorte
wären hiervon nicht betroffen.
Im Zusammenhang mit dem
Welterbestatus des Doms und der beantragten geringfügigen Erweiterung des
Welterbes um den Katschhof, Domhof und das Rathaus hin, über die am 01.2.2009
bei der UNESCO entschieden wird, wird sowohl eine frühzeitige Einbindung von
UNESCO und ICOMOS, als auch eine Information des jetzigen Eigentümers des
Welterbes aus denkmalpflegerischen Gründen für sinnvoll erachtet. Denn die
Fotos aus der Hochhausstudie weisen darauf hin, dass von dem Eisenbahndamm
Burtscheid aus die Hochhäuser der Hochschulerweiterung wahrgenommen werden
können. Sie sind in der Ferne zwischen den Denkmälern Dom und Rathaus zu sehen.
Durch die Verschiebung der
Massen auf dem Standort 1a ( Hochhaus rutscht von der höchsten Stelle an die
tiefste Stelle des Grundstücks) wird die Situation für Seffent leicht
verbessert.
Mit Herrn Prof. Jansen, der
in Aachen die Belange der ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege)
vertritt, wurde am 10.03.2009 ein Abstimmungsgespräch geführt. Danach bestehen
aus Sicht der ICOMOS keine Bedenken gegen den Standort 1a in der bisherigen als
auch in der neuen Form. Die ICOMOS ist ein internationaler Fachverband, der
sich mit der Erforschung und der Erhaltung von Denkmälern befasst. Seine Aufgabe
ist es auch Kulturgüter zu bewerten und zu beurteilen bzw. die UNESCO fachlich zu beraten.
Einzeldenkmale
In der Umgebung befinden sich die
Denkmäler Schurzelter Straße 186-200, 201,205,207 und Seffenter Berg 2-6, 10,
11,22.
Standort 1b: Forckenbeckstraße
/ Pariser Ring
Topographisch liegen die v. g.
Einzeldenkmäler hinter dem Hügel, der eine natürliche Abgrenzung darstellt. Die
vorhandene Bepflanzung im Bereich Schurzelter Straße dient ebenfalls als
Sichtbarriere. Aus diesen Gründen wird eine Beeinträchtigung des
Erscheinungsbildes dieser Denkmäler aus denkmalpflegerischer Sicht nicht
gesehen.
Standort 1a: Septfontainesweg
Dieser Vorschlag befindet sich
genau auf der Anhöhe des Hügels. Das geplante Hochhaus an der Stelle würde
deshalb deutlich die vorhandene Bepflanzung überragen. Die Hofanlagen bzw. die
ländlich geprägte Baustruktur am Seffenter Berg würden mit dieser Überhöhung
gestört. Es ist von einer nicht übersehbaren Dominanz des neuen Hochhauses
auszugehen. Diese würde im krassen Gegensatz zu der kleinen ländlichen
Agglomeration im Tal stehen. Durch die Verlagerung des Hochhauses auf die
tiefste Stelle des Grundstücks, wird die Situation leicht verbessert.
Die Denkmalpflege hält dennoch
den Standort 1b für den geeigneteren Standort.
Beurteilung aus Umweltsicht
(Auszug aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan)
Nach ursprünglicher Planung wurden ein Hochhaus bis 120 m Höhe im Norden des Bebauungsplangebiets oder zwei Hochhäuser bis 70 m Höhe diskutiert, die im Süden und Norden eine repräsentative Eingangssituation in den Campus schaffen sollten. Auch nach Darstellung der Aussagen zum Konflikt mit dem Landschaftsbild wurde an dem Bedarf für den umbauten Raum und dem Wunsch, diesen in der kompakten, Flächen sparenden Form eines Hochhauses anzubieten, festgehalten. Für die Bewertung von Planungsalternativen wurde eine weitergehende Analyse vorgenommen.
In einer Hochhausstudie wurden die möglichen Standorte - ergänzt um die Standortwahl für den nördlichen Hochpunkt etwa in Verlängerung der Steinbachstraße (1a) oder zwischen Pariser Ring und Forckenbeckstraße / Ecke Seffenter Weg (1b außerhalb des Bebauungsplans) - geprüft.
Die Simulation des Erscheinungsbildes in der realen Situation durch in bestimmte Höhe verankerte Zeppeline zeigte, dass der südliche Hochpunkt weniger für das Stadtbild aus Richtung Aachen als für das Landschaftsbild aus Westen, je nach Fassadengestaltung eine erheblich Störung darstellen kann.
Auf den Hochpunkt im Süden wurde aufgrund der Studie im weiteren Planungsprozess verzichtet. Die nun geplante zulässige Gebäudehöhe an dieser Stelle entspricht mit bis zu maximal 26,5 m Firsthöhe den Empfehlungen des Gutachters (< 30 m) und wird in der Abbildung etwa der Horizontlinie bzw. dem vorhandenen Physikgebäude entsprechen.
Für die Empfehlung des Gutachters spielte eine große Zahl von städtebaulichen Aspekten eine Rolle. Im Umweltbericht werden lediglich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Kulturgüter - hier der Wahrnehmung der historischen Stadtkulisse - berücksichtigt, zu denen jedoch auch der Blickwinkel aus Richtung Stadt zu bewerten ist.
Unter diesen Gesichtspunkten bleibt die Präferenz für einen Hochhausstandort am Pariser Ring (Standort 1b) außerhalb des Bebauungsplangebietes erhalten. Aber eine signifikante Beeinträchtigung ist für beide Standortvarianten (1a und 1b) festzustellen, da nicht das empfohlene maximal 50 m hohe, sondern ein 70 m hohes Hochhaus zu prüfen ist. Aus Umweltsicht empfiehlt sich der Verzicht auf einen Hochpunkt im Süden und im Norden des Bebauungsplangebiets.
Zu berücksichtigen ist
allerdings, dass der Kamin des Heizkraftwerkes kurzfristig niedergelegt wird.
Auch dieser hat das Landschaftsbild bisher beeinflusst und würde durch ein
Hochhaus, wenn auch in einer weitaus größeren Dimension ersetzt.
Weitergehende Empfehlungen
Bei Festhalten am geplanten Hochhaus im Norden sollte zur Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild eine möglichst niedrige Bauform gewählt werden, soweit diese ohne Inanspruchnahme weiterer, wertvoller Böden realisierbar ist.
Standpunkt des Bau- und
Liegenschaftsbetriebes (BLB)
Aus Sicht des BLB ist ein
Hochpunkt als Eingangssituation und Identifikationsmerkmal für das neue
"Stadtgebiet" wichtig und daher unbestritten. Aus Bodenschutzgründen
wurde im nördlichen Teil des Plangebietes gegenüber dem Wettbewerbsergebnis
bereits auf eine Bebauung verzichtet. Dieser Verzicht soll daher an anderer
Stelle durch die Betonung der Vertikalen kompensiert werden.
Laut BLB kann auf dem von der
Stadt Aachen bevorzugten Standort 1b ein Hochpunkt aus bautechnischen Gründen
sowie aus nutzungstechnischer Sicht nicht realisiert werden:
Das Gelände befindet sich in einer
Senke. Um dieses Baufeld nutzbar zu machen sind umfangreiche Erdaufschüttungen
notwendig. Um im gewachsenen Boden zu gründen, ist ohnehin ein hoher
konstruktiver Aufwand zu betreiben. Bei einem Hochpunkt potenziert sich diese
Thematik.
Cluster I (Anm.: Hochpunkt-Standort
1a) soll das "Energy Generation and Conversion Technologies" Cluster
werden. Das Cluster ist (aus inhaltlichen Gründen) in räumlicher Nähe zu E-On
geplant und daher nicht verschiebbar.
In diesem Cluster wird
Hightechforschung mit vielen Laboren betrieben (Elektrisches Labor:
Hochleistungsumrichter, Klimakammer; Elektronisches Labor: Steuerung
Gehäusetechnik, Mittelspannungsprüfstände, ...). Aus brandschutztechnischen
Gründen ist dieses Cluster daher unterhalb der Hochhausgrenze zu realisieren.
Die Hauptzufahrt in das Plangebiet
erfolgt über den Seffenter Weg und den Boulevard. Der vom BLB favorisierte
Hochpunktstandort liegt genau in dieser Richtung und würde die Orientierung
deutlich verbessern.
Empfehlung der Verwaltung
Die erneute Überprüfung der
Argumente des BLB machen deutlich, dass ein Hochhaus am Standort 1b nicht zu
realisieren ist. Die Verwaltung kann
daher diesen Standort nicht weiter empfehlen.
Durch die Verschiebung der
Baumassen auf dem Grundstück selbst (Hochhausbau an der niedrigsten Stelle des
Grundstückes) wird der Standort 1a minimal verbessert und städtebaulich besser
eingebunden. Das Hochhaus kann die Eingangsituation in das neue Stadtgebiet
„RWTH Campus Melaten“ positiv betonen. Gleichzeitig entfällt der
bisherige Kamin des Heizwerkes.
Unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Verzichtes des Investors auf den Standort 2 und des Wegfalls von Bauflächen im cluster 1 (Variante 2 als Anbindung der Forckenbeckstr. an den Boulevard) spricht sich die Verwaltung für den Standort 1a in der abgeänderten Form (Hochhausbau auf dem tiefer gelegenen Grundstücksteil) als Hochhausgrundstück für eine Gebäude bis zu 70 m aus und empfiehlt eine enge Begleitung der weiteren Projektausführung durch die Verwaltung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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(wie Dokument)
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3
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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