Kenntnisnahme - FB 50/0308/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobilitätsticket für Menschen im Transferbezug
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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28.05.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Den Ratsantrag zur Einführung eines bezahlbaren Mobilitätstickets für Bezieher/innen von Transferleistungen hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung vom 29.01.2009 beraten. Der Ausschuss bat die Verwaltung, die Einführung eines Mobilitätstickets für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen bei einer veränderten Kostenkalkulation aufgrund eines veränderten Ticketpreises zu prüfen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, sich an der Finanzierung eines Mobilitätstickets – ähnlich wie beim Schülerticket – zu beteiligen.
Zudem sollte bei der Bundesregierung die Erhöhung der Regelsätze zur Sicherung der Mobilität eingefordert werden.
Die Anschreiben an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sowie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind beigefügt.
Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW teilt mit Schreiben vom 09. April 2009 mit, dass der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen sich in den letzten Monaten bereits wiederholt mit der Frage des so genannten Sozialtickets und der Finanzierung befasst habe. Im Rahmen in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, soll eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema stattfinden. Die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht noch aus. Das Ergebnis sowie die abschließende Entscheidung des Landtages bleiben jedoch abzuwarten. Auch dieses Schreiben ist in der Anlage beigefügt.
Gemeinsame Gespräche mit der AVV/ASEAG führten zu folgendem Angebot:
Angebot des AVV/ASEAG
für ein Mobilitätsticket für Transferleistungsbeziehen für 1 Probejahr ab dem 01.01.2010
Anspruchsberechtigte:
- Bezieher von Transferleistungen nach SGB II ; SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz .
Konditionen des Ticket:
- Das Ticket ist gültig im Stadtgebiet Aachen und berechtigt zu Fahrten mit allen AVV-Verkehrunternehmen, Bus und Bahn).
- Das Ticket hat keine Mitnahmekomponente weiterer Personen und ist nicht übertragbar.
- Das Ticket ist montags bis freitags ab 9.00 Uhr und am Wochenende sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig gültig.
Finanzierung:
- Der Preis des Tickets beträgt 51,50 €/Monat. Anspruchsberechtigte würden zum hälftigen Preis des Monatstickets, also derzeit 25,75 €/Monat das Ticket erhalten. Dies stellt den Eigenanteil der Anspruchsberechtigten dar.
- Je Mobilitätsticket übernimmt die Stadt Aachen einen zusätzlichen Kostenbeitrag in Höhe von
6,00 € /Monat/Ticket; hiervon ausgenommen sind die Bezieher des sogenannten Senioren-
Tickets für Inhaber des Aachen-Passes ab 60 Jahre (Bestandsschutz).
Bestehende Regelungen zwischen der ARGE und der ASEAG bleiben von der Einführung des Sozial-Tickets unberührt.
Vertrieb / Zahlungsfluss:
Hinsichtlich des Vertriebs des Tickets schlägt die ASEAG vor,
- dass der Ticketpreis nach entsprechender Einverständniserklärung der Anspruchsberechtigten von der Stadt Aachen bzw. der ARGE einbehalten und monatlich an die ASEAG weiterzuleiten ist.
- Die ASEAG wird anschließend das Ticket ausstellen und den Anspruchsberechtigten zusenden.
Details und Fragen zur Zahlung des von der Stadt zu leistenden Fahrgeldanteils würden in weiteren Gesprächen abgestimmt.
Kostenermittlung für die Stadt Aachen:
Rund 17.000 Personen kommen in Betracht als Transferleistungsbezieher des FB 50 und der ARGE für die Inanspruchnahme eines solchen Mobilitätstickets.
Ausgehend von einer Abnahmequote von 20 %, errechnet sich für die Stadt Aachen jährlich ab 2010 sich ein Kostenanteil von
244.800,00 €.
Nach den Erfahrungen in Dortmund beträgt dort die derzeitige Abnahmequote im zweiten Jahr seit Einführung des Sozialtickets 28 % (bei einem deutlich günstigeren Eigenanteil von 15,00 €). Die Haushaltsauslage der Stadt Aachen lässt diese Ausweitung nicht zu.
Anlagen:
- Schreiben d. Dezernates für Personal, Organisation u. Soziales vom 11.03.2009 an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit u. Soziales NRW
- Schreiben d. Dezernates für Personal, Organisation u. Soziales vom 11.03.2009 an den Bundesminister für Arbeit u. Soziales
- Schreiben d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit u. Soziales NRW vom 25.03.2009 an das Dezernat für Personal, Organisation u. Soziales
- Schreiben des Aachener Verkehrsverbundes GmbH vom 28.04.2009 an den Fachbereich Soziales und Ausländerwesen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja |
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Maßnahme: | Mobilitätsticket | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | € | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja | _€ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? | nein |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? Bei Einführung | nein | 244.800,00 € | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | € | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| _€ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? | nein |
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| Maßnahme |
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| _€ |
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f. | Dauer | Ab 2010 für | 1 Jahr |
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g. | Zuschüsse |
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| _€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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