Entscheidungsvorlage - FB 61/1067/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Karl Marx Allee auf Höhe der vorhandenen Mittelinsel Ecke Forster Weg bzw. Rathenau Allee und die Aufnahme der Maßnahme in die Prioritätenliste für Querungshilfen zu beschließen.

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Karl Marx Allee auf Höhe der vorhandenen Mittelinsel Ecke Forster Weg bzw. Rathenau Allee und die Aufnahme der Maßnahme in die Prioritätenliste für Querungshilfen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 24.04.2009 im Zusammenhang mit einem Bürgerantrag mit der Verkehrssituation in der Karl Marx Allee beschäftigt. Im Rahmen der Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen wurde der Vorschlag geäußert, an der Kreuzung Rathenauallee/ Forster Weg einen „Zebrastreifen“ zu markieren.

 

Ende des Jahres 2004 wurde dort bereits eine Mittelinsel eingebaut, um die Überquerungssituation für Fußgänger zu verbessern. Seinerzeit hatten die Fußgängermengen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht gerechtfertigt. Eine aktuelle Zählung am 02.09.2008 hat jedoch mit 54 die Karl Marx Allee überquerenden Fußgängern in der Spitzenstunde (7 bis 8 Uhr) eine Frequenz belegt, die einen Fußgängerüberweg zulässt. In der Zeit von 13- 14 Uhr überquerten 47 Fußgänger an dieser Stelle die Fahrbahn. Die Fahrzeugmengen rechtfertigen trotz der Mittelinsel die Anlage des „Zebrastreifens“.

 

Die Verteilung der Fußgängerquerungen im Tagesverlauf lässt auf eine schulwegrelevante Situation schließen. Insoweit ist eine zusätzliche Absicherung der Querungsstelle sinnvoll. Die nächsten gesicherten Querungsstellen sind so weit entfernt, dass die Fußgänger entsprechende Umwege in der Praxis nicht akzeptieren. Auf Höhe der Mittelinsel sind bereits Bordsteinabsenkungen hergestellt worden, so dass der bauliche Aufwand für den ergänzenden „Zebrastreifen“ gering ist. Die Kosten für Fahrbahnmarkierung, Beschilderung und zusätzliche Beleuchtung werden voraussichtlich ca.10.000,-€ betragen.

 

Für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan unter dem Produkt 120 010 020 bei Auftragssachkonto

 X 120 10071_ 7852071 (Fußgängerquerungshilfen an Gemeindestraßen 2009) Mittel vorgesehen, die im Rahmen der Umsetzung der Prioritätenliste für Querungshilfen beansprucht werden können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für Fahrbahnmarkierung, Beschilderung und zusätzliche Beleuchtung werden voraussichtlich  ca. 10.000,-- € betragen.

Für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan unter dem Produkt 120 010 020 bei Auftragssachkonto 

 X 120 10071_ 7852071 (Fußgängerquerungshilfen an Gemeindestraßen 2009) Mittel vorgesehen, die im Rahmen der Umsetzung der Prioritätenliste für Querungshilfen beansprucht werden können.

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