Entscheidungsvorlage - FB 40/0227/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu­stim­mend zur Kenntnis und spricht sich für den Verbleib am bisherigen Standort aus. Die notwendigen Sanierungsarbeiten sind vorbehaltlich der Finanzierung so bald wie möglich durch­zu­führen. Eine mögliche Erweite­rung um einen Zug ist zunächst nur als zweiter Bauabschnitt vor­zu­sehen.

 

              Die im Haushalt ausgewiesene Bezeichnung des Produktsachkontos B 03010244 7955007 - Er­wei­te­rung GS Kornelimünster - ist zu ändern in Sanierung/Erweiterung GS Kornelimünster.

 

2.              Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und be­schließt den Verbleib der KGS Kornelimünster am bisherigen Standort. Die notwendigen Sa­nie­rungs­arbeiten sind vorbehaltlich der Finanzierung so bald wie möglich durchzuführen. Eine mög­liche Erweiterung um einen Zug ist zunächst nur als zweiter Bauabschnitt vorzusehen.

 

              Die im Haushalt ausgewiesene Bezeichnung des Produktsachkontos B 03010244 7955007 - Er­wei­te­rung GS Kornelimünster - ist zu ändern in Sanierung/Erweiterung GS Kornelimünster.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat sich zuletzt in ihrer Sitzung am 10.12.2008 mit der Frage des Neubaus oder der Sanierung der KGS Kornelimünster befasst und sich grund­sätz­lich für einen Neubau des Schulgebäudes ausgesprochen, und zwar entweder auf dem von der Ver­wal­tung benannten Hoven-Gelände oder aber alternativ an dem bisherigen Standort Abteigarten. Die Ver­waltung wurde gebeten, in der Sitzung am 27.05.2009

 

?              über das Ergebnis der mit dem Eigentümer geführten Gespräche und die sich hieraus ergebende Zeitschiene zu berichten,

 

?              die Kosten für einen Neubau am bisherigen Standort mitzuteilen,

?              darzulegen, wie belastungsfähig die ermittelten Sanierungskosten sind.

 

Der Schulausschuss hat diesen Punkt von der Tagesordnung am 29.01.2009 mit dem Hinweis auf die noch zu erfolgende abschließende Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim abgesetzt.

 

Seitens der Verwaltung wird zu den von der Bezirksvertretung gestellten Fragen wie folgt Stellung ge­nommen:

 

1.              Ergebnis des mit dem Eigentümer geführten Gespräches

              Die Verwaltung hat mit einem Vertreter der Erbengemeinschaft Hoven ein entsprechendes Ge­spräch geführt. Die Er­ben­ge­mein­schaft tritt erst am 10.06.2009 zusammen. Erst danach kann der Ver­waltung ein Ergebnis mit­ge­teilt werden. Damit die Stadt Aachen für den Bereich des Hoven-Ge­ländes ein Planverfahren durch­führen kann, benötigt die Stadt ein notarielles Angebot. In diesem An­gebot werden die Be­dingungen für eine Übertragung des Grundbesitzes festgehalten. Ebenfalls wird eine Frist der Stadt Aachen eingeräumt, bis zu welchem Zeitpunkt dieses Angebot verbindlich ist.

 

2.              Kosten eines Neubaus am bisherigen Standort

              Die für einen Neubau - ohne Erweiterung - ermittelten Kosten liegen unabhängig vom jeweiligen Standort bei 6,98 Mio. Euro.

 

              Im Gegensatz zum Neubau auf dem Hoven-Gelände entfallen zwar Ankauf- und Er­schlie­ßungs­kos­ten, dafür fallen jedoch zusätzliche Niederlegungskosten für die Bestandsgebäude, Aus­la­ge­rungs­kosten während der Bauzeit und Sonderabschreibungen aufgrund der Vernichtung von vor­han­denen Vermögenswerten an, denen kein Verkaufserlös für das Bestandsgelände gegen­über­steht.

 

              Wie schon in den vorangegangenen Vorlagen ausgeführt, wird der Verkaufserlös für den bisherigen Standort voraussichtlich alle Kosten für den Ankauf und die Erschließung des Hoven-Geländes decken und auch einen Ausgleich für die veräußerten Buchwerte (Gebäude und Grundstück) dar­stellen. In der nachfolgenden Darstellung werden somit die Kosten und Erträge des Grund­stücks­geschäftes nicht berücksichtigt.

 

              2.1              Neubau auf dem bisherigen Gelände

                            Niederlegungskosten für Bestandsgebäude ca.              600.000 Euro

                            Dadurch: Sonderabschreibung der Restbuchwerte Ende 2009 ca.              900.000 Euro

                            Zuzüglich Baukosten (zweizügige Schule, ohne Erweiterung)              6.980.000 Euro

                            Summe der durch einen Neubau ausgelösten Kosten *              8.480.000 Euro

              * ohne Kosten für die erforderliche Auslagerung, siehe unten

 

              2.2              Neubau auf dem Hoven-Gelände

              Summe der durch einen Neubau ausgelösten Kosten              6.980.000 Euro

 

              Mehrkosten bei Neubau auf dem bisherigen Gelände              1.500.000 Euro

 

              Resumee

              Allein aus den o.g. Positionen unter 2.1 - ohne Auslagerungskosten - ergeben sich Kosten für einen Neubau auf dem Bestandsgelände, die erheblich über den Kosten eines Neubaus auf dem Hoven-Gelände liegen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Neubau am bisherigen Standort somit nicht darstellbar.

 

              Weiterhin ergeben sich noch Kosten und auch die damit verbundenen Probleme einer Auslagerung der Schule während der Bauphase von ca. zwei Jahren.

 

              Die durch eine Auslagerung entstehenden Kosten können nur grob durch E 26 beziffert werden unter Rückgriff auf Erfahrungswerte für angemietete Pavillonklassen. Hier ist auf jeden Fall von jähr­lichen Anmietungskosten von mehreren Hunderttausend Euro zu rechnen.

 

              Ein Verbleib dieser Pavillonklassen während der Bauphase ist aus verschiedenen Gründen (Lärm-, Staubbelästigung, Sicherheitsaspekte, fehlendes Außengelände) aus Sicht des E 26 nicht zu emp­fehlen. Geklärt werden müsste somit auch die Frage, wo die anzumietenden Pavillonklassen auf­ge­stellt werden.

 

3.              Belastbarkeit der ermittelten Sanierungskosten

              Die Sanierungskosten für die Bestandsgebäude liegen - ohne Erweiterung - bei 4,62 Mio. Euro und sind belastbar. Sie wurden - unter Vorgaben des E 26 hinsichtlich städtischer Standards - von einem externen Büro ermittelt und vom E 26 auf Plausibilität geprüft. Erfahrungsgemäß sind die durch E 26 mitgeteilten Beträge auskömmlich, es kommt in der Praxis ausgesprochen selten zu Kostenüberschreitungen.

              Je nach Ausführungszeitpunkt (Kostenermittlung wurde Ende 2007 erstellt) müssen die Kosten in­di­ziert werden. Dies trifft jedoch auch auf die ermittelten Neubaukosten zu.

              Grundsätzlich liegt das Kostenrisiko bei Eingriffen in vorhandene Substanz/Sanierung über dem Kosten­risiko bei Neubau.

 

Die Schulkonferenz der KGS Kornelimünster hat sich mit Beschlüssen vom 20.05.2008 und 10.09.2008 sowie zuletzt vom 19.01.2009 jeweils einstimmig für den Verbleib am Standort Abteigarten und damit für die Sanierung des Schulgebäudes ausgesprochen. Der Beschluss vom 19.01.2009 basierte auf einer Elternbefragung, in der sich 80 % der Eltern für den Verbleib am Standort Abteigarten aus­ge­sprochen haben.

 

Wie bereits in der Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung am 22.01.2009 dar­gelegt, hat sich der Verwaltungsvorstand nach längerer Diskussion gleichwohl für die Sanierung des Be­standsgebäudes ausgesprochen, weil in der Neubaukalkulation einige Faktoren enthalten sind, die derzeit nicht feststehen, z.B. der Verkaufserlös und die Möglichkeit, im Kerngebiet von Kornelimünster Einfamilienhaus-Bebauung auszuschreiben sowie im Hinblick auf die Schulkonferenzbeschlüsse. Im Falle des Neubaus der Schule wirken sich zudem folgende Faktoren auf den Zeitpunkt der Fer­tig­stel­lung aus:

 

?              Kaufverhandlungen

?              Bebauungsplanverfahren

 

Da die KGS Kornelimünster in diesem und dem nächsten Schuljahr nur zwei Eingangsklassen ge­bil­det hat bzw. bilden wird, schlägt die Verwaltung vor, den Ausbau um einen Zug nur als zweiten Bau­ab­schnitt vorzusehen und zunächst die weitere Schulentwicklung abzuwarten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Sanierung/Erweiterung Grundschule Kornelimünster

 

 

 

Investitionskosten

 

4,620 Mio. €

a.

Im Haushalt?   

Für Planung

ja

0,335 Mio. €

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

Deckungsvorschlag zur Finanzierung der Ausführungsarbeiten 2010 ff.

 

__________€

 

 

wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2010 ff. dargestellt

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

 

/         €

 

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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