Entscheidungsvorlage - FB 61/1144/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, hier Ausschluss von Spielhallen, die Aufstellung des Bebauungsplanes -Vaalser Straße / Lennéstraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Kreuzungsbereich Vaalser Straße / Lennéstraße zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, hier Ausschluss von Spielhallen, die Aufstellung des Bebauungsplanes -Vaalser Straße / Lennéstraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Kreuzungsbereich Vaalser Straße / Lennéstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verwaltung liegt für das Grundstück Vaalser Straße 236 eine Bauvoranfrage vor für eine Nutzungsänderung von einer Videothek teilweise in ein Automatencasino.

Das Grundstück befindet sich im Eckbereich Vaalser Straße / Lennéstraße zwischen dem Einzelhandelsgeschäft “Kaufland” und der vorhandenen Wohnbebauung an der Vaalser Straße.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.06.1988 ein Entwicklungskonzept beschlossen, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten, Spielhallen in den Besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhausstraße/Blondelstraße und in der Monheimsallee im Bereich des Spielkasinos/Eurogress.

 

Um zu verhindern, dass es im o.g. Bereich durch die Ansiedlung von Spielhallen zu einer Abwertung des Charakters dieses Bereiches kommt, schlägt die Verwaltung vor, für das beantragte als auch für das angrenzende Grundstück einen Aufstellungsbeschluss zwecks Sicherung der Ziele der Bauleitplanung zu fassen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass es zu keinen unerwünschten städtebaulichen Veränderungen kommt, dass durch eine Erhöhung des Bodenwertes, ausgelöst durch hohe Mietzahlungen, vorhandene und wünschenswerte Nutzungen verdrängt werden.

 

Durch diesen Aufstellungsbeschluss ist gewährleistet, dass Bauanträge zur Errichtung einer Spielhalle nach § 15 Baugesetzbuch auf Dauer 1 Jahres zurückgestellt werden können, um dann innerhalb dieser Zeit die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zum Ausschluss von Spielhallen schaffen zu können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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