Anhörung - FB 61/1142/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung aus bezirklicher Sicht zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Erläuterungen

Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt die Neufestsetzung des Über­schwemmungs­gebietes für die Inde.

 

Grund für die Überarbeitung des Überschwemmungsgebietes der Inde - das Verfahren der jetzigen Verordnung wurde am 21.12.1998 rechtskräftig abgeschlossen - sind neue landesweite Vorgaben zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten auf der Basis von 100-jährigen Abflussereignissen, die alle größeren Fließgewässer in NRW betreffen.

 

2. Beteiligung Stadt Aachen und betroffene Öffentlichkeit

Mit Schreiben vom 02.04.2009 hat die Bezirkregierung Köln (BZR Köln) zwecks Vor­abstimmung der fach­lichen Belange die Stadt Aachen an der Neufestssetzung eines Überschwemmungsgebietes der Inde beteiligt. Für die Abgabe der Stellungnahme gilt die mit der BZR Köln vereinbarte Fri­st 26.06.2009.

 

Das Überschwemmungs­gebiet für ein 100-jähriges Hoch­wasserereignis (HQ 100) beginnt ca. 100 m südlich der B 258 bei der Ortslage Schmit­hof und führt auf Aachener Stadtgebiet bis zur Grenze zur Stadt Stolberg.

 

Das künftige Überschwemmungsgebiet ist in den seitens der BZR Köln zur Verfügung gestellten Karten in blauer Farbe dargestellt.

 

Die Stadt Aachen führt aufgrund des Schreibens vom 22.04.2009 z.Z. intern eine Ämter­abstimmung durch­. Dieses Ergebnis wird der Bezirksregierung Köln als Stellungnahme der Stadt Aachen übermittelt.

 

Der “Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung des Überschwemmungsgebietes der Inde im Regierungsbezirk Köln” mit den dazugehörigen Karten liegt in der Zeit vom 12.05. bis 12.06.2009 im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen, Fach­bereich Stadt­entwicklung und Verkehrsanlagen, im Raum 400, wäh­rend der Dienst­zeiten aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens vier Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum 10.07.2009,

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen oder bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, Einwendungen erheben.

Die öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln hierzu ist in den Aachener Tageszeitungen am 04.05.2009 erfolgt.

 

3. Ortslage Kornelimünster

Der Kern der Ortslage Kornelimünster ist im Gegensatz zur noch rechtskräftigen Verordnung nicht mehr als Überschwemmungsgebiet, sondern als überschwemmungsgefährdetes Gebiet dargestellt. Diese in gelber Farbe dargestellten Flächen gehören nicht zum Über­schwemmungsgebiet. Sie dienen der nachrichtlichen Darstellung des Gebietes,das beim Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet wird. Durch diese Ausweisung wird dem Schutz für die Ortslage Kornelimünster Rechnung getragen.

Darüber hinaus sind die vorhandenen 4 Häu­ser an der Inde im Bereich der ehem. Abtei jetzt als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.

 

Die sonstigen Veränderungen gegenüber der noch rechtskräftigen Verordnung - Ab­grenzung bzw. Vergrößerung des Überschwemmungsgebietes - betreffen sonst nur den unbebauten Freiraum und sind im Wesentlichen auf neue geografische Daten und neue Erkenntnisse der Geländeform aufgrund von Überfliegungen sowie neue hydraulische Berechnungen in dem betroffenen Bereich zurückzuführen.

 

 

4. Weiteres Vorgehen

Der Bezirksregierung Köln soll das Ergebnis der Ämterabstimmung bzw. der Beratung in den politischen Gremien als Stellungnahme der Stadt Aachen mitgeteilt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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