Entscheidungsvorlage - FB 52/0081/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an und beschließt, einen Zuschuss in Höhe von 3.223,75 € für die Erneuerung der Mistplatte bereitzustellen. Ein offizieller Bewilligungsbescheid kann aber erst ausgestellt werden, wenn der städtische Haushalt rechtskräftig ist. Sofern die Maßnahme aus Dringlichkeitsgründen in Kürze durchgeführt werden muss, wäre dies nicht zuschussschädlich.

 

In Vertretung

 

 

(Rombey)

Stadtdirektor

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Reit- und Fahrverein 1954 Brand e. V. beantragt einen Zuschuss zur Sanierung der Mistplatte auf der vereinseigenen Anlage in der Pützgasse in Aachen-Brand.

Anlässlich einer Begehung der Anlage durch die Untere Wasserbehörde wurde festgestellt, dass die vorhandene Mistplatte nicht mehr den Auflagen entspricht und komplett erneuert werden muss.

Das Gelände der vereinseigenen Anlage ist in Erbbaupacht mit einer Restlaufzeit von 35 Jahren von der Stadt Aachen gepachtet. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Reitsportanlage mit Pensionspferden ist die Mistplatte zwingend vorgeschrieben und die Maßnahme unbedingt erforderlich.

Die neue Mistplatte soll mit Betonstützwänden in U-Form errichtet werden und mit einem wasserundurchlässigen Betonsockel versehen werden. Die durch Niederschlagwasser entstehende Gülle soll in einem bereits vorhandenen Wasserspeicher einer kleinen Kläranlage gesammelt und durch einen Entsorger abgepumpt werden. Hierzu muss der Wasserspeicher gereinigt und neu abgedichtet werden. Darüber hinaus muss durch eine Kernbohrung und einen Kanalschacht die Mistplatte und der Wasserspeicher miteinander verbunden werden.

Obwohl der überwiegende Teil der Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden, belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 10.745,82 €. Laut Angabe des Vereins übersteigen diese Kosten die üblichen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und wären ohne weitere Verschuldung für den Verein nicht aufzubringen.

Gemäß der zurzeit gültigen Richtlinien der Stadt zur Förderung des Sports können Zuschüsse für den Bau und die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten gemäß Punkt III Nr. 1 gewährt werden. Im Haushalt sind beim Produkt 080 020 020 (Vereinssport) im Produktsachkonto 5318013 Mittel in Höhe von 60.000 € für Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten und Sportgeräte vorhanden. Bei einer Maximalförderung von 30 % würde der städtische Zuschuss  3.223,75 € betragen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Zuschuss zur Sanierung der Mistplatte

Reit- und Fahrverein 1954 Brand e.V.

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

___________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

___________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

___________€

 

Sachkosten

 

 

___________€

 

Abschreibung

 

___________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

___________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

___________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?                         080 020 020; 5318013

ja

___________3.223,75

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

___________€

d.

Sachkosten

 

 

___________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

___________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

___________€

 

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Anlagen

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