Entscheidungsvorlage - FB 61/1108/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Geruchsbelästigungen durch den Betrieb des Regenrückhaltebeckens 'Kleebach' in der Krebsstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/73
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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04.06.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Sachverhalt
Seit einigen Jahren kommt es in Eilendorf im Bereich der Krebsstraße / Haarhofstraße immer wieder zu mehr oder weniger intensiven Geruchsbelästigungen, welche aus dem Betrieb des Regenrückhaltebeckens (RRB) "Kleebach" an der Krebsstraße herrühren.
Bei dem RRB handelt es sich um ein 12.000 m³ fassendes, offenes Becken in der Mischwasserkanalisation, also um eine abwassertechnische Anlage. Bei einer Beckenfüllung kommt es zu einer Vermischung von häuslichem und industriellem Abwasser mit Regenwasser. Das Becken wurde in den Jahren 2000/ 2001 nach den einschlägigen Normen und Regelwerken geplant und gebaut. Die Planung bedurfte zwar keiner wasserechtlichen Genehmigung, wegen der Einflüsse auf den Betrieb der Kläranlage Eilendorf wurde sie dennoch mit dem seinerzeitigen Staatlichen Umweltamt (StUA) Aachen, heute: Bezirksregierung Köln, abgestimmt. Das RRB entspricht somit den Regeln der Technik, ein Planungsfehler dürfte grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Die Ursachen für die Geruchsbelästigungen konnten bislang nicht ausfindig gemacht werden. Verschiedene Maßnahmen der Stawag und des ebenfalls zuständigen Wasserverbandes Eifel Rur (z. B. Intensivierung der Beckenreinigung, Änderung der Steuerung der Beckenentleerung) haben bislang nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Die Untere Wasserbehörde, Sachgebiet "Indirekteinleiterkontrolle", kontrolliert regelmäßig unangemeldet die Industriebetriebe, deren Entwässerung über die zum Regenrückhaltebecken führenden Abwassersysteme angeschlossen sind. Auffälligkeiten oder gar Verstöße gegen die Kanalanschlusssatzung hinsichtlich der Zusammensetzung der verschiedenen gewerblichen Abwässer wurden jedoch zu keiner Zeit festgestellt.
Eine von Stawag und der Verwaltung vorgenommene Gegenüberstellung von Tagen und Uhrzeiten der von den Bürgern der Stawag gemeldeten Geruchsbelästigungen und den zu den gleichen Zeiten vorherrschenden Wetterlagen (Windrichtung, Temperatur, Luftdruck, Niederschlag, u.s.w.) wie auch des jeweiligen Beckenfüllstandes bzw. Betriebszustand des Beckens (Füllvorgang / Entleerungsvorgang) gab keinen Aufschluss auf die Ursache der Geruchsbelästigungen. Es ist offensichtlich, dass sich die Gerüche als Folge eines Zusammenwirkens mehrerer ungünstiger Gegebenheiten bilden. Vermutlich begünstigt das Gemisch der unterschiedlichen Industrieabwässer in verschiedenen Konzentrationen die Entstehung von Gerüchen, die in der von den Bürgern an der Krebsstraße wahrgenommenen Intensität nicht haben vorhergesehen werden können.
2. Veranlassung
In der Sitzung vom 16.12.2008 hat die Bezirksvertretung Eilendorf beschlossen, die Verwaltung solle prüfen, ob das Industrieabwasser bzw. Schmutzwasser in einem geschlossenen Kanalsystem am Regenrückhaltebecken vorbei zur Kläranlage geführt werden kann. Sollte das nicht möglich sein, soll geprüft werden, ob das Becken an einer anderen Stelle errichtet werden kann.
Die für diese Prüfung zuständige Stawag hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich bei der Umsetzung des Beschlusses um eine so genannte "konzeptionelle Entwässerungsplanung" handelt, da es sich hierbei um Prüfungen geeigneter Alternativen zu einem bereits vorhandenen Entwässerungssystem handelt. Konzeptionelle Entwässerungsplanungen sind jedoch - gemäß verwaltungsrechtlicher Bewertung - als nicht abwassergebührenrelevant zu sehen, sie sind daher auch nicht Bestandteil des Betriebsführungsvertrages zwischen Stawag und Stadt. Die Stawag ist zwar durchaus in der Lage, die gewünschte Dienstleistung zu erbringen; die Stadt müsste diese Ingenieurleistung der Stawag jedoch beauftragen und separat vergüten.
Der Stadt liegt bereits ein Angebot der Stawag über die erforderlichen Ingenieuraufwendungen in Höhe von rd. 6.000 € brutto vor. Es umfasst neben der Prüfung der Machbarkeit der im Beschluss formulierten Varianten auch eine Ermittlung der jeweiligen Gesamtkosten. In der Angebotssumme enthalten ist auch eine von Stawag in Eigeninitiative vorgeschlagene Prüfung der Machbarkeit einer Einhausung (Überdachung) des Beckens am vorhandenen Standort in der Krebsstraße wie auch die Ermittlung der hierfür aufzuwendenden Kosten.
In einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60, Abs. 1, GO NW, hat die Bezirksvertretung Eilendorf am 10.03.2009 folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung ist an einer zügigen Weiterbearbeitung des Projektes interessiert. Sie akzeptiert vor diesem Hintergrund das Angebot der Stawag hinsichtlich der erforderlichen Ingenieuraufwendungen in Höhe von rd. 6.000 €. Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für die Ingenieuraufwendungen der Stawag zu beschließen.
3. Konsequenzen einer baulichen Umsetzung
Bevor die Verwaltung die erforderliche Bereitstellung der Mittel in Höhe von rd. 6.000 € - veranlasst, wird der Verkehrsausschuss um Meinungsbildung unter Berücksichtigung der im folgenden aufgeführten Gegebenheiten gebeten:
Verwaltung und Stawag weisen ausdrücklich darauf hin, dass
die bauliche Umsetzung beider im Beschluss beschriebenen Entwässerungsvarianten
zwar grundsätzlich möglich erscheint, aber mit überschläglich geschätzten
Kosten von jeweils mehreren Millionen Euro verbunden wären. Eine
Baudurchführung jeder der Varianten würde sich aufgrund des immensen
Bauvolumens bei einem Baubeginn noch in diesem Jahr voraussichtlich bis in das
Jahr 2011 erstrecken. Mit einer Trennung von Schmutz- und Regenwasser und
künftiger Ableitung des Abwassers über zwei verschiedene Netze würden
tiefgreifende Eingriffe in relativ neue bzw. gerade erst neu hergestellte
Straßen (z. B. Trierer Straße ab Autobahnanschluss Brand bis Ortsmitte)
erforderlich, da sich das Einzugsgebiet des RRB Kleebach bis nach Aachen-Brand
erstreckt.
Der Prüfumfang der Stawag, ob ein anderer Standort für das Becken grundsätzlich realisiert werden kann, ist äußerst umfangreich. Es ist offensichtlich, dass nicht alle dafür in Frage kommenden Freiflächen - selbst wenn sie aufgrund ihrer Nähe zu bestehenden Abwasseranlagen geeignet scheinen - tatsächlich zur Verfügung stehen. So müssen sowohl Eigentumsrechte privater Grundstückseigentümer als auch die Festsetzungen im Flächennutzungsplan und in Bebau-ungsplänen berücksichtigt werden. Darüber hinaus gilt es überregionale Planungen (wie z. B. Bundesverkehrswegeplan, Landesstraßenbedarfsplan), aber auch unter Schutz gestellte Bereiche (z. B. Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet) zu berücksichtigen. Sollte ein geeigneter Standort gefunden werden, ist bei nicht städtischen Grundstücken der Kooperationswille des Eigentümers Voraussetzung für eine Konkretisierung einer Planung. Ein Enteignungsverfahren für in Privateigentum befindliche Flächen ist verständlicherweise das letzte Mittel der Wahl und äußerst langwierig.
Verkehrsflächen scheiden für die Errichtung eines unterirdischen Beckens aus, da dieses bei dem erforderlichen Fassungsvermögen von 12.000 m³ selbst bei einem großen, gerade noch realisierbaren Rechteckprofil von B x H = 4,50 m x 3,00 m eine Länge von immerhin rd. 890 m aufweisen müsste.
Auch für eine Einhausung des vorhandenen Beckens müssten mehrere Millionen Euro aufgewendet werden. Hier wäre noch zu prüfen, inwieweit durch diese Maßnahme planungsrechtliche Festsetzungen bzw. Bestimmungen der BauONW (Landesbauordnung) entgegenstehen.
4. weitere Maßnahmen
Stawag und Verwaltung setzen auf eine regelmäßige und vor
allem auf eine intensive Beckenreinigung nach jedem Einstauereignis infolge
eines stärkeren Regens. Damit wird gewährleistet, dass die sich bei sinkendem
Wasserspiegel bildenden Ablagerungen sofort in den Ablauf gespült und dem
Abwasserkanal zur Kläranlage Eilendorf zugeführt werden. Nach Auskunft der
Stawag sind seit Anfang Dezember 2008 keine weiteren Anwohnerbeschwerden mehr
über Gerüche mitgeteilt worden, wenngleich in der Sitzung der BV Eilendorf vom
16. Dezember 2008 einige der anwesenden Bürger über andauernde
Geruchsbelästigungen klagen.
Im Falle eines negativen Votums des Verkehrsausschusses müsste bei weiterhin anhaltenden Geruchsbelästigungen trotz intensiverer Beckenreinigung über weitere Schritte nachgedacht werden. Einer dieser Schritte könnte ein olfaktometrisches Gutachten (Messung der Intensität von Gerüchen und Bewertung der daraus resultierenden, objektiven - also tatsächlichen - Beeinträchtigung der davon Betroffenen) durch einen hierauf spezialisierten vereidigten Sachverständigen sein. Nach Auskunft der beim Dezernat Immisionsschutz der Bezirksregierung Köln damit befassten Fachleute belaufen sich derartige Gutachten in der Regel auf Größenordnungen von 50.000 € und mehr.
Fazit: Eine Realisierung jeder der gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Eilendorf zu prüfenden Varianten wie auch der von Stawag vorgeschlagenen Einhausung wäre mit immensen Aufwendungen verbunden, die den städtischen Haushalt bzw. das Investitionsvolumen der Stawag in erheblicher Weise belasteten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Im Falle einer Beauftragung an die Stawag werden sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von rd. 6.000 € ergeben. Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren/ Folgekosten: Keine - nur im Falle eines Votums zugunsten einer baulichen Realisierung einer der zu erarbeitenden Varianten (ggfs. Gegenstand einer separaten Vorlage) |
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Maßnahme: |
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Geruchsbelästigungen
durch den Betrieb des Regenrückhaltebeckens 'Kleebach' in der Krebsstraße; Ingenieuraufwendungen
der STAWAG |
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Investitionskosten |
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6.000,00
€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? Noch nicht
ermittelt |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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d. |
Zuschüsse Nein |
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__________€ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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__________€ |
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Sachkosten |
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__________€ |
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Abschreibung |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
__________€ |
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c. |
Personalkosten |
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__________€ |
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d. |
Sachkosten |
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__________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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__________€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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__________€ |