Entscheidungsvorlage - FB 61/1138/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 580.000 € auf dem ASK  B 12010012 - 7852012.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Umgestaltung des Elisengartens ist im Haushaltsplan 2009 ein Ansatz in Höhe von 971.000 € veranschlagt, zudem wurde ein Haushaltsrest von rd. 1 Mio € aus dem Vorjahr übertragen.

 

Im Baufortschritt hat sich, bedingt durch verschiedene Faktoren, heraus gestellt, dass die veranschlagten Mittel für die Realisierung der Maßnahme nicht ausreichen.

Die Mehrkosten sind insbesondere auf folgende Ursachen zurückzuführen:

-  Erhöhung der Kosten zur Herstellung des Wasserbeckens

            (Kostenanschlag zur Entwurfsplanung durch Büro Lützow 7 430.000 € - aktuelle Kosten             880.000 €)

-            Kostensteigerung aufgrund der archäologischen Funde

            (bisheriger Ansatz 650.000 € - aktuelle Kosten 850.000 €)

-          Kosten für eine notwendige Beregnungsanlage (25.000 €)

 

Die Verwaltung hat sich bereits bemüht, alle Möglichkeiten zur Kostenersparnis innerhalb der Baumaßnahme auszuschöpfen, es verbleibt jedoch gegenüber den bisher veranschlagten Haushaltsmitteln ein Defizit in Höhe von 500.000 €.

 

Hinzu kommt die beabsichtigte Beauftragung der Entwurfsplanung für die Realisierung einer archäologischen Vitrine. Hierüber hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 30.04.2009 bereits beraten, eine endgültige Entscheidung über die Beauftragung soll in der Sitzung des Ausschusses am 28.05.2009 gefasst werden. Für die Beauftragung der Entwurfsplanung einschließlich notwendiger Fachplanungen sind 80.000 € anzusetzen.

 

Insgesamt besteht also aktuell ein Mehrbedarf von 580.000 €.

 

Die Deckung dieses Mehrbedarfs kann aus dem Konto B 12010235 - Kronenberg, 2. BA erfolgen. Für diese Maßnahme stehen Haushaltsmittel zur Verfügung, die aufgrund der personellen Auslastung in der Straßenbauabteilung in diesem Jahr nicht in Gänze verausgabt werden können; die jetzt zur Deckung aufgewendeten Mittel müssen dann im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2010 erneut zur Verfügung gestellt werden, mit der Folge, dass hier bislang vorgesehene Investitionen eventuell verschoben werden müssen.

 

Da es sich um erhebliche Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW  handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Sofern auf der Grundlage der jetzt zu erarbeitenden Planung der Baubeschluss für die archäologische Vitrine gefasst wird, sind die Baukosten (bisherige Grobschätzung: 494.000 €) in einer gesonderten Haushaltsposition außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird hierzu, sobald eine verlässliche Kostenkalkulation vorliegt, einen Deckungsvorschlag erarbeiten.

Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Städtebauförderung zu stellen, zudem sollen Sponsorengelder eingeworben werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Haushaltsjahr 2009 werden bei ASK B 12010012 - 7852012 überplanmäßige Mittel in Höhe von 580.000 € benötigt.

Ein Deckungsvorschlag ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung.

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