Kenntnisnahme - FB 61/1154/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung AC-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In mehreren Teilabschnitten auf bzw. unmittelbar neben der Vennbahntrasse wurde ein Rad- und Wanderweg errichtet, der derzeit in Aachen-Walheim an der B 258 endet.

 

Im Verbund mit weiteren Projektpartnern und unter Federführung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien wird nunmehr das Ziel verfolgt, den bereits vorhandenen Weg auf der gesamten Bahntrasse bis nach Luxemburg (Gesamtlänge 130 km) zu verlängern. Die Vennbahn-Route soll damit zum längsten zusammenhängenden grenzüberschreitenden Radwanderweg in Europa fortentwickelt werden. Zur Realisierung des Projektes sollen INTERREG-Födermittel im Rahmen des INTERREG IVa-Projektes RAVeL beantragt werden.

 

Nach gegenwärtigem Stand der Planung verbleibt der Gleiskörper auf der Trasse, da der Trasseninhaber gegenwärtig Möglichkeiten zur Wiederaufnahme des Zugverkehrs prüft. Der Rad- und Wanderweg soll deshalb in 3,50 m Abstand zur Gleismitte in Asphaltbauweise und 2,50 m Breite angelegt werden. Zur  Zeit laufen Abstimmungsgespräche mit der EVS hinsichtlich der notwendigen Standards (Abstand, Sicherheitseinrichtungen). Außerdem beginnen die Vermessungs- und Planungsarbeiten. Diese Unterlagen sind für den Einplanungsantrag erforderlich.

 

Seit der Stilllegung der Vennbahnlinie, die aber nach wie vor als Verkehrsweg gewidmet ist, hat sich entlang der Strecke eine reichhaltige Vegetation entwickelt. Somit  sind hinsichtlich der Fortführung des Radwanderweges entlang der Vennbahn auch umweltrechtliche Belange von Bedeutung und vegetationskundliche sowie verschiedene faunistische Untersuchungen erforderlich.

 

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen hat für den 4,2 km langen Streckenabschnitt von Aachen-Walheim an der B 258 bis zur belgischen Grenze ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei hat das Aachener Büro Alcedo – Ökologie und Landschaftsplanung, Dr. Wolfgang Glasner den Zuschlag für den nachfolgenden Untersuchungsrahmen erhalten.

 

  • Erfassung und Kartierung geschützter und gefährdeter höherer Pflanzenarten.
  • Avifaunistische Untersuchung: 6 Begehungen (Kartierung singender ♂).
  • Untersuchung der Herpetofauna: 3 Begehungen.
  • Untersuchung nachtaktiver Lepidopteren durch Lichtfang: 4 Leuchttermine (Frühjahr bis Herbst) an jeweils einem Standort der Streckenbereiche (1.) Walheimer Bahnhof bis zur ersten Querung der Schmithofer Straße, (2.) Schmithofer Straße bis Monschauer Straße, (3.) Monschauer Straße bis zur belgischen Grenze.

 

Die Ergebnisse und naturschutzfachlichen Empfehlungen werden dem Auftraggeber in Form eines Gutachtens spätestens bis zum 31. Oktober 2009 vorgelegt.

 

Die Verkehrsinfrastruktur und der Grunderwerb auf Aachener Stadtgebiet soll grundsätzlich über Entflechtungsgesetz  gefördert werden. Die hier anfallende Kosten sind nicht Bestandteil des Interregantrages.

 

Die Einrichtungskosten (Beschilderung, Rastplätze, etc.) sowie die Marketingkosten sind im Anhang des am 06.03.2009 durch den Begleitausschuss behandelten INTERREG-Antrages.

 

Der Zeitplan der Deutschsprachigen Gemeinde sieht folgendermaßen aus:

 

01.01.09 - 31.12.09:Planung und Vorbereitung: Beauftragung der Studienbüros, grenzüberschreitende Verständigung auf gemeinsame Standards, Planung, Ausarbeitung der Bauanträge, Umweltverträglichkeitsprüfung

Bis 30.06.2010: Baugenehmigungen und Ausschreibungen

Ab 01.07.2010 bis spätestens Frühjahr 2012:

Baumassnahmen auf den versch. Abschnitten

Die Vennbahn-Route soll im Frühjahr 2012 fertig gestellt sein.

 

Bei der Strecke der Deutschsprachigen Gemeinde handelt es sich ausschließlich um belgischen Staatsbesitz. Die Strecke „Walheim – belgische Grenze“ hingegen läuft ausschließlich durch privaten Grundbesitz. Dies bringt gravierende Auswirkungen auf das Planverfahren sowie auf die Finanzierung und führt zu unterschiedlichen Verfahren.

 

Für die Stadt Aachen gilt, dass wenn seitens der Träger öffentlicher Belange sowie des BUND/NABU und des ADFC keine Bedenken bestehen und der Grundbesitz machbar ist, dann kann der Radweg im Rahmen eines vereinfachten Planfeststellungsverfahrens gebaut werden. Die Prüfung erfolgt im Laufe des Verfahrens.

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Auswirkungen

Für den Bau und der Einrichtung des Weges fallen nach ersten Schätzungen Kosten in Höhe von 403.740,00 Euro an. Mittel stehen bei dem ASK zur Verfügung.

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Anlagen

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