Kenntnisnahme - FB 61/1120/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherheit in der Straße "An der Rahemühle"Antrag der CDU-Fraktion vom 04.03.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
27.05.2009
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Straße an der Rahemühle ist auf der Seite des Kindergartens das Fahrbahnrandparken erlaubt. Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich zwei Garagenhöfe. Beim Ausfahren aus dem zweiten Garagenhof aus Richtung Schloßparkstraße soll es des Öfteren zu Konflikten mit Verkehrsteilnehmern kommen, die die Straße an der Rahemühle aus Richtung Schloßparkstraße befahren. Aufgrund einer Hecke zwischen dem Garagenhof und dem angrenzenden Grundstück sehen die ausfahrenden Verkehrsteilnehmer erst spät die von rechts kommenden Fahrzeuge.
Die CDU-Fraktion stellt daher den Antrag, auf der gegenüberliegenden Seite einen Spiegel anzubringen, um die Sichtverhältnisse zu verbessern.
Bei der beschriebenen verkehrlichen Situation handelt es sich nicht um einen Einzelfall, daher hat der Verordnungsgeber mit § 10 der Straßenverkehrsordnung eine eindeutige Regelung für Grundstückszufahrten geschaffen. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück auf die Straße einfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Es können daher keine Anforderungen an die Übersichtlichkeit im Bereich von Zufahrten gestellt werden. Demnach besteht in solchen Situationen kein Anspruch auf weiterführende verkehrslenkende Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde. Die Zufahrtbesitzer haben jedoch die Möglichkeit, durch Anbringen eines Verkehrsspiegels auf eigene Kosten auf Privatbesitz die Übersichtlichkeit der Zufahrt zu verbessern. Da die Konfliktsituationen lt. Antrag aufgrund einer Hecke entstehen sollen, kann darüber hinaus durch einen Rückschnitt des Grüns durch den Eigentümer die Übersichtlichkeit der Zufahrtssituation verbessert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
50,9 kB
|