Entscheidungsvorlage - FB 61/1126/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, keine baulichen Maßnahmen zu beschließen.

 

Der Verkehrsausschuss beschließt, keine baulichen Maßnahmen zur behindertengerechten Gestaltung der Direktverbindung in der Grünanlage durchzuführen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Datum  vom 01.12.2008 beantragte die Grüne Fraktion die Fußwegverbindung von der Fußgängerampel an der Saarstrasse zur Ludwigsallee, die derzeit über eine breite Freitreppe verläuft, behindertengerecht zu gestalten.

An der Saarstrasse befindet sich eine Fußgängerampel, die eine kurze Verbindung vom Lousbergviertel zum Pontviertel darstellt. Sie wird  von vielen Kindern benutzt, die die Grundschule, sowie die Kindergärten Bergstrasse, Bergdriesch und Heilig Kreuz besuchen. Die Verbindung über das Ehrenmal zur Ludwigsallee erfolgt jedoch über eine breite Freitreppe, die von Menschen im Rollstuhl und mit Kinderwagen nicht benutzt werden kann.

 

Situation

Die vorhandene Treppe hat ein Steigungsmaß von 13X40 cm und überwindet mit 31 Stufen einen Höhenunterschied von ca. 4,00 m ohne Zwischenpodest. Nach den 31 Stufen gibt es ein Zwischenpodest.

Danach gelangt man über weitere 7 Stufen mit einem Steigungsmaß von 13X40 cm (Höhenunterschied ca. 1,00 m) zum Ehrenmal. Von diesem Zwischenpodest aus führen zwei Fußwege in Richtung Saarstrasse.

Diese direkte, nicht behindertengerechte Verbindung von der Ludwigsallee zur Saarstrasse ist ca. 180 m lang.

Daneben existiert bereits eine behindertengerechte Wegeverbindung entlang der Ludwigsallee bis zur Ampel an der Lousbergstrasse, die Saarstrasse querend in Richtung Veltmannplatz, die 28 m lang ist und damit einen Umweg von ca. 100 m bedeutet.

Logisch ist, dass zur Überwindung eines Höhenunterschiedes von insgesamt etwa 5m bei einer behindertengerechten Steigung von max. 6% eine Entwicklungslänge von über 80m erforderlich ist.

Insofern ist der o.g. Umweg topografisch bedingt und nicht vermeidbar.

 

Lösungsansätze

 

1     eine aufgelegte Rampe hätte eine Steigung von 32%, und ist deshalb  aus Sicherheitsgründen nicht möglich

2     eine neue Treppe mit integrierter Rampe (Modell  Aureliusstrasse / Borngasse) zwischen Saarstraße und Ehrenmal ist aus topographischen Gründen  nicht möglich

3     eine stufenlose, aber nicht behindertengerechte Wegeführung vom Ehrenmal über eine neu anzulegende Stahlrampe und den vorhandenen Weg (ca. 13% Steigung), einen neuen Gehweg entlang der Saarstraße zur signalgeregelten Querung und weiter über den Veltmannplatz ist ca. 290m und bringt deshalb keinen Vorteil gegenüber dem Weg entlang der Ludwigsallee

 

Kosten     Die Lösung 3 ist durch bauliche Maßnahmen zu realisieren:

                 Rampe aus Stahl vor die vorhandene Natursteintreppe gesetzt, die das historische, unter Denkmalschutz stehende Ehrenmal nicht beeinträchtigt: 10.000,00 €,

                 Fußweg am Fuß der Grünfläche parallel zur Saarstrasse: 9.000,00 €

                 Die Gesamtkosten liegen somit bei 19.000, 00 €

 

Vorschlag

In Anbetracht der  topographischen Situation, die die Anlage eine behinderten- und kinderwagengerechten Rampe nur unter beträchtlichen Kosten und Eingriffen in die historische und denkmalgeschüzte Grünfläche gestattet, und der in zumutbarer Entfernung vorhandenen barrierefreien Alternativen, schlägt die Verwaltung vor, von einer Rampe zur direkten Verbindung zwischen Ehrenmal und Veltmannplatz abzusehen.

Nach Diskussion in der Kommission barrierefreies Bauen wurde dieser Vorschlag von den Vertretern der Behindertenverbände akzeptiert. Gewünscht wird, an der Fußgängersignalanlage Ludwigsallee-Ehrenmal ein Hinweisschild auf die barrierefreie Verbindung anzubringen.

Der Antrag der Grüne Fraktion ist damit behandelt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Maßnahme:

 

 

Treppenanlage Ehrenmal

 

Investitionskosten

Die vorgeschlagene Lösung verursacht keine Kosten. Das empfohlene Schild wird aus dem Unterhaltungsetat des E 18 beschafft.

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Es entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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