Entscheidungsvorlage - FB 61/1137/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2009 hier: Sportpark Soers, Vorplatz Stadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 61/01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
06.05.2009
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Umgestaltung des Vorplatzes ist im Haushaltsplan 2009 ein Ansatz in Höhe von 3.562.000 € veranschlagt, zudem wurde ein Haushaltsrest von 747.388 € aus dem Vorjahr übertragen.
Im Baufortschritt hat sich, bedingt durch verschiedene Faktoren, heraus gestellt, dass die veranschlagten Mittel für die Realisierung der Maßnahme nicht ausreichen.
Die Mehrkosten sind insbesondere auf folgende Ursachen zurückzuführen:
- Erweiterung der Vorplatzfläche im Randbereich aus gestalterischen und funktionalen Gründen
- zusätzlich notwendige Bodenaustausch- und Entwässerungsmaßnahmen
- Entsorgung von im Boden vorgefundenem Bauschutt
- notwendige Anpassung der Beleuchtung an der Albert-Servais-Allee
- zusätzliche Gutachterkosten Regenrückhaltung
- Erhöhung des Ingenieurhonorars nach Kostenfeststellung
Insgesamt besteht ein Mehrbedarf gegenüber den bisher veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 570.000 €.
Ein Teil dieses Mehrbedarfs in Höhe von 350.000 € kann gedeckt werden aus dem Konto B 12020500-7853500 Sportpark Soers, Änderung Signalanlagen. Dieser Betrag war vorgesehen für den Bau von Schilderbrücken, die nach neueren Erkenntnissen nicht benötigt werden.
Die Deckung des restlichen Bedarfs kann aus folgenden Konten erfolgen:
B 12010219-7852219 - Breitbendenstraße 150.000 €
B 12010223-7852223 - Schwinningstraße 70.000 €
Für beide Maßnahmen stehen Haushaltsmittel zur Verfügung, die aufgrund der personellen Auslastung in der Straßenbauabteilung in diesem Jahr nicht in voller Höhe verausgabt werden können; die jetzt zur Deckung aufgewendeten Mittel müssen dann im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2010 erneut zur Verfügung gestellt werden, mit der Folge, dass hier bislang vorgesehene Investitionen evt. Verschoben werden müssen.
Da es sich um erhebliche Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.