Entscheidungsvorlage - FB 61/1128/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt, die Straße Laurentiushang durch VZ 325/326 StVO als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den vergangenen Monaten wurde der Endausbau der Straße Laurentiusshang vom Erschließungsträger durchgeführt. Zwischenzeitlich haben Anwohner nachgefragt, wie der Bereich verkehrlich ausgeschildert wird. Der Laurentiushang wird über die Laurentiusstraße erschlossen. Diese gehört zur bestehenden Tempo 30-Zone und umfasst daher auch den Laurentiushang.

 

Der Endausbau erfolgt als Mischfläche mit niveaugleicher Pflasterung. An vertretbaren Stellen wurden 16 öffentliche Parkmöglichkeiten durch farblich abgesetzte Pflasterflächen vorgesehen. Da es sich darüber hinaus um ein reines Wohnviertel handelt, bietet sich die Ausweisung des Laurentiushangs als verkehrsberuhigter Bereich mittels VZ 325/326 StVO an.

 

Die Verwaltung empfiehlt einen entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die erstmalige Ausschilderung trägt der private Erschließungsträger.

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